Genehmigter Mehrarbeitabbau
Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen darf genehmigter Mehrarbeitabbau zurück genommen werden?
Community-Antworten (1)
27.01.2020 um 20:36 Uhr
Wie Mehrarbeit abgebaut werden kann, unterliegt der Mitbestimmung des § 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG. Daher kann der AG da nicht einfach einseitig etwas an einem Zeitausgleich ändern.
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