Gleichheitgrundsatz Feiertagszuschläge
Gleichheitsgrundsatz für Feiertagszuschläge Liebes Forum In einer alten BV ist in unserem nicht tarifgebundenem Unternehmen geregelt, dass eine Berufsgruppe Feiertagszuschläge auf den Lohn erhält, weitere Gruppen aber bei Feiertagsarbeit ohne Zuschläge leer ausgehen. Nach meinem Rechtsverständnis liegt hier ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, indem unser Arbeitgeber Gruppen von Arbeitnehmern schlechter stellt, obwohl sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Anzumerken ist dass die Gruppe die Zuschläge erhält nicht häufiger an Feiertagen arbeiten muss, oder ggf eine höhere Belastung vorliegt, die ggf einen Zuschlag näher begründen könnte. Meines Erachtens sind Zuschläge an alle zu zahlen, wie kann der BR diese Ansprüche durchsetzen oder ist der Anspruch ggf. nur individuell durchzusetzen? Es geht um einen Klinikbetrieb, Pflegepersonal erhält Zuschläge/ Küche Hausmeister Reinigungskräfte u.a.mehr sind von Zuschlägen ausgeschlossen Gruß Defender
Community-Antworten (4)
19.10.2009 um 02:11 Uhr
die BV kannste du wohl in die Tonne treten.. siehe § 77 BetrVG
19.10.2009 um 08:53 Uhr
Hallo, und wenn Du die BV dann in die Tonne getreten hast kriegt keiner mehr Zuschläge.
19.10.2009 um 11:09 Uhr
Aber dann ist es fair.
19.10.2009 um 11:26 Uhr
@Uranos aber wollen die das? Sicher nicht.
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