Hi,



habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin.

Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäßige Pause während der BV vergüten muss?

An unserem Beispiel: Betriebsversammlung begann um 10 Uhr. Um 12 Uhr haben wir eine offizielle Pause von 30 Minuten durchgeführt. Ende der Versammlung 13:30 Uhr. Viele unserer Mitarbeiter haben noch eine Anreise von ca. 1 Stunde zur Betriebsversammlungsstätte.

Für mich galt bisher, dass die Zeit für Betriebsversammlungen immer im vollem Umfang (An- und Abreisezeit + Zeit der BV) eingerechnet wird. Ist das nicht allerdings dann etwas unfair den Mitarbeitern gegenüber die ihrer normalen Arbeit nachgehen und nicht zu BV fahren?

Aus der Quelle: https:www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/betriebsversammlung.html

Die Teilnahme an einer Betriebsversammlung ist keine Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer erbringt mit seiner Teilnahme keine vertraglich geschuldete Tätigkeit. Er macht lediglich von einer ihm betriebsverfassungsrechtlich eingeräumten Befugnis Gebrauch (BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 5/06). Aus diesem Grunde unterliegt die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung nicht den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes über die Höchstarbeitszeiten, die Ruhepausen und Ruhezeiten (§ 3 bis 5 ArbZG). Dennoch ist die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung einschließlich zusätzlicher Wegezeiten "wie Arbeitszeit" zu vergüten (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), ohne selbst Arbeitszeit zu sein. Die Arbeitnehmer dürfen durch ihre Teilnahme an der Betriebsversammlung keine finanziellen Einbußen erleiden.



Dieser Kommentar würde meine These allerdings bekräftigen.



Was meint ihr?