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WICHTIG! Frage zur Rufbereitschaft!

F
Fonsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, da ich neu als Betriebsrat gewählt wurde, bräuchte ich bitte mal Euere Hilfe. Wir in unserem Betrieb sind an keinen Tarifvertrag gebunden. Nun sollen Angestellte in einem gewissen Abstand immer wieder eine Rufbereitschaft für eine Woche übernehmen. Im Internet habe ich darüber erfahren, dass Angestellte, wenn diese nicht Tarif gebunden sind und auch im Arbeitsvertrag nichts stehen haben diesen Dienst ablehnen können. Nun meine Frage. Zu den betreffenden Personen gehört allerdings auch eine Person in leitender Position. Bei dieser Person steht auch nichts im Arbeitvertrag und auch nicht in der Stellenbeschreibung. Kann man diese Person zur Rufbereitschaft "zwingen"? Da dieses Thema ziemlich aktuell ist, würde ich mich über schnelle Antworten freuen. Danke schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.07.2014 um 16:19 Uhr

In leitender Position? Du meinst er hat Führungsaufgaben ist aber kein leitender Angestellter im Sinne des § 5 BetrVG?

Dann gilt für ihn das gleiche wie für alle AN: Wenn nichts im Vertrag steht, geht auch keine Rufbereitschaft.

S
Stoni

07.07.2014 um 20:28 Uhr

Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind nach 87 BetrVG MBR'S, also ohne BR geht mE da gar nichts.

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