Wie werden Feiertagsstunden bezahlt die kurzfristig erbracht werden müssen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen
wer von euch weiß denn hier Bescheid. Dienstplanmäßig frei an einem Feiertag, werde aber da jemand krank ist kurzfristig am Feiertag eingesetzt. Was muss bezahlt werden? Nur die gearbeiteten Stunden mit Feiertagszuschläge, oder die eingetragenen Feiertagsstunden im Dienstplan, plus die gearbeiteneten Stunden plus Feiertagszuschläge
Community-Antworten (2)
18.06.2009 um 14:48 Uhr
@Biggy Na das sind Fragen... Du hast doch gearbeitet! Also Feiertag plus Zuschlag und Ausgleich - Fertig!
18.06.2009 um 14:49 Uhr
Biggy, wenn es dienstplanmäßig frei war, weil da Dein freier Tag war, dann bekommst Du m.E.:
- den freien Tag an einem anderen Tag
- für den Feiertag die vereinbarte Vergütung/Freizeitausgleich
wenn Du dienstplanmäßig frei hast, weil dort Feiertag ist, dann bekommst Du
für den Feiertag die vereinbarte Vergütung/Freizeitausgleich
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