Hallo! Mal eine Frage zum Arbeitszeitgesetz. Werktäglich darf im Durchschnitt ja nicht mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Das sind 48 Stunden. Auch bei einer 5-Tage-Woche. Es ist eine 42-Stunden-Woche vertraglich vereinbart. Somit können in der Woche 6 Stunden (ÜStd!) zusätzlich geleistet werden, ohne den Durchschnitt zu gefährden. Wie wird bei dieser Betrachtung der Urlaub bewertet? Beispiel: 6 Std. Mehrarbeit die Woche würde bei 52 Wochen im Jahr Mehrarbeit von 312 Stunden bedeuten, ohne den Durchschnitt zu überschreiten. Ziehe ich aber den Jahresurlaub von 6 Wochen ab, wären dies maximal 276 Stunden. Habe keinerlei Urteile zu diesem Thema gefunden. Wisst ihr mehr?
Erstellt am 09.12.2009 um 16:30 Uhr von DonJohnson
Urlaub ist gleich der regelmäßigen Artbeitszeit. Bei 40 Std pro 5 Tage Woche = 8 Std. Ein Ausgleich geht da also nciht.
Vielleicht solltest du dir aber das ArbZG mal in Gänze durchlesen. Sagt dir der Ausgleichszeitraum etwas?