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Mehrarbeit während der Betriebsratsarbeit

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich melde mich zur Betreibsratsarbeit odentlich ab. Oft vergesse ich die Zeit und erledige meine Betriebsratsarbeit über meinen Feierabend hinweg. Die Zeiten stmple ich an der Stempeluhr. Teilweise überziehe ich meine Arbeitszeit mit Betriebsratsarbeit um 1-2 Stunden. Um Erlaubnis bei meinem Vorgesetzten oder Arebitgeber habe ich bisher nie gefragt.

Darf ich meinen Arbeitszeit selbstbestimmt für Betriebsratsarbeit überziehen also Mehrarbeit ableisten? Müsste ich vorher den Arbeitgeber fragen? Kann der Arbeitgeber das sanktionieren? Kann er mir diese Mehrarbeit vom Freizeitkonto streichen?

Danke schonmal

Gruss PaulBreitner

1.359010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

21.11.2016 um 12:39 Uhr

Deine gedankenverlorene Zeit für den BR darfst du gerne als persönlichen Einsatz für dein Ehrenamt werten.

O
outofmemory

21.11.2016 um 12:58 Uhr

Pickel, auf welcher Basis tätigst du diese Aussage?

P
Pickel

21.11.2016 um 13:12 Uhr

78 BetrVG

N
nicoline

21.11.2016 um 13:35 Uhr

Pickel Was trifft denn nun zu, Benachteiligung oder Bevorzugung?

Betriebsverfassungsgesetz § 78 Schutzbestimmungen

Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

Und wie wäre es denn korrekt, wenn diese "gedankenverlorene Mehrarbeit" unaufschiebbar wäre?

G
gironimo

21.11.2016 um 13:58 Uhr

Ich denke, hier ist § 37 BetrVG anzusetzen. Die BR Arbeit findet während der Arbeitszeit statt , und gedankenlos weiter im Büro sitzen, dürfte nicht betriebsbedingt sein.

Ich denke, Du solltest Dir einen Wecker stellen und mit dem Feierabend Deine BR-Arbeit beenden und am nächsten morgen fortfahren.

P
Pickel

21.11.2016 um 14:07 Uhr

Nicoline, wenn betriebsratsbedingt wäre auch das unerheblich.

Du kannst gerne dein "Was-Wäre-Wenn"-Spiel spielen. Es wird weder dir noch dem Fragesteller helfen.

M
merkur

21.11.2016 um 14:10 Uhr

§37 BetrVG schreibt vor, dass die BR Arbeit während der Arbeitszeit zu erledigen ist.

Wenn du es zum Ende des Tages nicht schaffst, solltest du zunächst einmal 1-2 Stunden mehr von deiner regulären AZ für die BR Arbeit beanspruchen. Das darf der AG dier nicht verwehren.

Auch das BAG geht in seinen Urteilen in diese Richtung.

Ausnahmen gibt es natürlich dann, wenn dir"arbeitgeberverschuldet" , dh. aus sachlichen, arbeitstechnischen Gründen nicht genügend Zeit mehr zur Verfügung steht. Dann hast du natürlich Anspruch auf bezahlte BR Arbeit während der Freizeit. Aber das sollten eigentlich die Ausnahmen sein.

Ein anderer "arbeitgeberverschuldeter" Umstand wäre z.B. auch Schichtarbeit, wo einzelne BR Mitglieder zu unterschiedlichen Zeiten ihre Arbeit verrichten.

C
Challenger

21.11.2016 um 14:20 Uhr

Tach auch Paul, wenn Du gedankenverloren Deine BR-tätigkeit über den Feierabend hinaus fortsetzt,ist die ein Indiz, daß Du Dich einfach nicht früh genug von Deiner Arbeit abgemeldet hast. Deshalb gilt : Früher abmelden,pünktlich Feierabend machen.

F
Fragenmann

21.11.2016 um 15:05 Uhr

Wenn das so ist wie ihr schreibt wird man zu einem regelrechten Sesselfurzer erzogen. Ich fang eine Arbeit dann an wenn ich es für erforderlich halte und bringe sie zu Ende. Einen Wecker stellen wenn Feierabend ist und die Arbeit gedanklich mit nach Hause nehmen? Man muss doch auch mal was durchziehen können ohne auf die Uhr zu schauen...

N
nicoline

21.11.2016 um 15:11 Uhr

Meine Güte,

das Wort gedankenverloren hat der arbeitgebernahe Pickel in die Diskussion geworfen. Das jetzt immer wieder so negativ zu wiederholen finde ich ziemlich respektlos!

gedankenlos weiter im Büro sitzen, dürfte nicht betriebsbedingt sein.

wenn Du gedankenverloren Deine BR-tätigkeit über den Feierabend hinaus fortsetzt,

Die Zeit vergessen passiert meistens, wenn man von seiner Arbeit besonders gefesselt ist, aber, man kann natürlich alle ins negative ziehen, paßt in die heutige Zeit!

Aber das: Deshalb gilt : Früher abmelden, pünktlich Feierabend machen. sehe ich auch so!

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