Hallo Alle,

in unserem Betrieb wurde der Posten des "Chefbuchhalters m/w" mit einem Selbstständigen Berater besetzt, obwohl sich zwei durchaus ebenso geeignete Festangestellte des eigenen Unternehmens auch beworben hatten. Man munkelt, der Berater war und ist ein privater Freund des Bereichsleiters....

Wie dem auch sei. Zu der Zeit, als der Berater in den Betrieb eingegliedert werden sollte (wie ein Festangestellter, also mit Weisungsbefugnis gegenüber den Abteilungsmitgliedern, und weisungsgebunden gegenüber dem Bereichsleiter) war ich Mitglied im Personalausschuss (PA). Ich meine, die Anhörung war fehlerhaft bzw. unvollständig, weil wir vom Arbeitgeber nur den Beratervertrag vorgelegt bekamen, sonst nichts. Über die Eingliederung wurden wir somit "nur informiert", weil ja gegenüber einer betriebsfremden Person keine Mitbestimmung bestünde, so der AG. Und fast alle PA-Mitglieder pflichteten dem bei; ich konnte mich mit meiner Ansicht nicht durchsetzen. Also wurde der "externe Chef" engagiert, und das ist er bis heute.

Zur Zeit allerdings finden Entlassungen statt, und ich meine, spätestens jetzt sollte der Mann Platz machen müssen, um damit einen Arbeitsplatz für einen Festangestellten zu erhalten. Ich denke dabei natürlich an einen der damals Abgelehnten.

Frage: ist meine Auffassung der damals fehlerhaften Anhörung richtig, und wie sollte man vorgehen?
Optional: Wie hätte die Anhörung zur Eingliederung des "Externen" aussehen müssen?

Vielen Dank schon mal für guten Rat! :)