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Feiertagszuschläge nicht für alle AN

P
Paulinschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,kurze Frage hab ich mal wieder ,wir hatten bis vor 2jahren noch feiertagszuschläge und Freizeitausgleich bekommen wenn wir an Feiertagen gearbeitet haben. Dann hat AG uns vor einem Jahr vor die Wahl gestellt entweder oder, geht nur noch eins.wir haben uns für Freizeitausgleich entschieden . Jetzt hat der Br erfahren das einige Mitarbeiter wieder beide Zuschläge bekommen also Freizeitausgleich und 125%. Was sollen wir davon halten, die AN die es bekommen haben haben sich selbst gewundert. Wir sind noch ziemlich unerfahren als BR halbes Jahr jung und 3 Gremium bei 25 AN. Sollten nicht alle AN gleich behandelt werden ? Schöne Grüße Helmut

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

05.07.2014 um 20:38 Uhr

Jetzt hat der Br erfahren<

wie denn? von einigen Mitarbeitern?

Ihr solltet Einblick in die Gehaltslisten nehmen. Dort muss ja erkennbar sein, wer wie viel Zuschläge bekommen hat, und dann laßt Ihr Euch vom AG erklären, warum es diese Unterschiede gibt.

Ich nehme an, dass es bei Euch keinen Tarifvertrag gibt.

Dann wäre die Höhe der Zuschläge nicht mitbestimmungspflichtig (sie auch Tarifvorbehalt § 77 Abs. 3 BetrVG) - wohl aber die Verteilungsgrundsätze; also warum bekommt der eine was und der andere nichts oder weniger (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG).

P
Paulinschen

05.07.2014 um 20:57 Uhr

Sollte das eine Antwort sein ? Betriebsrat hat's mitgeteilt bekommen.besser.

K
kunibert

06.07.2014 um 16:30 Uhr

Ihr seid doch über den 87 BetrVG Satz 10 mit im Boot. Regelt das über eine Betriebsvereinbarung und fertig. Ist die einfachste und effektivste Lösung.

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