Hallo Miteinander,

bei uns in der Firma (Metallbetrieb) fanden in den Hallen umbauarbeiten statt.
In der Zeit von 2 Tagen konnte nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet werden und der Großteil der Beschäftigten musste zu Hause bleiben. Die Fehlende Arbeitszeit wird nachgearbeitet, damit waren die meisten Beschäftigten einverstanden.
(Die Alternative bestand daraus, dass jedem ein Tag Urlaub abgezogen wird)
Nun stellt sich mir (erst seit kurzem Betriebsratsmitglied) die Frage, welches Mitspracherecht in solchen Fällen der Betriebsrat hat und ob meine Kollegen und ich die Zeit überhaupt nacharbeiten müssen. Schließlich wollten wir unsere Arbeitsleistung ja erbringen, konnten dies aber nicht.
Ich hoffe auf eure Antworten :)
Vielen Dank schonmal