W.A.F. LogoSeminare

Änderung der Dienstpläne und Vereinbarung von Beruf und Familie

S
schwimmsusi
Sep 2017 bearbeitet

Wir sind ein Bäderbetrieb mit mehreren Schwimmhallen. Im Juli 2015 ist eine Schwimmhalle komplett abgebrannt und seither sind die Mitarbeiter des abgebrannten Bades in ein kleineres Bad und in unsere Große Therme verteilt worden. Die GF hat auch sofort zugesichert, dass kein Mitarbeiter gekündigt wird. Da nun das kleine Hallenbad wieder für die Öffentlichkeit genutzt wird, ist dort sowieso Bedarf an Mitarbeitern. Bis Ende des Jahres haben alle Mitarbeiter die Zusicherung dass man in seinen gewohnten Dienstplan arbeiten kann um Familie und Beruf vereinbaren zu können und natürlich ist der Urlaub auch safe. Die Mitarbeiter im abgebrannten Bad hatten Bad hatten einen 5Wochen-Schichtplan und somit einmal jedes dritte und danach jedes zweite Wochenende im Wechsel frei. Die MA des kleinen Hallenbades haben einen 2Wochen-Schichtplan und jedes 2. Wochenende frei (dies betrifft ua eine alleinerziehende Mutter). Alle MA`s kamen mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr gut zurecht und arbeiteten bereits seit Jahren in Ihren Schichtmodellen (einige MA haben Kleinkinder und andere pflegebedürftige Familienmitglieder) Nun möchte unsere GF ab 01.01.2016 evtl. neue Dienstpläne machen, wo alle zusammen nur noch jedes 3. Wochenende frei haben werden. NUN ENDLICH MEINE FRAGEN DAZU: Wie schaut es da mit der Vereinbarkeit mit Familie und Beruf aus? Für Einige (Alleinerziehend, Pflegeperson in Familie, Kleinkinder) wird es sehr problematisch nur noch jedes 3. Wochenende frei zu haben. Wie viel "Vorlauf- und Vorbereitungszeit" muss der AG dem MA geben um diese Umstellung zu organisieren? Wir haben jetzt fast Ende Oktober und eine derartige Änderung ab 01.01.2015 erscheint uns sehr kurz, wobei wir noch immer keinen Vorschlag schriftlich vorliegen haben. Wir müssen auch laut Geschäftsanweisung unsere Urlaubswünsche für das kommende Jahr bis ende Oktober eingeschrieben haben, dies macht natürlich jeder immer unter Berücksichtigung seines Dienstplanes um den Urlaub effektiver nutzen zu können... doch den haben wir ja noch nicht. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine!

1.48206

Community-Antworten (6)

M
Moreno

13.10.2015 um 22:35 Uhr

Mit Betriebsrat?

G
gironimo

13.10.2015 um 23:27 Uhr

Die Frage ob Du als BR fragst oder es im Betrieb einen BR gibt, ist entscheidend für die Antwort.

S
schwimmsusi

14.10.2015 um 00:45 Uhr

Ja wir sind ein 5er Gremium. Wie ihr euch vorstellen könnt, isT nach so einem Katastrophenfall genug zu tun. Mit ach und Krach haben wir endlich eine schriftliche Aussage für die Dienstpläne bis ende des Jahres liegen.

C
Challenger

14.10.2015 um 02:29 Uhr

Alles was mit Dienstplänen, Verteilung der Arbeitszeit oder Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen zu tun hat, unterliegt der ZWINGENDEN Mitbestimmung des Betriebsrates nach §87 BetrVG.Hiernach ist dem Arbeitgeber jede Allein- entscheidung UNTERSAGT.

G
gironimo

14.10.2015 um 09:27 Uhr

Wie Challenger schon sagt - der AG kann nicht einfach andere Dienstzeiten anordnen. Hierzu braucht er Eure Zustimmung. Und mitbestimmen heißt auch mitgestalten. Beide Seiten - also BR und AG - haben naturgemäß andere Vorstellungen. Diese sind zu diskutieren und man muss zu einem gemeinsamen Nenner kommen (ggf. über die Einigungstelle). Vorher geht nichts.

Dabei könnt Ihr alle nur als sinnvoll erscheinenden Argumente in die Diskussion einbringen. Natürlich auch das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dieses Thema zu behandeln, ist so gar Eure Aufgabe aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG.

Wenn der AG drauf und dran ist, Dienstzeiten neu zu definieren, mischt Euch ein und macht Eure Mitbestimmung geltend, und fordert ihn auf, nicht einseitig zu handeln.

H
Hartmut

14.10.2015 um 15:23 Uhr

Wir wollen nicht außer Acht lassen, dass dieser AG sich nach dem Hallenbrand sozial verhalten hat. Keine Selbstverständlichkeit heutzutage. Ich bin auch für Mitbestimmung und Durchsetzung der AN-Wünsche, aber fair ist fair. Setzt euch doch mal zusammen mit dem AG und sprecht einfach nur darüber, ob über die Dienstpläne, wie auch immer sie aussehen mögen, und über die Urlaubspläne ein paar Monate später gesprochen werden kann, aus naheliegenden familiären und sozialen Gründen. Erst mal 'im Guten' versuchen. Wenn das nicht klappt, kann man immer noch sehen, was zu tun ist.

Ihre Antwort