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Genehmigter Mehrarbeitabbau

L
LSonne
Jan 2020 bearbeitet

Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen darf genehmigter Mehrarbeitabbau zurück genommen werden?

27801

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

27.01.2020 um 20:36 Uhr

Wie Mehrarbeit abgebaut werden kann, unterliegt der Mitbestimmung des § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG. Daher kann der AG da nicht einfach einseitig etwas an einem Zeitausgleich ändern.

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