Hallo, eine Frage
Bei uns ist eine Mitarbeiterin nach langer Krankheit zur Eingliederung für erstmal 4 Stunden wieder im Dienst. Sie wurde von der zuständigen Person für eine Arbeitszeit von 18-22 Uhr eingeteilt. Jetzt hat sich diese Mitarbeiterin beschwert, das die Arbeitszeit noch von der Krankenkasse bezahlt wird und diese zahlt keine Zuschläge ( wir bekommen ab 20 Uhr 50% vom Stundenlohn ) jetzt will sie keine Spätschicht machen. Stimmt die Aussage ?