Erstellt am 27.06.2014 um 11:07 Uhr von ickederdicke
ist Zeitdiebstahl nicht ein Grund zur fristlosen Kündigung ?
Erstellt am 27.06.2014 um 11:28 Uhr von Widder
ist es ickederdicke..
Legt euch der Kollege seinen Stunden zur Einsicht vor, oder woher kommt euer Wissen?
Erstellt am 27.06.2014 um 11:28 Uhr von skargen
1. warum schreibt sich ein normaler (?) MA seine Stunden selbst auf? Vertrauensarbeitszeit? Kein Zeiterfassungssystem?
2. "Zeitdiebstahl" wäre es wohl nur, wenn das am Büroleiter vorbei läuft. Vielleicht gibt es eine Nebenabrede mit dem AG, eine (inoffizielle) Gehaltserhöhung, Belohnung für besondere Leistungen etc.
Wäre da vorsichtig, wenn der Vorgesetzte trotz des Hinweis nicht interveniert. Am Ende kommt dann vielleicht ein nicht gewolltes Zeiterfassungssystem oder ähnliches bei rum.
Erstellt am 27.06.2014 um 11:31 Uhr von Lotte
Hallo betriebsurlaub,
falls es wirklich nachgewiesen ist und o. g. nicht zutrifft (Absprache zwischen AG und dem Kollegen) könntet ihr mit dem Kollegen reden und ihm die möglichen rechtlichen Konsequenzen erläutern. Außerdem könntet Ihr ihn darauf hinweisen, dass es auffällt und es schon eine Beschwerde gibt, vielleicht ist ihm das nicht klar.
Ihr könntet auch gemäß § 85 BetrVG vorgehen und den AG um Abhilfe bitten. Das solltet Ihr aber genau überlegen. Ihr seid nicht die Polizei des Beriebes.
LG Lotte
Erstellt am 27.06.2014 um 11:37 Uhr von Lexipedia
Das ist und bleibt ein fristloser Kündigungsgrund. Das nennt sich Arbeitszeitbetrug!
Was der Büroleiter sagt oder meint oder macht ist egal! Hier kann es auch zu einem Boomerang für ihn werden!
Hier ein paar Urteile: https:www.google.de/#q=arbeitszeitbetrug+falsches+aufschreiben
Denkt an das Beschwerderecht der Mitarbeiter ihr müsst handeln!
Erstellt am 27.06.2014 um 12:21 Uhr von Lotte
Hallo Lexipedia,
und Du meinst, dass der AG hier kündigen muss, weil es Urteile gibt, die besagen, dass er es darf? Und ein BR muss handeln, weil sich KollegInnen beschweren?
Ob ein BR handelt entscheidet das Gremium, nicht eine Forenteilnehmerin.
LG Lotte
Erstellt am 27.06.2014 um 13:14 Uhr von skargen
Lexipedia scheint wohl auch der Ansicht zu sein, BR steht stellvertretend für Betriebspolizei
:-)))
Erstellt am 27.06.2014 um 14:29 Uhr von Matze
Lexipedia weist lediglich darauf hin, dass auch der Büroleiter nicht unbeschadet bleibt.
Selbst eine Abmahnung kann in so einem Fall übergangen werden. Sollte hier nichts passieren, kann der Betriebsrat in einem weiteren Fall auf Gleichbehandlung pochen (naja, auf jeden Fall der dann betroffene Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht).
Sowohl der Stundensammler als auch im Bedarfsfall der Büroleiter benötigen schnelle beratende Hinweise des Betriebsrats.
Und sollte sich rausstellen, dass alles doch anders ist, bleiben das Stühlerücken aus und der Betriebsrat hat ewas dazugelernt.
Erstellt am 27.06.2014 um 14:49 Uhr von Kölner
Der BR ist ja wohl der falsche Ansprechpartner. Die gf ist richtiger.
Auch sehe ich keinen Nachteil der ehrlichen AN, die ein einschreiten des BR erfordern würde!
Erstellt am 27.06.2014 um 15:16 Uhr von gironimo
Nicht spekulieren - sondern klären.
Erst einmal mit dem Kollegen reden, warum bei ihm mehr herauskommt als bei den anderen.
(Vielleicht schreiben die anderen ja auch zu wenig?)
Und wenn der Büroleiter es akzeptiert, weiß er vielleicht auch woran es liegt.
Erstellt am 28.06.2014 um 08:31 Uhr von Hoppel
@ betriebsurlaub
Ich tue mich schwer damit, hier einen Beschwerdegrund i.S.d. BetrVG zu sehen.
Im BetrVG steht: "Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt."
Eine solche Beschwerde kann gem. § 85 BetrVG auch direkt beim BR eingereicht werden.
Ich sehe jedoch weder eine Benachteilung noch eine ungerechte Behandlung und eine sonstige Beeinträchtigung ist ebenfalls nicht erkennbar. Somit kann die Beschlussfassung des BR nur lauten, dass die Beschwerde durch den BR nicht behandelt werden kann, da nicht berechtigt. Das ist dem AN mitzuteilen.
Abkürzen kann man das Ganze vermutlich, indem der Kollege darauf hingewiesen wird, dass sein Name genannt werden muss, so beim AG auf Abhilfe hingewirkt werden soll.
Ich gehe mal davon aus, dass auch hier der Gedanke "Wasch mich, aber mach mich nicht nass!" zutrifft.