Ausstechen zur Betriebsratsarbeit
Hallo, unsere GF möchte das wir uns zur BR-Arbeit ausstechen sollen und nach der BR-Arbeit wieder einstechen sollen. Die Stunden die wir BR-Arbeit machen sollen extra aufgeschrieben werden zwecks Buchung auf eine andere Kostenstelle. Ist das überhaupt erlaubt wenn es keine BV darüber gibt?
Community-Antworten (5)
23.09.2022 um 10:02 Uhr
Aber was spricht dagegen das zu tun? Du meldest Dich doch sowieso ab und wieder an, also kann auch dein Vorgesetzter die Zeiten melden. Für den AG macht das nur den Unterschied wer es meldet.
23.09.2022 um 10:16 Uhr
Aus meiner Sicht ist das nur Schikane, um den BR zu beschäftigen.
Schau mal hier
https://www.betriebsrat.com/br-forum/206191/ab-und-an-stempeln-fuer-br-arbeit
23.09.2022 um 11:00 Uhr
@S. Thiele
--> das LAG-Urteil hatte ich schon erwähnt, aber ich sehe da trotzdem keinen "Beinbruch" wenn man es macht.
wenn das schon für Dich Schikane ist sich ein- und auszustempeln, was normalerweise 1-2 Min dauert und Arbeitszeit ist, wie bezeichenst Du das denn, wenn der AG anfängt echten Ärger zu machen? für mich ist das Beschäftigungstherapie, die ich während der Arbeitszeit erledige und leider wo meine "normale Arbeit" liegen bleiben muss. Mit so einen "Unsinn" hören die AG auf, wenn sie merken: Mist jetzt verbringen die auch noch jedesmal zusätzliche Zeit mit unproduktiver Stempelei und es bleibt noch mehr Arbeit liegen. Du glaubst gar nicht, wie langsam ich mich ein- und ausstempeln kann :-)
23.09.2022 um 11:41 Uhr
Wenn ich monatlich eine Liste anfertige, die die BR-Arbeit umfasst, kann die Zeit umgebucht werden. Dafür muss man sich nicht ggf. täglich aus und wieder einstempeln.
23.09.2022 um 16:12 Uhr
Wir haben ein ähnliches System - ich steche mich zwar nicht aus, aber ich gebe in unserer Zeiterfassung Start und Ende Betriebsratsarbeit an. Wenn ich es mal vergesse, buche ich die Zeiten nach.
Würde das bei euch ähnlich laufen? Komfortabler geht es ja kaum.
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