gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge
Hallo,liebe Leute, meine Frage ist: gibt es einen gesetzlichen anspruch auf feiertagszuschläge im hotel-u.gaststättengewerbe in bremen?
Community-Antworten (1)
30.12.2006 um 20:35 Uhr
@ ben2910 ,
Mit seinem Urteil vom 11.01.2006 hat das Bundesarbeitsgericht erneut bestätigt, dass das Gesetz keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung von Sonntags- oder Feiertagszuschlag kennt. § 11 Arbeitszeitgesetz regelt zwar, dass jeder Arbeitnehmer, der an einem Sonntag- oder Feierag beschäftigt einen Ersatzruhetag an einem anderen Tag der Woche haben muss. Diese Regelung erfasst aber nicht das zu zahlende Entgelt. (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 97/05) Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages kann sich daher nur aus den übrigen arbeitsvertraglichen Regelungen, wie Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.
Verwandte Themen
Gleichheitgrundsatz Feiertagszuschläge
Gleichheitsgrundsatz für Feiertagszuschläge Liebes Forum In einer alten BV ist in unserem nicht tarifgebundenem Unternehmen geregelt, dass eine Berufsgruppe Feiertagszuschläge auf den Lohn erhält, w
Sonn- und Feiertagszuschläge im Nachtdienst
Guten Tag, Ich wollte mich mal erkundigen, ob es eine Regelung bezüglich Sonn- und Feiertagszuschläge im Nachtdienst, vor allem in der Nachtschicht von Sonntag auf Montag (oder beginnend am Feiertag)
Freistellung unter 200 - gesetzlicher Anspruch?
Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 135 MA. In der letzten Woche haben wir auf der BR-Sitzung eine Freistellung für die BR-Vorsitzende (mit halber Stelle) beschlossen. Kann mir jemand sa
Rechte eines gesetzlichen Betreuers
Hallo zusammen, wir haben mal eine Frage von einem unserer Mitarbeiter. Er ist gesetzlicher Betreuer gem. § 1896 BGB für seinen Onkel, der im Pflegeheim lebt, zuvor jedoch mit dem Onkel (seit Geburt
Feiertagszuschläge für 400€ Jobber?
Hallo,wir beschäftigen bei(Altenpflege) uns zur Zeit mehrere 400€ Kräfte. Die bekommen aber keine Sonn -und Feiertagszuschläge.Nun meine Frage ,ist das rechtens?Da ja alle anderen AN die Zuschläge ja