Erstellt am 08.01.2015 um 09:51 Uhr von gironimo
Wie - wird bei Euch ohne Plan gebaut?
Der AG braucht doch nur zum Telefonhörer greifen und demjenigen, der die Pläne hat den Auftrag zu erteilen, sie Euch zu geben. An den § 90 BetrVG habt Ihr ihn sicherlich schon erinnert.
Wenn Ihr Rechtsmittel einlegen wollt, dann wäre der § 23 Abs. 3 BetrVG der richtige.
Erstellt am 08.01.2015 um 09:53 Uhr von gironimo
wie Rechtsmittel einlegen? Am Besten unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Erstellt am 08.01.2015 um 10:00 Uhr von moreno
3.1.15 ist das nicht der 1. Samstag nach Neujahr?????? Gönnt Ihr Eurem AG nicht mal seinen Weihnachtsurlaub? :-( da hätte ich auch keine Pläne für Euch gehabt! Vernünftige Nachfrist setzen z.B. 2 Wochen und dann siehe Antwort Gironimo.
Erstellt am 08.01.2015 um 10:02 Uhr von Teufel
Ja, wir haben ihn daran erinnert.
Nur er ignoriert uns.
Chef meinte halt er hat nichts und es dauert bis er die Pläne bekommt.
Klar, das das nicht stimmt was er sagt.
Danke für die Info
Erstellt am 08.01.2015 um 10:05 Uhr von Teufel
Doch, er hatte ja vorher zwei Wochen zeit.er hat die Info von uns am 16.12.14 bekommen.die zeit reicht aus.
Erstellt am 08.01.2015 um 10:27 Uhr von moreno
Euch würde ich auch ignorieren als Chef :-) wenn er sagt das es dauert bis die Pläne da sind (hallo das war die Vorweihnachtszeit) dann frag ich ihn wie lange und wenn dies 2 Wochen nach Neujahr ist dann ist der Bau doch wohl auch nicht fertig. Meint Ihr bis Hinzuziehung vom Anwalt und Einstweiliger Verfügung seit Ihr schneller?
Erstellt am 08.01.2015 um 10:50 Uhr von blackjack
Teufel,
les mal Fitting BetrVG § 90 Rn 18 ff.