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Nacharbeitung von fehlender Arbeitszeit durch Umbau

B
batthias
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Miteinander,

bei uns in der Firma (Metallbetrieb) fanden in den Hallen umbauarbeiten statt. In der Zeit von 2 Tagen konnte nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet werden und der Großteil der Beschäftigten musste zu Hause bleiben. Die Fehlende Arbeitszeit wird nachgearbeitet, damit waren die meisten Beschäftigten einverstanden. (Die Alternative bestand daraus, dass jedem ein Tag Urlaub abgezogen wird) Nun stellt sich mir (erst seit kurzem Betriebsratsmitglied) die Frage, welches Mitspracherecht in solchen Fällen der Betriebsrat hat und ob meine Kollegen und ich die Zeit überhaupt nacharbeiten müssen. Schließlich wollten wir unsere Arbeitsleistung ja erbringen, konnten dies aber nicht. Ich hoffe auf eure Antworten :) Vielen Dank schonmal

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Community-Antworten (2)

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gironimo

02.07.2014 um 13:23 Uhr

Ihr hättet zuvor voll mitbestimmen können/müssen.

Immerhin wurde doch von der betriebsüblichen Arbeitszeit abgewichen. Die Verteilung der Arbeitszeit war / ist jetzt eine andere.

Auch eventuell "Zwangs-"Urlaub wäre mibestimmungspflichtig.

Ohne BR wäre das Ganzer nicht möglich gewesen.

Ansonsten besteht ja hier Annahmeverzug (§ 615 BGB). Das Betriebsrisiko liegt ja beim AG. Die AN waren arbeitsbereit aber der AG konnte die Arbeit nicht annehmen, weil er Umbau beschlossen hat. Also kein Nacharbeiten.

damit waren die meisten Beschäftigten einverstanden.< Das spielt keine Rolle; die Frage wäre gewesen, ob der BR einverstanden gewesen wäre durch abweichende Arbeitszeitregelungen oder Urlaubsgrundsätzen dem AG entgegen zu kommen (natürlich nicht zum "Nulltarif").

Vielleicht könnt Ihr im Nachgang noch etwas bewirken, wenn Ihr Euren AG darauf hinweist, dass er Euch übersehen hat.

P
paula

02.07.2014 um 20:04 Uhr

eigentlich hat der AG hier einen Fehler gemacht. Betriebsurlaub wäre geschickter gewesen. Die MA könnten (wenn sich denn einer traut) das durchaus nutzen

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