Hotelgewerbe, Urlaub Wochenende frei
Hallo,
ist jmd im BR und arbeitet in der Gastro und oder Hotelgewerbe und zufällig aus Bayern? Vielleicht ist ja auch jmd dabei, der uns gut weiterhelfen kann.
Wie ist das, wenn man Urlaub beantragt und das Wochenende vor Urlaubsantritt includiert haben möchte? Müssen immer warten und hoffen , dass wir das WE bekommen. In der letzten Schulung Arbeitsrecht 2 hat uns der Referent gesagt, dass es gesetzlich anders geregelt ist. Wo finde ich was? Alternativ müssen wir den Freitag als zztl Urlaubstag nehmen, was aber sch*** ist.
Wer kann uns helfen?
Grüße
Christian
Community-Antworten (8)
02.07.2014 um 16:56 Uhr
Hallo Christian, ich bin zwar nicht aus Bayern, arbeite aber in der Freizeitbranche. Wir haben in unserer Betriebsvereinbarung Urlaub geregelt, das angrenzende Wochenenden an Urlaub frei sind. Habe ich also Urlaub von Mo- Fr habe ich davor und danach WE frei. Habe ich allerdings Urlaub von Di oder bis Do - Pech gehabt für das entsprechende Wochenende. Im Gesetz ist nur geregelt das jedem Arbeitnehmer 15 freie Sonntage im Jahr zustehen. Viel Glück bei Verhandlungen.
02.07.2014 um 18:15 Uhr
Ich sehe das eigntglich auch so, dass man derartige Dinge in einer BV Urlaubsgrundsätze mitregeln kann.
02.07.2014 um 22:52 Uhr
Hallo, also bei uns ist es ebenso. Wenn Du 5 Tage Urlaub hast, steht Dir das WE frei zu. Solltest Du trotzdem arbeiten, fallen Überstanden an. Normalerweise sind solche Sachen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten.
03.07.2014 um 09:42 Uhr
Hallo, eigentlich ist es so, dass der Urlaub von genau der Arbeitspflicht befreit, die für diese Tage vorgesehen war. Das hat zur Folge, dass u.U. auch für Samstag und Sonntag Urlaubstage zu verbrauchen sind. Ob aber an einem WE vor oder nach dem Urlaub hätte gearbeitet werden müssen, ist nur ersichtlich, wenn das ganze Jahr durch alle MA monatlich im Dienstplan mit Arbeit zunächst verplant werden und der Urlaub dann im IST Plan dazugetragen wird. Weil das aber wohl in kaum einem Betrieb in der Republik so gehandhabt wird (uns eingeschlossen), kommt es immer wieder zu dieser Frage und läßt sich dann nicht anders regeln als mit BV oder hoffen und beten.
03.07.2014 um 10:20 Uhr
Urlaubstage für Sonntage? Das verwundert mich!
03.07.2014 um 11:25 Uhr
"Müssen immer warten und hoffen , dass wir das WE bekommen."
Hoffen und warten muss eigentlich kein Arbeitnehmer in D weil, der Rechtstaat schon was dazu geschrieben hat.
TZbefG §12 (2)
03.07.2014 um 12:21 Uhr
Kraft Tarifautonomie und tariflichen Vorrangprinzips können die Tarifvertragsparteien wirksam (auch zum Nachteil der ArbN) als Urlaubstage statt wie bisher von Montag bis Freitag von Montag bis Sonntag definieren.
03.07.2014 um 13:02 Uhr
Urlaubstage für Sonntage? Das verwundert mich! und sogar für Feiertage, wenn Du im Schichtdienst im öD arbeitest: BAG 9 AZR 430/11 Wäre der Sonntag ein Arbeitstag gewesen, müsstest Du dafür einen Urlaubstag hergeben, an Tagen wo Du onehin nicht arbeiten musst (z.B. freier Tag für den gearbeiteten Sonntag) musst Du dann aber keinen Urlaubstag verbrauchen.
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