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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingliederung Wochendienst

B
Boisheim
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin ist zur Zeit nach Krankheit in der Eingliederung ( Pflege) Diese Woche 3 Std am Tag ab nächste Woche 4std. Die Kollegin ist der Meinung, da die Eingliederung von der Krhkasse bezahlt wir muss sie keinen Wochenend Dienst machen . Ist das richtig ( Kasse bezahlt angeb nicht Di. Zuschläge)

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

06.12.2012 um 21:58 Uhr

Hallo Boisheim, Die Kollegin ist der Meinung, da die Eingliederung von der Krhkasse bezahlt wir muss sie keinen WochenendDienst machen . Das Hamburger Modell dient der stufenweisen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, um am Ende den berufsüblichen Belastungen wieder gewachsen zu sein. Dazu gehört in der Pflege auch der Wochenenddienst. Während des HM ist man weiter krank geschrieben und bezieht KRANKENGELD, der AG hat keinen ANSPRUCH auf Arbeitsleistung => das bedeutet, man darf im Dienstplan nicht verplant werden, man ist sozusagen "on top". Wenn der Wiedereingliederungsplan einen Einsatz am Wochenende nicht ausdrücklich ausschließt, ist dieser möglich und als AN sollte man sich überlegen, ob man diesen ablehnt, "weil die KrK keinen Zuschlag bezahlt", das muss sie nicht, der AG auch nicht und sie hat selber auch keinen Anspruch darauf.

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