Hallo und Grüße. Ich bin Mitglied eines noch frisch ins Amt gewählten 3 Köpfigen Betriebsrates. Wir haben neben vielen anderen Problemen aktuell eine Beschwerde auf dem Tisch, die Mobbingempfinden thematisiert. Es handelt sich um eine Langjährige Verwaltungsangestellte, welche nach langer Krankheit nun vor einigen Wochen eine Eingliederung begonnen hat. Nun ist es so, das sie wieder auf arbeit keinen einzigen Arbeitsinhalt gemäß ihrer Stellenbeschreibung erledigen darf. Ihr wurde verboten ans Telefon zu gehen, ihr Zugang zum Intranet wurde eingestellt. Ihr PC hatte ein neues Passwort welches sie erfragen musste. Sie bekommt ihre Arbeitsaufgaben von einer ehemaligen Praktikantin, welche eigentlich ihr unterstellt ist und wird auch von dieser Kollegin in der Arbeitsleistung kontrolliert. (Dies ist ein minimaler Auszug aus den geschilderten Vorkommnissen.)
Die Verwaltungsleitung und auch die Geschäftsführerin selber haben nun für sich befunden, das die Eingliederung nicht schnell genug geht, und sie innerhalb ihrer noch wenigen Stunden nicht das für die Verwaltungsleitung anvisierte Arbeitspensum schafft. Im Ergebnis wurde von Geschäftsführung und Verwaltungsleitung nun die Eingliederung eingefrohren...also die Stunden so belassen, es wurde ein anderer Kollege aus der Leiterebene für 10 Wochenstunden in die Verwaltung gesetzt um diese Stunden abzuleisten.
Muss der Betriebsrat in das BEM involviert werden?
Welche rechtlichen Grundlagen hat der BR wenn er sich mit geschildertem Mobbingempfinden konfrontiert sieht, welches vom GF offensichtlich toleriert bzw. auch bestärkt wird?