Erstellt am 02.07.2014 um 23:15 Uhr von metallica
Deine Sichtweise ist richtig. Im Link steht es nochmal in einem pdf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (S.32/33).
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile
Erstellt am 03.07.2014 um 08:21 Uhr von Hoppel
Seite 32/33
"Für alle Arbeitsverhältnisse, und damit auch für die Teilzeit, gibt das Arbeitszeitgesetz einen weiten Rahmen vor.
Die werktägliche Arbeitszeit (einschließlich Samstag) ist auf 8 Arbeitsstunden begrenzt.
Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen ein Zeitausgleich auf im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich gewährleistet wird (§ 3 ArbZG).
Als Ausgleich kommen auch arbeitsfreie Werktage in Betracht."
Die gleiche Rechnung wird auch im Beck´schen Kommentar (Neumann/Biebl) zum ArbZG aufgestellt
§3 ArbZG, RN 6: "Beispielsweise kann in der Woche an 4 Tagen je 10 Stunden gearbeitet werden, weil dann zwar eine 40Stunden Woche erfüllt wird, trotzdem aber pro Werktag nur 40:6 = 6,66, also weit weniger als 8 Stunden gearbeitet wird."
Erstellt am 03.07.2014 um 08:43 Uhr von walterBR
Danke für die Hilfe.
Aber was ist Seite 32/33 ?
Erstellt am 03.07.2014 um 08:51 Uhr von Kulum
Du bedankst dich für die Hilfe, hast aber das verlinkte PDF noch nichtmal angeschaut? Versteh einer manche Fragesteller. Das von Hoppel gepostete Zitat findest du auf den Seiten 32/33 des zuvor verlinkten PDFs.
Erstellt am 03.07.2014 um 09:10 Uhr von walterBR
Ich habe mich mehr mit dem Inhalt weniger mit den Seitenzahlen befasst - aber nun ist es ja klar. Auch Dir vielen Dank für Deinen konstruktiven Beitrag Kulum