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Pause in der Betriebsversammlung und nachfolgende Arbeitszeit

E
Eckhard
Sep 2022 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zu Betriebsversammlungen (BV) und deren Pausen. Vorabinfo:

  • meine Pause beträgt 30 Minuten

Wir haben eine (von zwei) Teil-Betriebsversammlung gehabt, in dem 2x 15 Minuten Pause eingelegt wurde. Die BV ging von 10:00 - 13:15 Uhr. Die letzte Pause war um 12:10 Uhr beendet. Standartmäßig werden (so wie ich nachgelesen habe ) die Pausen in einer BV nicht als Arbeitszeit gerechnet. Meine Schicht geht bis 19 Uhr. Der Arbeitgeber (AG) sagt nun, du hast deine 30 Minuten Pause schon genommen.

Frage: Verstößt meine Arbeitszeit von dem Ende meiner letzten Pause um 12:10 Uhr bis zu meinem Feierabend um 19:00 Uhr gegen das Arbeitszeitgesetz (nicht mehr als 6 Stunden am Stück arbeiten) oder ist Startet meine Arbeitszeit erst am Ende der BV ( 13:15 - 19:00 Uhr / kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz)

Edit: Der Zeitraum in dem ich die BV besuchte war durch den AG erbeten worden.

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Community-Antworten (3)

B
BR5901

27.09.2022 um 15:21 Uhr

Wenn ich es richtig verstehe, beginnt deine normale Schicht um 13:15 und endet 19 Uhr. Du hast aber an dem Tag bereits um 10 Uhr begonnen. Demnach hast du den Tag (Vollzeit) über 8 Std. gearbeitet. Dann stehen dir 45 Minuten Pause zu.

E
Eckhard

27.09.2022 um 16:55 Uhr

Hallo,

ähm Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

mir würden 30 Minuten Pause zustehen.

Das ist leider nicht die Frage...

Es geht um den dritten Satz des Gesetzes "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Ist die Zeit nur von a) meiner reinen Arbeitszeit aus gerechnet ( Arbeitsbeginn 13:15 - 19 Uhr Arbeitsende ) oder b) ist es von dem Zeitpunkt des Endes der letzten Pause in der BV aus zu rechnen (BV-Pausenende 12:10 Uhr - 19 Uhr Arbeitsende)

bei a) wäre es ja kein verstoß gegen ArbZG §4, bei b) schon ( nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten )

R
Relfe

27.09.2022 um 17:04 Uhr

die richtige Antwort ist b)

Die Teilnahme an einer Betriebsversammlung nach § 43 BetrVG gilt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

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