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Arbeitszeitgesetz richtig verstehen

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, guten Abend.

Es geht um AZG Paragraf drei.

Wie ist das zu verstehen.wenn länger wie 8 Std. Täglich gearbeitet wird. Muss ich über 6 Monate die Arbeits Zeiten prüfen und dann den Durchschnitt errechnen?

82306

Community-Antworten (6)

L
Lexipedia

02.07.2014 um 09:28 Uhr

Genau und vergess das Wort "werktäglich" nicht.

P
Pjöööng

02.07.2014 um 10:55 Uhr

In der Regel wird das nicht notwendig sein, da 8 Std. werktäglich 48 Wochenstunden bedeuten. Wenn also in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, kann man sich diese Übung ersparen.

G
gironimo

02.07.2014 um 11:15 Uhr

8 Std. Täglich<

8 Stunden "werktäglich" also die Stundenzahl bezogen auf die 6 Tagewoche. Wer also nur 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Tag mit 0 Stunden beim Durchschnitt mit zu berücksichtigen.

(nur noch mal zur Verdeutlichung dessen, was die Kollegen vorher schon geantwortet haben.)

T
Teufel

02.07.2014 um 21:34 Uhr

Gut.

Dachte ich mir so.

Was ist wenn die a z bei einer fünf Tage Woche dann z.b. 43 Std. Sind. Ist dann pro Tag 8,6 Std.

Also hat der AG dann schon gegen das arbeitszeitgesetz verstoßen?

Was ist dann zu tun?

H
Hoppel

02.07.2014 um 21:46 Uhr

@ Teufel

Werktage Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa Werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden

6 x 8 = 48 Stunden wöchentlich Verteilt auf 5 Tage > 48 / 5 = 9,6 Stunden

Dem ArbZG ist also genüge getan, wenn z.B. Mo-Fr jeweils bis zu 9,6 Stunden gearbeitet wird.

Ein Tarifvertrag könnte allerdings etwas dagegen haben ...

T
Teufel

02.07.2014 um 22:17 Uhr

Ah ja. Gut , verstehe jetzt.

Die Texte sind immer so Grottig.

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