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Pausen während der Betriebsversammlung

T
Topeman
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin.

Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäßige Pause während der BV vergüten muss?

An unserem Beispiel: Betriebsversammlung begann um 10 Uhr. Um 12 Uhr haben wir eine offizielle Pause von 30 Minuten durchgeführt. Ende der Versammlung 13:30 Uhr. Viele unserer Mitarbeiter haben noch eine Anreise von ca. 1 Stunde zur Betriebsversammlungsstätte.

Für mich galt bisher, dass die Zeit für Betriebsversammlungen immer im vollem Umfang (An- und Abreisezeit + Zeit der BV) eingerechnet wird. Ist das nicht allerdings dann etwas unfair den Mitarbeitern gegenüber die ihrer normalen Arbeit nachgehen und nicht zu BV fahren?

Aus der Quelle: https:www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/betriebsversammlung.html

Die Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist keine Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer erbringt mit seiner Teilnahme keine vertraglich geschuldete Tätigkeit. Er macht lediglich von einer ihm betriebsverfassungsrechtlich eingeräumten Befugnis Gebrauch (BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 5/06). Aus diesem Grunde unterliegt die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung nicht den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes über die Höchstarbeitszeiten, die Ruhepausen und Ruhezeiten (§ 3 bis 5 ArbZG). Dennoch ist die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung einschließlich zusätzlicher Wegezeiten "wie Arbeitszeit" zu vergüten (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), ohne selbst Arbeitszeit zu sein. Die Arbeitnehmer dürfen durch ihre Teilnahme an der Betriebsversammlung keine finanziellen Einbußen erleiden.

Dieser Kommentar würde meine These allerdings bekräftigen.

Was meint ihr?

2.30804

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

03.11.2016 um 15:40 Uhr

Wie muss man sich denn Eure "Pause" vorstellen. Passiert da einfach eine halbe Stunde nichts im Saal und die Teilnehmer müssen andächtig auf ihren Sitzen verharren?

Oder ist es so, dass dafür die Versammlung unterbrochen wird?

T
Topeman

03.11.2016 um 15:48 Uhr

Wird offiziell unterbrochen. Alle können eine rauchen gehen, was trinken oder etwas essen gehen. Nichts vorgeschrieben.

P
Pjöööng

03.11.2016 um 15:54 Uhr

So lange die Versammlung unterbrochen ist, ist keine Versammlung... Da die Unterbrechung eine halbe Stunde beträgt ist sie wohl als ganz normale Ruhepause nach dem Arbeitszeitgesetz zu werten.

M
Moreno

03.11.2016 um 15:58 Uhr

Warum sollte der AG diese Pause bezahlen? Wenn dies der Fall wäre könnte der BR ja die BV um 8.00 Uhr beginnen bis um 09.00 und dann Pause bis 15.00 Uhr Ende 16.00 ;-).

Nein im Ernst Ihr solltet Euch mal über die Zeit Eurer BV Gedanken machen. Gegen eine kurze Zigarettenpause von 10 Minuten wird nichts zu sagen sein. Aber eine halbe Stunde Pause ist eine Pause und muss nicht bezahlt werden.

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