Erstellt am 02.07.2014 um 07:28 Uhr von Lexipedia
Genau und vergess das Wort "werktäglich" nicht.
Erstellt am 02.07.2014 um 08:55 Uhr von Pjöööng
In der Regel wird das nicht notwendig sein, da 8 Std. werktäglich 48 Wochenstunden bedeuten. Wenn also in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, kann man sich diese Übung ersparen.
Erstellt am 02.07.2014 um 09:15 Uhr von gironimo
>8 Std. Täglich<
8 Stunden "werktäglich" also die Stundenzahl bezogen auf die 6 Tagewoche. Wer also nur 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Tag mit 0 Stunden beim Durchschnitt mit zu berücksichtigen.
(nur noch mal zur Verdeutlichung dessen, was die Kollegen vorher schon geantwortet haben.)
Erstellt am 02.07.2014 um 19:34 Uhr von teufel
Gut.
Dachte ich mir so.
Was ist wenn die a z bei einer fünf Tage Woche dann z.b. 43 Std. Sind.
Ist dann pro Tag 8,6 Std.
Also hat der AG dann schon gegen das arbeitszeitgesetz verstoßen?
Was ist dann zu tun?
Erstellt am 02.07.2014 um 19:46 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Werktage Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa
Werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden
6 x 8 = 48 Stunden wöchentlich
Verteilt auf 5 Tage > 48 / 5 = 9,6 Stunden
Dem ArbZG ist also genüge getan, wenn z.B. Mo-Fr jeweils bis zu 9,6 Stunden gearbeitet wird.
Ein Tarifvertrag könnte allerdings etwas dagegen haben ...
Erstellt am 02.07.2014 um 20:17 Uhr von teufel
Ah ja.
Gut , verstehe jetzt.
Die Texte sind immer so Grottig.