In unserem Krankenhaus gibt es eine Abteilung (Ambulantes Operieren), welche von Di bis Do mit zwei AN zu je 10 Stunden besetzt ist.
Eine Beschäftigte war für den 20.03.im Dienstplan für 1o Stunden eingeplant.
Die Abteilung wurde wegen geringen Arbeitsaufkommen kurzfristig für den 20.3. geschlossen.
Die Beschäftigte war zufällig am 20.3. für einen Tag krank.
Nun behauptet die Stationsleitung, da die Abteilung geschlossen war, bekäme sie nur 7,7 Std. anstatt 10 Stunden angerechnet.
Ich denke, ein genehmigter Dienstplan ist für BEIDE Seiten verbindlich.
Gibt es irgendwo einen Link oder ein BAG-Urteil dazu?

Vielen Dank an die schlauen Köpfe