Eingliederung
Hallo, eine Frage Bei uns ist eine Mitarbeiterin nach langer Krankheit zur Eingliederung für erstmal 4 Stunden wieder im Dienst. Sie wurde von der zuständigen Person für eine Arbeitszeit von 18-22 Uhr eingeteilt. Jetzt hat sich diese Mitarbeiterin beschwert, das die Arbeitszeit noch von der Krankenkasse bezahlt wird und diese zahlt keine Zuschläge ( wir bekommen ab 20 Uhr 50% vom Stundenlohn ) jetzt will sie keine Spätschicht machen. Stimmt die Aussage ?
Community-Antworten (2)
01.07.2014 um 00:03 Uhr
Hallo Fußball, ja, diese Aussage stimmt. MA in einer Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell sind während dieser Zeit weiterhin krankgeschrieben. Schau mal hier rein: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Stufenweise-Wiedereingliederung-465.html
01.07.2014 um 08:57 Uhr
Hallo.
Laut Aussage unserer bem Beauftragten müssen mit dem Arbeitnehmer die Zeiten der Eingliederung abgestimmt werden.
Meine Kollegen wurden nie spät geplant.
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