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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingliederung

F
Fußball
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage Bei uns ist eine Mitarbeiterin nach langer Krankheit zur Eingliederung für erstmal 4 Stunden wieder im Dienst. Sie wurde von der zuständigen Person für eine Arbeitszeit von 18-22 Uhr eingeteilt. Jetzt hat sich diese Mitarbeiterin beschwert, das die Arbeitszeit noch von der Krankenkasse bezahlt wird und diese zahlt keine Zuschläge ( wir bekommen ab 20 Uhr 50% vom Stundenlohn ) jetzt will sie keine Spätschicht machen. Stimmt die Aussage ?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

01.07.2014 um 00:03 Uhr

Hallo Fußball, ja, diese Aussage stimmt. MA in einer Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell sind während dieser Zeit weiterhin krankgeschrieben. Schau mal hier rein: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Stufenweise-Wiedereingliederung-465.html

T
Teufel

01.07.2014 um 08:57 Uhr

Hallo.

Laut Aussage unserer bem Beauftragten müssen mit dem Arbeitnehmer die Zeiten der Eingliederung abgestimmt werden.

Meine Kollegen wurden nie spät geplant.

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