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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungen 2013 und Ferienarbeiter

P
Planlos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo WAF Forum,

hab mal eine Frage in der Hoffnung hier kennt sich jemand genauer aus wie wir.

Frage:

  1. Kündigungen 2013
  • es haben recht viele bei uns 2013 gekündigt wo auch keiner eingestellt wurde wegen der Kündigung ... zählen diese Leute zur Betriebsgröße dazu?
  1. Wir haben jedes Jahr sehr viele Ferienarbeiter
  • klar sind auch ein paar der Stammbelegschaft im Urlaub zu der zeit, aber deswegen werden die nicht eingestellt sondern nur weil sie die billigste alternative sind.
  • die Ferienarbeiter wurden in verschieden großer Anzahl über einen 5 Monats Zeitraum eingestellt, dies wird auch jedes jahr so gemacht.

Zählen diese zur Betriebsgröße mit im Durchschnitt?

Falls ja nehm ich dann den normalen durchschnitt oder muss ich den durchschnitt dann auch noch aufs ganze jahr berechnen?

  1. Zeitarbeiter wurden bei uns 7 Monate beschäftigt, darum zählen wir diese mit da sie in der Regel bei uns beschäftigt sind. -muss ich hier dann den durchschnitt der 7 Monate nehmen oder muss ich diese aufs ganze jahr den durchschnitt berechnen?

Vielen Dank schon mal

1.01802

Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.02.2014 um 10:55 Uhr

zu 1: Du meinst, der AG hat die Stellen noch nicht wieder besetzt, weil noch Klagen beim AG laufen; im Prinzip sind die Stellen aber noch da? Dann würde ich sagen: Ja

zu 2: Wenn im Betrieb über einen Zeitraum von 5 Monaten Ferienarbeiter beschäftigt werden, reicht das noch nicht aus. Ist der Zeitraum >6 Monate, ist die Zahl der Ferienarbeiter (-Stellen) mit zu berücksichtigen. Sind also z.B. über einen Zeitraum von 6 Monaten und 1 Tag 7 Ferienarbeiter im Betrieb eingesetzt, sind diese dazuzuzählen.

(Achtung: Betriebsgröße beachten; § 9 BetrVG spricht in kleinen Betrieben von wahlberechtigten AN, in größeren Betrieben von AN!!!)

zu 3: Wie unterscheidest Du Ferienarbeiter und Zeitarbeiter?? Meinst Du echte Leiharbeiter? Dann gelten im Grundsatz die gleichen Regelungen. Ansonsten sind aus meiner Sicht auch Ferienarbeiter Zeitarbeiter.

(Etwas schwer in kurzen Worten zu erklären.....)

P
Planlos

17.02.2014 um 08:04 Uhr

@gironimo

Vielen Dank für die Antwort.

noch eine kleine nachfrage: Mit Zeitarbeiter mein ich Leiharbeiter ja.

Wir haben hier einen Jahresdurchschnitt genommen.ist das richtig ? oder nimmt man hier den Monatsdurchschnitt?

Heißt: Jahresdurchschnitt kommen wir auf knapp 10 LA

wenn wir aber einen Monatsdurchschnitt nehmen, würden wir auf insgesamt 70 oder so kommen.

Frage: wie wird hier gerechnet? Jahr oder Monatsschnitt ohne aufs jahr runter zu rechnen? Gruß

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