Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich der Arbeitstage, wieviele am Stück (incl Wochenendbereitschaft) geleistet werden dürfen!?
Es geht hier im konkretem Beispiel um MA der Haustechnik, bei Vollzeitbeschäftigung und Wochenendbereitschaften.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung, jedoch sind keine expliziten Stichtage aufgeführt, nach welchem ein Ruhetag kommen sollte!
Gibt es so etwas in der Praxis? oder nur in Tarifverträgen?

Vielen Dank für ihre Sachkundigen Antworten und Mühen