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Umbau ohne br

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Und gleich noch eine Frage.

Bei uns ist ein größerer Umbau im Gange. Wir haben den Chef aufgefordert uns die entsprechenden Pläne etc. Bis 3.1.15 einzureichen.

Er meinte das er das nicht schafft, da er die Pläne nicht hat.

Ich habe ihm dann mitgeteilt dass er bis heute uns dies einzureichen hat.

Wird er nicht tun wie ich ihn kenne.

Wie geht's weiter???

Einstw. Verfügung und wenn wie ??

Danke

1.37907

Community-Antworten (7)

G
gironimo

08.01.2015 um 10:51 Uhr

Wie - wird bei Euch ohne Plan gebaut?

Der AG braucht doch nur zum Telefonhörer greifen und demjenigen, der die Pläne hat den Auftrag zu erteilen, sie Euch zu geben. An den § 90 BetrVG habt Ihr ihn sicherlich schon erinnert.

Wenn Ihr Rechtsmittel einlegen wollt, dann wäre der § 23 Abs. 3 BetrVG der richtige.

G
gironimo

08.01.2015 um 10:53 Uhr

wie Rechtsmittel einlegen? Am Besten unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

M
Moreno

08.01.2015 um 11:00 Uhr

3.1.15 ist das nicht der 1. Samstag nach Neujahr?????? Gönnt Ihr Eurem AG nicht mal seinen Weihnachtsurlaub? :-( da hätte ich auch keine Pläne für Euch gehabt! Vernünftige Nachfrist setzen z.B. 2 Wochen und dann siehe Antwort Gironimo.

T
Teufel

08.01.2015 um 11:02 Uhr

Ja, wir haben ihn daran erinnert. Nur er ignoriert uns.

Chef meinte halt er hat nichts und es dauert bis er die Pläne bekommt.

Klar, das das nicht stimmt was er sagt.

Danke für die Info

T
Teufel

08.01.2015 um 11:05 Uhr

Doch, er hatte ja vorher zwei Wochen zeit.er hat die Info von uns am 16.12.14 bekommen.die zeit reicht aus.

M
Moreno

08.01.2015 um 11:27 Uhr

Euch würde ich auch ignorieren als Chef :-) wenn er sagt das es dauert bis die Pläne da sind (hallo das war die Vorweihnachtszeit) dann frag ich ihn wie lange und wenn dies 2 Wochen nach Neujahr ist dann ist der Bau doch wohl auch nicht fertig. Meint Ihr bis Hinzuziehung vom Anwalt und Einstweiliger Verfügung seit Ihr schneller?

B
blackjack

08.01.2015 um 11:50 Uhr

Teufel, les mal Fitting BetrVG § 90 Rn 18 ff.

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