Erstellt am 08.09.2018 um 09:41 Uhr von Juri 11
Hallo.
Wenn er Finanzbuchheltung mehr Arbeit andrehen will .
ME braucht ihr das nicht machen .
Ab-und Anmeldung das ist jeder BR Mitglid dazu verpflichtet und nicht beim AG sondern nächsten Vorgesetzten .
Der BrV muss auch keine Protokole und Nachweise unterschreiben
Siehe BAG 1 ABR 2/97: 1. Betriebsratsmitglieder sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie den Arbeitsplatz zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit verlassen; danach müssen sie sich wieder zurückmelden. 2. Inhalt dieser Verpflichtung ist nur die ordnungsgemäße Unterrichtung. Wie diese bewirkt wird, steht dem Betriebsratsmitglied frei. Eine persönliche Meldung kann der Arbeitgeber nicht verlangen. (...)
Erstellt am 08.09.2018 um 11:03 Uhr von kratzbürste
Ansonsten - wer wann und warum stechen muss, unterliegt der Mitbestimmung und kann vom Arbeitgeber nicht einseitig festgelegt werden.
Erstellt am 10.09.2018 um 13:14 Uhr von Meyman
Hallo, das LAG hat sich mit diesem Thema befasst und auch ein Urteil gefällt.
7 TaBV 74/13