Arbeitszeitgesetz richtig verstehen
Hallo, guten Abend.
Es geht um AZG Paragraf drei.
Wie ist das zu verstehen.wenn länger wie 8 Std. Täglich gearbeitet wird. Muss ich über 6 Monate die Arbeits Zeiten prüfen und dann den Durchschnitt errechnen?
Community-Antworten (6)
02.07.2014 um 09:28 Uhr
Genau und vergess das Wort "werktäglich" nicht.
02.07.2014 um 10:55 Uhr
In der Regel wird das nicht notwendig sein, da 8 Std. werktäglich 48 Wochenstunden bedeuten. Wenn also in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, kann man sich diese Übung ersparen.
02.07.2014 um 11:15 Uhr
8 Std. Täglich<
8 Stunden "werktäglich" also die Stundenzahl bezogen auf die 6 Tagewoche. Wer also nur 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Tag mit 0 Stunden beim Durchschnitt mit zu berücksichtigen.
(nur noch mal zur Verdeutlichung dessen, was die Kollegen vorher schon geantwortet haben.)
02.07.2014 um 21:34 Uhr
Gut.
Dachte ich mir so.
Was ist wenn die a z bei einer fünf Tage Woche dann z.b. 43 Std. Sind. Ist dann pro Tag 8,6 Std.
Also hat der AG dann schon gegen das arbeitszeitgesetz verstoßen?
Was ist dann zu tun?
02.07.2014 um 21:46 Uhr
@ Teufel
Werktage Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa Werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden
6 x 8 = 48 Stunden wöchentlich Verteilt auf 5 Tage > 48 / 5 = 9,6 Stunden
Dem ArbZG ist also genüge getan, wenn z.B. Mo-Fr jeweils bis zu 9,6 Stunden gearbeitet wird.
Ein Tarifvertrag könnte allerdings etwas dagegen haben ...
02.07.2014 um 22:17 Uhr
Ah ja. Gut , verstehe jetzt.
Die Texte sind immer so Grottig.
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