Erstellt am 21.11.2016 um 11:39 Uhr von Pickel
Deine gedankenverlorene Zeit für den BR darfst du gerne als persönlichen Einsatz für dein Ehrenamt werten.
Erstellt am 21.11.2016 um 11:58 Uhr von outofmemory
Pickel, auf welcher Basis tätigst du diese Aussage?
Erstellt am 21.11.2016 um 12:12 Uhr von Pickel
Erstellt am 21.11.2016 um 12:35 Uhr von nicoline
Pickel
Was trifft denn nun zu, Benachteiligung oder Bevorzugung?
Betriebsverfassungsgesetz
§ 78 Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Und wie wäre es denn korrekt, wenn diese "gedankenverlorene Mehrarbeit" unaufschiebbar wäre?
Erstellt am 21.11.2016 um 12:58 Uhr von gironimo
Ich denke, hier ist § 37 BetrVG anzusetzen. Die BR Arbeit findet während der Arbeitszeit statt , und gedankenlos weiter im Büro sitzen, dürfte nicht betriebsbedingt sein.
Ich denke, Du solltest Dir einen Wecker stellen und mit dem Feierabend Deine BR-Arbeit beenden und am nächsten morgen fortfahren.
Erstellt am 21.11.2016 um 13:07 Uhr von Pickel
Nicoline, wenn betriebsratsbedingt wäre auch das unerheblich.
Du kannst gerne dein "Was-Wäre-Wenn"-Spiel spielen. Es wird weder dir noch dem Fragesteller helfen.
Erstellt am 21.11.2016 um 13:10 Uhr von merkur
§37 BetrVG schreibt vor, dass die BR Arbeit während der Arbeitszeit zu erledigen ist.
Wenn du es zum Ende des Tages nicht schaffst, solltest du zunächst einmal 1-2 Stunden mehr von deiner regulären AZ für die BR Arbeit beanspruchen. Das darf der AG dier nicht verwehren.
Auch das BAG geht in seinen Urteilen in diese Richtung.
Ausnahmen gibt es natürlich dann, wenn dir"arbeitgeberverschuldet" , dh. aus sachlichen, arbeitstechnischen Gründen nicht genügend Zeit mehr zur Verfügung steht. Dann hast du natürlich Anspruch auf bezahlte BR Arbeit während der Freizeit. Aber das sollten eigentlich die Ausnahmen sein.
Ein anderer "arbeitgeberverschuldeter" Umstand wäre z.B. auch Schichtarbeit, wo einzelne BR Mitglieder zu unterschiedlichen Zeiten ihre Arbeit verrichten.
Erstellt am 21.11.2016 um 13:20 Uhr von Challenger
Tach auch Paul,
wenn Du gedankenverloren Deine BR-tätigkeit über den Feierabend hinaus fortsetzt,ist die ein Indiz, daß Du Dich einfach nicht früh genug von Deiner Arbeit abgemeldet hast. Deshalb gilt : Früher abmelden,pünktlich Feierabend machen.
Erstellt am 21.11.2016 um 14:05 Uhr von Fragenmann
Wenn das so ist wie ihr schreibt wird man zu einem regelrechten Sesselfurzer erzogen.
Ich fang eine Arbeit dann an wenn ich es für erforderlich halte und bringe sie zu Ende.
Einen Wecker stellen wenn Feierabend ist und die Arbeit gedanklich mit nach Hause nehmen? Man muss doch auch mal was durchziehen können ohne auf die Uhr zu schauen...
Erstellt am 21.11.2016 um 14:11 Uhr von nicoline
Meine Güte,
das Wort gedankenverloren hat der arbeitgebernahe Pickel in die Diskussion geworfen. Das jetzt immer wieder so negativ zu wiederholen finde ich ziemlich respektlos!
*gedankenlos weiter im Büro sitzen, dürfte nicht betriebsbedingt sein.*
*wenn Du gedankenverloren Deine BR-tätigkeit über den Feierabend hinaus fortsetzt,*
Die Zeit vergessen passiert meistens, wenn man von seiner Arbeit besonders gefesselt ist, aber, man kann natürlich alle ins negative ziehen, paßt in die heutige Zeit!
Aber das:
*Deshalb gilt : Früher abmelden, pünktlich Feierabend machen.*
sehe ich auch so!