Hallo!

Folgendes soll bei uns im Betrieb passieren: unser Großraumbüro wird umgebaut, sämtliche Arbeitsplätze werden versetzt bzw. verändert. Dieser Umbau soll nun am Donnerstag den 04.10. am späten Nachmittag beginnen und wird bis Sonntag dauern. Deswegen haben wir am Donnerstag Nachmittag und Freitag frei. Da wir ein Tendenzbetrieb (Bauer-Verlag) sind und unsere Objekte nächste Woche in Druck gehen, soll nun der 3. Oktober als Feiertag wegfallen und normaler Arbeitstag werden. Wir sehen eigentlich nicht die Notwendigkeit, den Umbau ausgerechnet jetzt stattfinden zu lassen. Der AG hat sich nicht dazu geäußert, ob das von uns als BR zustimmungspflichtig ist. Wir denken, dass der AG sich auf das Arbeitszeitgesetz und auf unseren Arbeitsvetrag beziehen wird, in dem wir uns ausdrücklich bereit erklären, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten.
Da wir als BR nicht eindeutig wissen, was unsere Rechte sind, hier meine Fragen:
1. Haben wir ein MBR auch wenn wir uns laut Arbeitsvertag zu Feiertagsarbeit verpflichtet haben? Wenn ja, muss der AG uns nicht rechtzeitig und schriftlich davon unterrichten?
2. Der Umbauplan wird uns erst am Dienstag vorgelegt, also zwei Tage vor dem Umbau. Wir wissen, dass der AG nur eine Informationspflicht hat, aber ist dies eigentlich noch als rechtzeitig zu verstehen?
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten!!!
Gruß Der Hamburger