Gültige Krankmeldung mit freiem Tag zwischen der Krankmeldung?
Hallo zusammen,
ich habe mich am Donnerstag krank gemeldet. Freitag ist mein freier Tag. Da ich davon ausging übers WE wieder fit zu werden, war ich nicht beim Arzt. Montag Krankheit verschlimmert, direkt zum Arzt. Krankschreibung von Montag bis Freitag. Für Donnerstag keine erhalten (weil zu weit zurück)
Nun die Frage. Ist der Donnerstag trotzdem offiziell als "Krank gemeldet" zu bewerten? Vom Arbeitgeber gibt es die Regel ab dem 3ten Krankheitstag ist eine AU notwendig.
Vielen lieben Dank
Community-Antworten (35)
26.09.2022 um 09:36 Uhr
Ich verstehe deine Frage nicht. Du hast dich am Donnerstag "Krank gemeldet". Also ist dieser Tag als "Krank gemeldet" zu bewerten und wird auch so erfasst. Was sollte dagegen sprechen? Freitag hast du frei. Also benötigst du erstmal keine Krankmeldung. Am Montag bist du zum Arzt und der hat dich dann krank geschrieben. Nach meiner Auffasung alles richtig gemacht.
26.09.2022 um 11:02 Uhr
"Vom Arbeitgeber gibt es die Regel ab dem 3ten Krankheitstag ist eine AU notwendig."
Dann hast du jetzt ein Problem:
am Montag hätte also eine AU für den Do und den Fr vorliegen müssen.
26.09.2022 um 11:23 Uhr
Ich gehe davon aus, das auch bei Damn89 erst am 4.(!) Tag die Krankmeldung vorliegen muss. Und es kann sich am Montag ja um eine ganz andere Krankheit handeln. Dies weiß doch der AG nicht.
26.09.2022 um 11:58 Uhr
"am Montag hätte also eine AU für den Do und den Fr vorliegen müssen." da bin ich anderer Meinung. Wenn eine Krankmeldung ab dem 3ten Krankheitstag vorliegen muss, dann muss die Krankmeldung ab Montag sein und nicht ab dem ersten Tag.
"Viele Arbeitnehmer gehen deshalb davon aus, dass sie in jedem Fall drei Tage ohne Arztbesuch krankfeiern dürfen. Das ist ein Irrtum. In Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es zwar, dass der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit von „mehr als drei Tagen“ eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Doch gleichzeitig räumt das Gesetz dem Arbeitgeber das Recht ein, die Krankschreibung „früher“ zu verlangen. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Einzelfall schon am ersten Krankheitstag ein Attest einfordern darf“, sagt die Rechtsanwältin Gräfin von Kageneck." aus https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/krankschreibung-ab-dem-ersten-tag-ist-das-rechtens?full=1
gleiche Meinung: https://www.hensche.de/Krankmeldung_Attest_bei_Krankmeldung_Attest_ab_erstem_Tag_BAG_5AZR886-11.html?app=desktop
26.09.2022 um 15:41 Uhr
@rtjum
Dann überlege mal bitte ... er meldet sich Do krank ... kommt auch Freitag und Samstag und Sonntag nicht. Sind bei mir jedenfalls 4 Tage ... und in meinem Link steht ja, dass das WE mitzählt.
Es geht also gar nicht um "ab dem ersten Tag" ... denn es sind ja 4 vergangen.
26.09.2022 um 17:24 Uhr
Das die AUB erst am Montag vorzulegen ist ja korrekt, wegen dem Wochenende. es geht doch gar nicht darum, wann die AUB vorliegen muss, sondern das der Donnerstag nicht erfasst ist und somit der AG das als "unentschuldigtes Fehlen" werten will.
ich bin da bei @rtjum --> die AUB muss erst >3 Tag vorgelegt werden, die ersten 3 Tage sind ohne AUB korrekt, wenn der AG nicht schon vorher die AUB ab z.B. den ersten verlangt hat.
Aber! sollte die Krankheit länger dauern, dann kann der Tag ohne AUB zu Problemen führen, weil er bei der Berechnung des 6-Wochen und 72-Wochen-Zeitraumes wegen der fehlenden AUB nicht erfasst ist bei der KK oder RV
26.09.2022 um 17:35 Uhr
"Es geht also gar nicht um "ab dem ersten Tag" ... denn es sind ja 4 vergangen." ist tatsächlich durch den freien Tag am Freitag und dann Wochenende ein etwas blöder Fall. Aber eine Krankmeldung kann den Donnerstag überhaupt gar nicht erfassen weil Ärzte dürfen in Ausnahmefällen maximal 3 Tage rückwirkend krankschreiben, daher wäre maximal der Freitag mit abgedeckt gewesen. Ist hier aber ein bisschen offtopic.
Wenn ich mir den Text des Entgeldfortzahlungsgesetztes durchlese dann steht im §5, Abs. (1) 2. Satz: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Am darauffolgenden Arbeitstag, also Montag, hat die Krankmeldung vorgelegen. Da steht nicht, dass das auch rückwirkend für die Tage sein muss.
26.09.2022 um 17:44 Uhr
Habt ihr meinen Link gelesen und wenn ja, was sagt ihr dazu?
P.S.
"Da steht nicht, dass das auch rückwirkend für die Tage sein muss."
Doch ... eigentlich steht das da:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit"
Do, Fr, Sa, So ... 4 Tage ... also muss eine AU vorgelegt werden ... "über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit". Da steht nicht "über eine weiter fortdauernde AU" sondern über das Bestehen. Und das Bestehen ist eben das, was schon da ist. Also über die vergangenen Tage.
26.09.2022 um 19:55 Uhr
"das Bestehen" ist etwas was in der Gegenwart bestand hat. d.h. die AUB bescheinigt das aktuell eine AU besteht und weiterhin für xy Tage besteht.
für die ersten 3 Tage ist keine AUB notwendig und muss auch nicht nachgereicht werden, wenn der AG nicht die "AUB-Vorlagezeit" verkürzt hatte.
Das wäre auch eine "Ungleichbehandlung" der AN für die ersten 3 Tage, wenn einer eine "Rückwirkende AUB" benötigen würde und der ander darf die 3 Tage ohne AUB AU sein.
unabhängig davon dürfen Ärzte auch nur im Ausnahmefall rückwirkend eine AUB ausstellen, d.h. der AN hat gar keinen Anspruch auf eine rückwirkende AUB. Somit würde, wenn man als AN die Tage rückwirkend nachweisen müßte, dem AN eine Pflicht auferlegt, die er gar nicht erfüllen kann.
27.09.2022 um 01:01 Uhr
"das Bestehen" ist etwas was in der Gegenwart bestand hat. d.h. die AUB bescheinigt das aktuell eine AU besteht und weiterhin für xy Tage besteht."
Nein! Denn er hätte die AU schon am Sonntag vorlegen müssen. Durch gesetzliche Regelung reicht dann ein Einreichen am Montag. Das heißt nicht, das die AU dann noch bestehen muss.
"für die ersten 3 Tage ist keine AUB notwendig und muss auch nicht nachgereicht werden, wenn der AG nicht die "AUB-Vorlagezeit" verkürzt hatte."
Der Passus aus "§5, Abs. (1) 2. Satz: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage," ist erfüllt ... Do, Fr, Sa, So ... mehr als 3 Kalendertage.
"Das wäre auch eine "Ungleichbehandlung" der AN für die ersten 3 Tage, wenn einer eine "Rückwirkende AUB" benötigen würde und der ander darf die 3 Tage ohne AUB AU sein."
Diese Aussage ist kompletter Unfug. Der Passus des Gesetzes ist erfüllt und nach dem Gesetz muss jeder der AN diese AUS entsprechend beibringen.
"unabhängig davon dürfen Ärzte auch nur im Ausnahmefall rückwirkend eine AUB ausstellen, d.h. der AN hat gar keinen Anspruch auf eine rückwirkende AUB. Somit würde, wenn man als AN die Tage rückwirkend nachweisen müßte, dem AN eine Pflicht auferlegt, die er gar nicht erfüllen kann."
Auch das ist Unfug. Der AN hätte am Do ganz einfach zum Arzt gehen können. Und das wird in solchen Fällen (Fr frei) auch immer wieder geraten. Das ein AN hingeht und denkt "ist nicht so tragisch" und sich somit die Möglichkeit einer AU-Bescheinigung selbst kaputt macht, ist keine "Pflicht, die er nicht erfüllen kann" sondern eigene Schuld.
27.09.2022 um 09:22 Uhr
@celestro
sagt doch, wenn Du deine Auffassung bestätigt haben willst: Du hast Recht.
Ansonsten musst Du damit leben, das Du falsch liegst:
wenn eine AN 3 Tage ohne AUB krank sein darf (und das sagt das Gesetz aus) und ab dem 4 Tag eine AUB benötigt, dann benötigt er sie ab dem 4.Tag. (auch das sagt das Gesetz aus) Da der Arzt entscheidet, ob er eine AUB rückwirkend ausstellt, kann der AN nicht verpflichtet sein für die Tage 1-3 eine AUB vorzulegen, weil er darauf keine Einfluß hat.
Wenn deine Meinung richtig wäre, dann müßte jeder AN immer am 1.Tag zum Arzt, weil er sonst nicht sicherstellen kann, das er eine AUB für Tag 1-3 bekommt, wenn er länger krank ist. Zitat von Dir: "Der AN hätte am Do ganz einfach zum Arzt gehen können. Und das wird in solchen Fällen (Fr frei) auch immer wieder geraten. Das ein AN hingeht und denkt "ist nicht so tragisch" und sich somit die Möglichkeit einer AU-Bescheinigung selbst kaputt macht, ist keine "Pflicht, die er nicht erfüllen kann" sondern eigene Schuld. "
Ja hätte er, muss er aber nicht, solange der AG die 3-Tage-Regelung nicht verkürzt hast. Das ist auch kein Unfug, sondern gesetzlich so vorgegeben.
27.09.2022 um 11:27 Uhr
"sagt doch, wenn Du deine Auffassung bestätigt haben willst"
Will ich nicht ... ich sehe nur absolut keinerlei logische Argumentation bei Dir.
"wenn eine AN 3 Tage ohne AUB krank sein darf (und das sagt das Gesetz aus) und ab dem 4 Tag eine AUB benötigt, dann benötigt er sie ab dem 4.Tag. (auch das sagt das Gesetz aus)"
Do, Fr, Sa, So ... also müsste der TE die AU spätestens am Sonntag vorlegen. Das es da eine Regel gibt, es wegen Sonntag erst am Montag zu müssen ist ja schön. Ändert aber an der Regel nichts.
"Da der Arzt entscheidet, ob er eine AUB rückwirkend ausstellt, kann der AN nicht verpflichtet sein für die Tage 1-3 eine AUB vorzulegen, weil er darauf keine Einfluß hat."
Nach Deiner "Theorie" bräuchte ein MA, der von Mo-Mi arbeitet praktisch niemals eine AU-Bescheinigung, oder wie?
"Wenn deine Meinung richtig wäre, dann müßte jeder AN immer am 1.Tag zum Arzt, weil er sonst nicht sicherstellen kann, das er eine AUB für Tag 1-3 bekommt, wenn er länger krank ist."
Falsch! Ist er montags, dienstags oder mittwochs krank, kann er ja später noch zum Arzt gehen. Wenn man erst am Donnerstag krank ist, sollte man eben direkt zum Arzt gehen.
Fun-Fact für Dich ... nur weil man eine AU-Bescheinigung vom Arzt bekommt, muss man die ja nicht direkt zum AG tragen. ;-)
"Ja hätte er, muss er aber nicht, solange der AG die 3-Tage-Regelung nicht verkürzt hast. Das ist auch kein Unfug, sondern gesetzlich so vorgegeben."
Und wann erkennst Du endlich an, das der TE 4 Tage nicht arbeiten war?
27.09.2022 um 12:52 Uhr
ich weiß das er 4 tage nicht arbeiten war, aber er benötigt die AUB erst ab dem 4 Tag und nicht rückwirkend für die Tage 1-3
"Nach Deiner "Theorie" bräuchte ein MA, der von Mo-Mi arbeitet praktisch niemals eine AU-Bescheinigung, oder wie? "
wenn er am Donnerstag wieder gesund ist und am folgenden Montag wieder zur Arbeit geht, ist er nur 3 Tage krank und benötigt keine AUB.
Wenn er Donnerstag immer noch krank ist, dann muss er Donnerstag zum Arzt, weil das der 4. Tag ist
"Fun-Fact für Dich ... nur weil man eine AU-Bescheinigung vom Arzt bekommt, muss man die ja nicht direkt zum AG tragen. ;-)" --> weil das ja richtig Sinn macht
"Wenn man erst am Donnerstag krank ist, sollte man eben direkt zum Arzt gehen. " auch richtig, das macht Sinn, ist aber kein muss
27.09.2022 um 13:08 Uhr
"ich weiß das er 4 tage nicht arbeiten war, aber er benötigt die AUB erst ab dem 4 Tag und nicht rückwirkend für die Tage 1-3"
also sagst Du "er braucht eine AU" ... aber "er braucht doch keine"? Lustig!
Denn Deine Aussage ist "er braucht erst ab Tag 4 eine" ... Tag 4 ist in diesem Fall ein "Sonntag". Hat er eine? Nein ... also steht er ziemlich mies da. Nicht?
27.09.2022 um 13:25 Uhr
ja, stimmt, aber in diesem Fall geht es um den Donnerstag, weil der Arzt 3-Tage rückwirkend AUB geschrieben hat. Somit hat der TE hier kein Problem, weil der Donnerstag der 1. Tag war. Der Sonntag wäre ein Probelm, wenn der Azrt nicht rückwirkend AUB bescheinigt hätte.
Nur mal so: Du hast deine Argumentation (wenn man das nachliest) von " er muss rückwirkend AUB nachweisen ab dem 1. Tag auf das geändert, was alle anderen vorher auch geschrieben haben: AUB erst ab dem 4. Tag
Erstellt am 26.09.2022 um 23:01 Uhr von celestro " Do, Fr, Sa, So ... 4 Tage ... also muss eine AU vorgelegt werden ... "über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit". Da steht nicht "über eine weiter fortdauernde AU" sondern über das Bestehen. Und das Bestehen ist eben das, was schon da ist. Also über die vergangenen Tage. "
--> damit ist für mich das Thema auch erledigt
27.09.2022 um 15:08 Uhr
"aber in diesem Fall geht es um den Donnerstag, weil der Arzt 3-Tage rückwirkend AUB geschrieben hat."
So weit, so falsch:
"Montag Krankheit verschlimmert, direkt zum Arzt. Krankschreibung von Montag bis Freitag."
"Nur mal so: Du hast deine Argumentation (wenn man das nachliest) von " er muss rückwirkend AUB nachweisen ab dem 1. Tag auf das geändert, was alle anderen vorher auch geschrieben haben: AUB erst ab dem 4. Tag"
Nein, habe ich nicht. Die AU muss am 4ten Tag vorliegen. Aber (eigentlich logisch) eine AU, die auch beinhaltet das der AN alle diese Tage auch krank war / ist. Wenn der AN dann am Do krank ist und erst am Montag wieder arbeiten kommt, muss er sich diese AU halt schon am ersten Tag besorgen.
27.09.2022 um 15:46 Uhr
Ich setz nach genaurem Lesen mal einen drauf:
Zitat TE: "Vom Arbeitgeber gibt es die Regel ab dem 3ten Krankheitstag ist eine AU notwendig."
--> ergo gewährt einem der AG nur 2 Fehltage ohne Krankschreibung. (Frage an dieser Stelle: ist das so von Dir richtig formuliert? Die Regelung wäre nämglich ungewöhnlich).
Stellt der Hausarzt sie also rückwirkend aus, müsste nach dieser Logik mindestens der Samstag als AU-Tag mit erfasst sein.
Was die übrige Diskussion angeht: Kann es ansonsten sein, dass die Anzahl der bescheinigten Tage mit dem Abgabetermin durcheinandergebracht wird? Das muss man ja trennen.
Wenn die Einreichung der Krankschreibung am Sonntag nicht möglich ist, kann er das selbstverständlich am Montag nachholen. Entscheidend ist dann aber was drauf steht: nämlich mindestens eine Krankschreibung ab Samstag (bzw. Sonntag bei Anwendung der Drei-Tages-Frist). Sonst droht Lohnausfall für den Donnerstag.
Hier sind es jetzt jedenfalls schon 4 Tage ohne Bescheinigung, hierzu bestand ja schon Einigkeit. Über rückwirkende Krankschreibungen würde ich mir gar nicht den Kopf zerbrechen, sondern einfach dem Hausarzt die Situation schildern und ganz naiv fragen, ob die Krankschreibung wegen möglicher Probleme mit dem AG rückwirkend erfolgen kann.
Wenn das nicht geht, würde ich eben die Bescheinigung ab Montag einreichen und schauen ob der AG Redebedarf hat.
27.09.2022 um 15:49 Uhr
Einen hab ich noch:
Kompaktwissen: Rückwirkende Krankschreibung Ist es überhaupt möglich, eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt zu bekommen?
Generell darf die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten erst ab dem Tag bescheinigt werden, an dem eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat. Es gibt jedoch Ausnahmesituationen, in denen Ärzte ihre Patienten rückwirkend krankschreiben dürfen. Wie lange darf bzw. kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Eine rückwirkende Krankschreibung ist für maximal drei Tage gestattet. Außerdem muss in jedem Fall nachvollziehbar sein, dass der Betroffene bereits vorher an einer Krankheit litt und dementsprechend seiner Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Was, wenn der Arzt sich weigert, die Krankschreibung rückwirkend auszustellen?
Möchte ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben, stehen Sie demzufolge ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da und müssen mit Konsequenzen vonseiten Ihres Arbeitgebers rechnen. Zunächst einmal muss dieser Sie für die jeweiligen Fehltage nicht entlohnen. Zusätzlich kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar eine Kündigung auf Sie zukommen.
Quelle: www.arbeitsvertrag.org
27.09.2022 um 17:29 Uhr
@muschelschubser
"Entscheidend ist dann aber was drauf steht: nämlich mindestens eine Krankschreibung ab Samstag (bzw. Sonntag bei Anwendung der Drei-Tages-Frist). Sonst droht Lohnausfall für den Donnerstag."
Ich frage mich, ob dieser Gedankengang völlig unabhängig von dem hier diskutierten Beispiel überhaupt richtig ist.
Völlig klar:
AN ist Montag krank (und meldet sich korrekt ab) ... kommt Mittwoch wieder arbeiten. Er benötigt keine AU.
"Deine" Variante:
AN ist Montag krank (und meldet sich korrekt ab) ... geht Freitag zum Arzt, bekommt eine AU rückwirkend ab Dienstag ... alles gut
(Nein, weil die AU nicht ab Montag läuft)
"Meine" Variante:
AN ist Montag krank (und meldet sich korrekt ab) ... geht Donnerstag zum Arzt, bekommt eine AU rückwirkend ab Montag ... UND bringt die noch am Donnerstag beim AG vorbei) alles gut
27.09.2022 um 18:02 Uhr
Celestro vielleicht solltest du Dich mal mit dem Thema ...Krankschreibung rückwirkend befassen.
Die AU für den Montag ist hier doch völlig unnötig! Selbst eine Rückdatierung auf Dienstag völliger Quark. Drei Tage dann AU ab Donnerstag und alles okay.
Im Fall von Damn reicht es aus wenn die AU Bescheinigung am Montag vorliegt. Aus müssen nur n Arbeitstagen vorgelegt werden. Also wenn er von Montag bis Donnerstag arbeitet hat er alles richtig gemacht.
27.09.2022 um 18:20 Uhr
"Die AU für den Montag ist hier doch völlig unnötig!"
Ich habe Muschelschubser ein allgemeines Beispiel gegeben, was mit dem Fall von damn89 nichts zu tun hat. Ist Dir das überhaupt klar?
"Im Fall von Damn reicht es aus wenn die AU Bescheinigung am Montag vorliegt."
Richtig ... nichts anderes hat hier irgendjemand behauptet. ABER: Welche Tage müssen mit dieser AU abgedeckt werden?
"Aus müssen nur n Arbeitstagen vorgelegt werden. Also wenn er von Montag bis Donnerstag arbeitet hat er alles richtig gemacht."
Wieso hat er alles richtig gemacht? Er hat keine AU für den Do letzter Woche. Oder was meinst Du?
27.09.2022 um 20:37 Uhr
Er braucht keine Au für den Donnerstag da reichte es dass er sich krank meldet!
28.09.2022 um 01:54 Uhr
Ich möchte auch mal was dazu beitragen :-) https://www.merkur.de/leben/karriere/krankschreibung-wochenende-drei-tage-frist-dazu-arzt-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-zr-11787805.html
28.09.2022 um 11:41 Uhr
"Er braucht keine Au für den Donnerstag da reichte es dass er sich krank meldet!"
Sorry, aber diese Aussage widerspricht allem, was ich über die "Lohntfortzahlung im Krankheitsfall" gelernt habe. Unterrichtet von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daher Sorry, wenn ich Deiner Aussage keinen Glauben schenken kann.
"Ich möchte auch mal was dazu beitragen :-)"
Was möchtest Du uns denn mit diesem Link sagen? Diesem Link, den ich hier jetzt schon 2 mal gepostet hatte ...
28.09.2022 um 14:42 Uhr
Na Celestro vielleicht solltest du dann Deinen Fachanwalt wechseln?
28.09.2022 um 15:01 Uhr
Oder vielleicht hast Du ja auch Unrecht?
28.09.2022 um 17:45 Uhr
Donnerstag: krank ohne Attest Freitag: krank ohne Attest Samstag: krank ohne Attest Sonntag: krank ohne Attest
Fällt Euch was auf?
Egal welche der oben ausführlich begründeten Deutungen wir nehmen, die Aussage "Er braucht keine Au für den Donnerstag da reichte es dass er sich krank meldet!" war für den Moment (Blickwinkel Donnerstag) sicherlich noch in Ordnung - ist aber seit der erfolgten Krankmeldung von Montag bis Freitag definitiv falsch.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich eh dazu neige, solche platten Aussagen ohne Begründung und Quellenangabe eher nicht so ernst zu nehmen. ;-)
Jedenfalls ist ja nun hinreichend dargelegt worden, dass freie Tage bei der Berechnung der 3-Tage-Frist zu berücksichtigen sind.
28.09.2022 um 18:01 Uhr
Muschelschupser natürlich gehören freie Tage zur Berechnung dazu. Freitag krank..Samstag....Sonntag am Montag muss die AU vorliegen. Soweit klar. Hier wurde gesagt ab dem dritten Tag muss eine AU vorliegen. Donnerstag krank...Freitag krank oder frei....Samstag sollte es ein Arbeitstag sein muss eine AU vorliegen wenn nicht dann nicht Sonntag sowieso nicht also AU ab Montag wie geschehen!
...Nun könnte man natürlich an einem Mittwoch erkranken, sowie Donnerstag und Freitag weiterhin krank sein und dadurch der vierte Tag auf einen Samstag fallen. In einem solchen Fall muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch erst montags vorgelegt werden, da diese nur an Arbeitstagen vorgelegt werden muss... Quelle praktisch Arzt
28.09.2022 um 18:01 Uhr
defintiv richtig das er für Do+Fr+Sa keine AUB benötigt. Er benötigt diese ab dem 4. Tag das ist Sonntag. Vorlage Montag inklusive So würde reichen.
28.09.2022 um 18:22 Uhr
die Frage ist glaube ich weniger, wann die AU vorliegen muss (da sind wir uns glaube ich einig ... Montag, weil der TE am WE nicht arbeitet).
Das Problem ist eher ... wird überhaupt eine AU gebraucht bzw. welche Tage müssen auf dieser AU dann stehen. Da sind die Meinungen nicht einheitlich.
28.09.2022 um 21:55 Uhr
Natürlich wird eine AU gebraucht ab Montag!
29.09.2022 um 01:13 Uhr
"Natürlich wird eine AU gebraucht ab Montag!"
Ich glaube, auch da sind sich alle einig. Aber was ist mit den Tagen davor?
29.09.2022 um 09:27 Uhr
Wenn es keine anderen Regelungen gibt und man am WE nicht arbeiten muss, sehe ich es so:
Donnerstag krank gemeldet für Donnerstag - keine AU notwendig, da vom AG nicht gefordert.
Freitag frei - da benötige ich keine AU für, da keine Arbeitspflicht besteht. (Und vielleicht bin ich ja auch gar nicht mehr krank)
WE wenn keine Arbeitspflicht, dann auch keine AU notwendig.
Also benötige ich erst ab Montag eine AU.
Das kann man natürlich anders sehen.
29.09.2022 um 10:34 Uhr
Ich sehe es wie XYZ68!
Da der AG ja auch nicht weiß, warum der TE am Do Arbeitsunfähig war, kann dieser ja auch behaupten, das er am Fr, Sa und Sonntag arbeitsfähig war (er musste ja nicht arbeiten, somit ist diese Behauptung nicht nachweisbar) und am Montag ist er dann wieder arbeitsunfähig und lässt sich dies vom Artzt bescheinigen. Auch hier wird der AG den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht erfahren! Da der TE am Fr, Sa und Sonntag "gesund" war, ist doch alles klar geregelt. Wie heißt es so schön... "Der Ehrliche ist der Dumme"
29.09.2022 um 11:18 Uhr
ich denke irgendwie haben beide Positionen durchaus Argumente auch wenn ich weiterhin der Meinung bin, dass er für den Donnerstag keine AU benötigt. Was ist die Konsequenz für den AN: schlimmstenfalls Kündigung, bei einem einmaligen Vorfall wird die, denke ich, jedes Arbeitsgericht einkassieren. Ansonsten Abmahnung und vielleicht für den Do kein Geld. Was lernt der AN daraus: Ich gehe ab sofort bei jeder Krankheit am ersten Tag zum Arzt. Ärzte schreiben eher selten für ein oder zwei Tage krank, her direkt für ganze Wochen. Der AN fällt dann halt länger aus, ist dann so muss der AG mit leben. Die AU-später-abgeben-Regelung ist doch genau für die Fälle, wenn ich z.B. mal Durchfall habe und davon ausgehe am nächsten Tag wieder fit zu sein. Der hier diskutierte Fall ist ja schon ein ziemlich spezieller.
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