Erstellt am 04.12.2014 um 09:47 Uhr von moreno
Die Kollegin sollte eine Beschwerde beim Betriebsrat nach §85 BetrVG einreichen falls Ihr diese für berechtigt erachtet könnt Ihr beim AG auf Abhilfe bestehen notfalls bis zu Einigungsstelle.
Erstellt am 04.12.2014 um 10:05 Uhr von PeterPaula
@herrsiebert, Ihr könnt der Mitarbeiterin raten ein sg. Mobbingtagebuch zu führen. Zum anderen hattet Ihr ja nach § 99 BetrVG die Besetzung "der Leiterebene für 10 Wochenstunden in die Verwaltung" als Anhörung gehabt. Wie habt Ihr Euch denn dazu geäussert? Des Weiteren könnt Ihr in Eurem Gremium auch einen oder mehrere "Mobbingbeauftragte" wählen, inkl. Seminarbesuche. Letzteres zeigt Eurem AG, dass Ihr das Thema Ernst nimmt und die Kosten dazu werden ihn vielleicht für die Zukunft auch zum Umdenken bewegen ;)
Erstellt am 04.12.2014 um 11:38 Uhr von Kölner
Dieser br hat, wenn er schon BEM macht, doch wenigstens eine BV dazu...
Erstellt am 04.12.2014 um 14:01 Uhr von PeterPaula
@Kölner, was macht Dich da so sicher? Kann ich aus der Eingangsfrage ersehen ;)
Erstellt am 04.12.2014 um 14:07 Uhr von gironimo
Und mit der BV wäre das Problem vielleicht auch nicht behebbar
Ich denke, der Vorschlag von moreno ist doch nicht schlecht.
Erstellt am 04.12.2014 um 15:47 Uhr von Kölner
@PeterPaula
Eben. War auch eher polemisch...
@gironimo
Ich würde mich als BR auch eher gegen das BEM wehren, solange mir das gelingt. Aber ohne eine komplette Beteiligung an allen Vefahrensschritten (vereinbart in einer BV) würde der AG gar nicht erst mit dem AN ein BEM machen können und dürfen...
Erstellt am 05.12.2014 um 09:03 Uhr von herta
Hallo herrsiebert, was meinen Sie mit Eingliederung? Hamburger Modell? B.E.M.?Wird leider immer noch häufig alles in einen Topf geworfen.
Ich finde die Idee von PeterPaula auch gut, eine Person für diese Thematik abzustellen die sich intensiv mit der Materie beschäftigt!
Erstellt am 05.12.2014 um 16:52 Uhr von gironimo
Kölner - schon schon, da gebe ich Dir recht.
Aber Ausgangslage der Frage ist ja, dass das Gespräch stattgefunden hat und nun im Nachgang Probleme aufgetreten sind, die nun eingefangen werden sollen. Diese Probleme haben ja ursächlich (so verstehe ich jedenfalls die Frage) nichts mit dem Gespräch und den darin getroffenen Vereinbarungen zu tun.
Aber der Fragesteller schreibt ja auch etwas von "Beschwerde auf dem Tisch" - dann kann doch der BR diese nach § 85 BetrVG "abarbeiten". Durch diese Beschwerde ist er ja auf jedem Fall im Boot und die Frage, ob er beteiligt werden muss, stellt sich so gesehen gar nicht mehr.
(Natürlich - man kann das dann für zukünftige Fälle nicht so stehen lassen - aber das ist ja was anderes)
Erstellt am 06.12.2014 um 19:00 Uhr von äffchen
Oh ja, da ist es immer gut wenn man Anwalt und Polizei schon eingeschalten hat.
VG
Erstellt am 08.12.2014 um 08:32 Uhr von herrsiebert
Ich möchte mich ersteinmal herzlich für die schnellen Antworten bedanken und mit meinen BR Kolleginnen beraten, welcher Weg für uns der richtige ist.
Es gab inzwischen ein Gespräch mit dem BR, der Verwaltungskollegin, der Geschäftsführung und einem Vertreter des Vorstandes...
der Vorstandsvertreter hat zu unserer Freude ein sehr korrektes, verständnisvolles und vor allem objektives Verhalten an den Tag gelegt. Da wir im ersten Gespräch nicht weit gekommen sind, hat er von allein weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Geschäftsführung war ähnlich emotional Aufgeladen wie die Verwaltungsangestellte. Wir hoffen, das bei Lichtung des Weihnachtsstreßes sich auch die Wogen glätten. Es bleit spannend.
Ulf Siebert