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BEM und Mobbingempfinden

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herrsiebert
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo und Grüße. Ich bin Mitglied eines noch frisch ins Amt gewählten 3 Köpfigen Betriebsrates. Wir haben neben vielen anderen Problemen aktuell eine Beschwerde auf dem Tisch, die Mobbingempfinden thematisiert. Es handelt sich um eine Langjährige Verwaltungsangestellte, welche nach langer Krankheit nun vor einigen Wochen eine Eingliederung begonnen hat. Nun ist es so, das sie wieder auf arbeit keinen einzigen Arbeitsinhalt gemäß ihrer Stellenbeschreibung erledigen darf. Ihr wurde verboten ans Telefon zu gehen, ihr Zugang zum Intranet wurde eingestellt. Ihr PC hatte ein neues Passwort welches sie erfragen musste. Sie bekommt ihre Arbeitsaufgaben von einer ehemaligen Praktikantin, welche eigentlich ihr unterstellt ist und wird auch von dieser Kollegin in der Arbeitsleistung kontrolliert. (Dies ist ein minimaler Auszug aus den geschilderten Vorkommnissen.) Die Verwaltungsleitung und auch die Geschäftsführerin selber haben nun für sich befunden, das die Eingliederung nicht schnell genug geht, und sie innerhalb ihrer noch wenigen Stunden nicht das für die Verwaltungsleitung anvisierte Arbeitspensum schafft. Im Ergebnis wurde von Geschäftsführung und Verwaltungsleitung nun die Eingliederung eingefrohren...also die Stunden so belassen, es wurde ein anderer Kollege aus der Leiterebene für 10 Wochenstunden in die Verwaltung gesetzt um diese Stunden abzuleisten. Muss der Betriebsrat in das BEM involviert werden? Welche rechtlichen Grundlagen hat der BR wenn er sich mit geschildertem Mobbingempfinden konfrontiert sieht, welches vom GF offensichtlich toleriert bzw. auch bestärkt wird?

2.071010

Community-Antworten (10)

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Moreno

04.12.2014 um 10:47 Uhr

Die Kollegin sollte eine Beschwerde beim Betriebsrat nach §85 BetrVG einreichen falls Ihr diese für berechtigt erachtet könnt Ihr beim AG auf Abhilfe bestehen notfalls bis zu Einigungsstelle.

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PeterPaula

04.12.2014 um 11:05 Uhr

@herrsiebert, Ihr könnt der Mitarbeiterin raten ein sg. Mobbingtagebuch zu führen. Zum anderen hattet Ihr ja nach § 99 BetrVG die Besetzung "der Leiterebene für 10 Wochenstunden in die Verwaltung" als Anhörung gehabt. Wie habt Ihr Euch denn dazu geäussert? Des Weiteren könnt Ihr in Eurem Gremium auch einen oder mehrere "Mobbingbeauftragte" wählen, inkl. Seminarbesuche. Letzteres zeigt Eurem AG, dass Ihr das Thema Ernst nimmt und die Kosten dazu werden ihn vielleicht für die Zukunft auch zum Umdenken bewegen ;)

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Kölner

04.12.2014 um 12:38 Uhr

Dieser br hat, wenn er schon BEM macht, doch wenigstens eine BV dazu...

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PeterPaula

04.12.2014 um 15:01 Uhr

@Kölner, was macht Dich da so sicher? Kann ich aus der Eingangsfrage ersehen ;)

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gironimo

04.12.2014 um 15:07 Uhr

Und mit der BV wäre das Problem vielleicht auch nicht behebbar

Ich denke, der Vorschlag von moreno ist doch nicht schlecht.

K
Kölner

04.12.2014 um 16:47 Uhr

@PeterPaula Eben. War auch eher polemisch...

@gironimo Ich würde mich als BR auch eher gegen das BEM wehren, solange mir das gelingt. Aber ohne eine komplette Beteiligung an allen Vefahrensschritten (vereinbart in einer BV) würde der AG gar nicht erst mit dem AN ein BEM machen können und dürfen...

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herta

05.12.2014 um 10:03 Uhr

Hallo herrsiebert, was meinen Sie mit Eingliederung? Hamburger Modell? B.E.M.?Wird leider immer noch häufig alles in einen Topf geworfen. Ich finde die Idee von PeterPaula auch gut, eine Person für diese Thematik abzustellen die sich intensiv mit der Materie beschäftigt!

G
gironimo

05.12.2014 um 17:52 Uhr

Kölner - schon schon, da gebe ich Dir recht.

Aber Ausgangslage der Frage ist ja, dass das Gespräch stattgefunden hat und nun im Nachgang Probleme aufgetreten sind, die nun eingefangen werden sollen. Diese Probleme haben ja ursächlich (so verstehe ich jedenfalls die Frage) nichts mit dem Gespräch und den darin getroffenen Vereinbarungen zu tun.

Aber der Fragesteller schreibt ja auch etwas von "Beschwerde auf dem Tisch" - dann kann doch der BR diese nach § 85 BetrVG "abarbeiten". Durch diese Beschwerde ist er ja auf jedem Fall im Boot und die Frage, ob er beteiligt werden muss, stellt sich so gesehen gar nicht mehr.

(Natürlich - man kann das dann für zukünftige Fälle nicht so stehen lassen - aber das ist ja was anderes)

Ä
äffchen

06.12.2014 um 20:00 Uhr

Oh ja, da ist es immer gut wenn man Anwalt und Polizei schon eingeschalten hat. VG

H
herrsiebert

08.12.2014 um 09:32 Uhr

Ich möchte mich ersteinmal herzlich für die schnellen Antworten bedanken und mit meinen BR Kolleginnen beraten, welcher Weg für uns der richtige ist. Es gab inzwischen ein Gespräch mit dem BR, der Verwaltungskollegin, der Geschäftsführung und einem Vertreter des Vorstandes... der Vorstandsvertreter hat zu unserer Freude ein sehr korrektes, verständnisvolles und vor allem objektives Verhalten an den Tag gelegt. Da wir im ersten Gespräch nicht weit gekommen sind, hat er von allein weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Geschäftsführung war ähnlich emotional Aufgeladen wie die Verwaltungsangestellte. Wir hoffen, das bei Lichtung des Weihnachtsstreßes sich auch die Wogen glätten. Es bleit spannend. Ulf Siebert

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