Hallo an Alle,

als BRV habe ich einige Anfragen von Kollegen erhalten, die in einem 5 - Schichtsystem arbeiten (2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, 4 Tage frei). Es geht dabei um die Berechnung des Arbeitslohnes bei Krankheit. Die Kollegen werden nach Stunden bezahlt, erhalten also kein Festgehalt. Jede Schicht weiß, wie sie wann im laufenden Kalenderjahr arbeitet, wieviel Nachtschichten, Sonntagsschichten und Feiertagsschichten anfallen. Wenn nun ein AN über zwei Schichtzyklen krank war, wurde ihm nur der normale Stundenlohn bezahlt, ohne Zuschläge. Wir sind der Meinung im BR, dass die Zuschläge mit dazu gehören.
Leider findet man im Web und in den einschlägigen Fachbüchern keine eindeutige Aussage dazu.
Ich habe nur eine Aussage gefunden, die dazu sagt, dass bei fort zuzahlenden Entgelt auch Gefahren-, Erschwernis-, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge dazu gehören.
Im Personalbuch 2008 steht dazu, dass Feiertagszuschläge zum fortzuzahlenden Entgelt zählen. Die anderen Zuschläge werden nicht genannt.
Hat jemand Erfahrung damit, wie sowas nun rechtmäßig berechnet werden muß?