Erstellt am 02.07.2014 um 14:56 Uhr von Xantippe
Hallo Christian,
ich bin zwar nicht aus Bayern, arbeite aber in der Freizeitbranche. Wir haben in unserer Betriebsvereinbarung Urlaub geregelt, das angrenzende Wochenenden an Urlaub frei sind.
Habe ich also Urlaub von Mo- Fr habe ich davor und danach WE frei.
Habe ich allerdings Urlaub von Di oder bis Do - Pech gehabt für das entsprechende Wochenende.
Im Gesetz ist nur geregelt das jedem Arbeitnehmer 15 freie Sonntage im Jahr zustehen.
Viel Glück bei Verhandlungen.
Erstellt am 02.07.2014 um 16:15 Uhr von gironimo
Ich sehe das eigntglich auch so, dass man derartige Dinge in einer BV Urlaubsgrundsätze mitregeln kann.
Erstellt am 02.07.2014 um 20:52 Uhr von Katrin
Hallo, also bei uns ist es ebenso. Wenn Du 5 Tage Urlaub hast, steht Dir das WE frei zu. Solltest Du trotzdem
arbeiten, fallen Überstanden an. Normalerweise sind solche Sachen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten.
Erstellt am 03.07.2014 um 07:42 Uhr von nicoline
Hallo,
eigentlich ist es so, dass der Urlaub von genau der Arbeitspflicht befreit, die für diese Tage vorgesehen war. Das hat zur Folge, dass u.U. auch für Samstag und Sonntag Urlaubstage zu verbrauchen sind. Ob aber an einem WE vor oder nach dem Urlaub hätte gearbeitet werden müssen, ist nur ersichtlich, wenn das ganze Jahr durch alle MA monatlich im Dienstplan mit Arbeit zunächst verplant werden und der Urlaub dann im IST Plan dazugetragen wird. Weil das aber wohl in kaum einem Betrieb in der Republik so gehandhabt wird (uns eingeschlossen), kommt es immer wieder zu dieser Frage und läßt sich dann nicht anders regeln als mit BV oder hoffen und beten.
Erstellt am 03.07.2014 um 08:20 Uhr von Pjöööng
Urlaubstage für Sonntage? Das verwundert mich!
Erstellt am 03.07.2014 um 09:25 Uhr von FranzSv
"Müssen immer warten und hoffen , dass wir das WE bekommen."
Hoffen und warten muss eigentlich kein Arbeitnehmer in D weil, der Rechtstaat schon was dazu geschrieben hat.
TZbefG §12 (2)
Erstellt am 03.07.2014 um 10:21 Uhr von blackjack
Kraft Tarifautonomie und tariflichen Vorrangprinzips können die Tarifvertragsparteien wirksam (auch zum Nachteil der ArbN) als Urlaubstage statt wie bisher von Montag bis Freitag von Montag bis Sonntag definieren.
Erstellt am 03.07.2014 um 11:02 Uhr von nicoline
*Urlaubstage für Sonntage? Das verwundert mich!*
und sogar für Feiertage, wenn Du im Schichtdienst im öD arbeitest: BAG 9 AZR 430/11
Wäre der Sonntag ein Arbeitstag gewesen, müsstest Du dafür einen Urlaubstag hergeben, an Tagen wo Du onehin nicht arbeiten musst (z.B. freier Tag für den gearbeiteten Sonntag) musst Du dann aber keinen Urlaubstag verbrauchen.