Noch einmal Berechnung des 8 std-Durchschnitts im Sinne des § 3 ArbZG.

Ein Arbeiter arbeitet an drei Tagen in der Woche je 9 Std. Daraus ergibt sich für mich 27 geteilt durch 6 = 4,5 Std/Tag. Also ist das gemäß § 3 ArbZG in Ordnung.

Nun zweifeln einige an der Rechnung. Die meinen man darf nur durch die 3 Arbeitstage in der Woche teilen. Dann kommt natürlich ein Durchschnitt von 9 heraus, was nicht o.k. wäre.

Hat jemand eine Quelle, wo das Berechnungssystem genau erklärt wird, dass auch hartnäckige Zweifler überzeugt werden können?