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gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschläge

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ben2910
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,liebe Leute, meine Frage ist: gibt es einen gesetzlichen anspruch auf feiertagszuschläge im hotel-u.gaststättengewerbe in bremen?

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Community-Antworten (1)

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Bergmann

30.12.2006 um 20:35 Uhr

@ ben2910 ,

Mit seinem Urteil vom 11.01.2006 hat das Bundesarbeitsgericht erneut bestätigt, dass das Gesetz keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung von Sonntags- oder Feiertagszuschlag kennt. § 11 Arbeitszeitgesetz regelt zwar, dass jeder Arbeitnehmer, der an einem Sonntag- oder Feierag beschäftigt einen Ersatzruhetag an einem anderen Tag der Woche haben muss. Diese Regelung erfasst aber nicht das zu zahlende Entgelt. (vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 97/05) Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages kann sich daher nur aus den übrigen arbeitsvertraglichen Regelungen, wie Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.

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