Feiertage
Hallo Kollegen und Kolleginnen
Feiertagszuschläge Ja oder Nein
Einige Kollegen arbeiten von Montag bis Freitag auf Früh -Mittag und Nachtschicht sowie an Samstagen auf Früh und Mittag.
wie sieht es bei den Feiertagen in der Woche aus, wenn die Kollegen daheim bleiben, müssen die Feiertagszuschläge vom AG gezahlt
werden ?
Im MTV steht nur die Tabellen für Tagschicht und kontinuierliche Wechselschicht, wo zu gehört die Teilkontischicht
Community-Antworten (1)
04.04.2008 um 22:37 Uhr
§ 2 Entgeltfortzahlungsgestz: Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Ohne den Feiertag hätte der AN ein ganz normales Arbeitsentgelt gezahlt bekommen, dieses hat der AG fortzuzahlen. Anspruch auf Feiertagszuschlag hat man nur, wenn man am Feiertag arbeitet.
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