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Ab und An Stempeln für BR Arbeit!

S
SL910
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben von der GS ein Schreiben erhalte, mit dem Inhalt! Bei Abmeldung zur Betriebsratsarbeit sollen die Betriebsräte sich bei Ihren Vorgesetzten abmelden und Ausstempeln. Bei Beendigung der Betriebsratsarbeit sollen die BR Mitglieder wieder An Stempeln und sich bei Ihren Vorgesetzten wieder zurückmelden. Die aufgewendete Zeit der Betriebsratsarbeit soll der 1. Vorsitzende mit einem Schriftstück bestätigen damit die Zeit für die Betriebsratstätigkeit auch bezahlt wird. Ist das überhaupt zulässig?

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Community-Antworten (3)

J1
Juri 11

08.09.2018 um 11:41 Uhr

Hallo. Wenn er Finanzbuchheltung mehr Arbeit andrehen will . ME braucht ihr das nicht machen . Ab-und Anmeldung das ist jeder BR Mitglid dazu verpflichtet und nicht beim AG sondern nächsten Vorgesetzten . Der BrV muss auch keine Protokole und Nachweise unterschreiben Siehe BAG 1 ABR 2/97: 1. Betriebsratsmitglieder sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie den Arbeitsplatz zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit verlassen; danach müssen sie sich wieder zurückmelden. 2. Inhalt dieser Verpflichtung ist nur die ordnungsgemäße Unterrichtung. Wie diese bewirkt wird, steht dem Betriebsratsmitglied frei. Eine persönliche Meldung kann der Arbeitgeber nicht verlangen. (...)

K
kratzbürste

08.09.2018 um 13:03 Uhr

Ansonsten - wer wann und warum stechen muss, unterliegt der Mitbestimmung und kann vom Arbeitgeber nicht einseitig festgelegt werden.

M
Meyman

10.09.2018 um 15:14 Uhr

Hallo, das LAG hat sich mit diesem Thema befasst und auch ein Urteil gefällt. 7 TaBV 74/13

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