Erstellt am 13.10.2015 um 20:35 Uhr von moreno
Erstellt am 13.10.2015 um 21:27 Uhr von gironimo
Die Frage ob Du als BR fragst oder es im Betrieb einen BR gibt, ist entscheidend für die Antwort.
Erstellt am 13.10.2015 um 22:45 Uhr von schwimmsusi
Ja wir sind ein 5er Gremium. Wie ihr euch vorstellen könnt, isT nach so einem Katastrophenfall genug zu tun. Mit ach und Krach haben wir endlich eine schriftliche Aussage für die Dienstpläne bis ende des Jahres liegen.
Erstellt am 14.10.2015 um 00:29 Uhr von Challenger
Alles was mit Dienstplänen, Verteilung der Arbeitszeit oder Aufstellung von
Urlaubsgrundsätzen zu tun hat, unterliegt der ZWINGENDEN Mitbestimmung
des Betriebsrates nach §87 BetrVG.Hiernach ist dem Arbeitgeber jede Allein-
entscheidung UNTERSAGT.
Erstellt am 14.10.2015 um 07:27 Uhr von gironimo
Wie Challenger schon sagt - der AG kann nicht einfach andere Dienstzeiten anordnen. Hierzu braucht er Eure Zustimmung. Und mitbestimmen heißt auch mitgestalten. Beide Seiten - also BR und AG - haben naturgemäß andere Vorstellungen. Diese sind zu diskutieren und man muss zu einem gemeinsamen Nenner kommen (ggf. über die Einigungstelle). Vorher geht nichts.
Dabei könnt Ihr alle nur als sinnvoll erscheinenden Argumente in die Diskussion einbringen. Natürlich auch das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dieses Thema zu behandeln, ist so gar Eure Aufgabe aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG.
Wenn der AG drauf und dran ist, Dienstzeiten neu zu definieren, mischt Euch ein und macht Eure Mitbestimmung geltend, und fordert ihn auf, nicht einseitig zu handeln.
Erstellt am 14.10.2015 um 13:23 Uhr von Hartmut
Wir wollen nicht außer Acht lassen, dass dieser AG sich nach dem Hallenbrand sozial verhalten hat. Keine Selbstverständlichkeit heutzutage. Ich bin auch für Mitbestimmung und Durchsetzung der AN-Wünsche, aber fair ist fair. Setzt euch doch mal zusammen mit dem AG und sprecht einfach nur darüber, ob über die Dienstpläne, wie auch immer sie aussehen mögen, und über die Urlaubspläne ein paar Monate später gesprochen werden kann, aus naheliegenden familiären und sozialen Gründen. Erst mal 'im Guten' versuchen. Wenn das nicht klappt, kann man immer noch sehen, was zu tun ist.