Erstellt am 26.06.2014 um 11:45 Uhr von gironimo
zu beachten wären auf jeden Fall die Bestimmungen des ArbZG.
Dort findest Du Angaben über die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std/ Halbjahr, Ruhezeiten nach der Arbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und Ersatztage usw.
Das Gesetz wird durch den Tarifvertrag und Eurer BV ergänzt bzw. konkretisiert.
Erstellt am 26.06.2014 um 18:22 Uhr von Timinator
Gibt es eine Begrenzung für die maximalen Arbeitstage? Bzw Pauschale an Freitagen nach einer gewissen geleisteten Tagesanzahl?
Erstellt am 26.06.2014 um 19:05 Uhr von Hoppel
@ timinator
Beispiel: AN MÜller beginnt Montag zu arbeiten und arbeitet dann einschließlich der nächsten zwei Sonntage durch ...
... dann muss der Ersatzruhetag für den ersten gearbeiten Sonntag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden.
Zählt man die Tage durch, kommt man auf 19 Tage, die hintereinander gearbeitet werden dürfen, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten.
Für den zweiten gearbeiteten Sonntag muss natürlich ebenfalls ein Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen gewährt werden, usw. und so fort.
Eine Pauschallösung gibt es nicht, das ArbZG gibt die Begrenzungen vor und ggf. geltende Tarifverträge regeln auch noch einen gehörigen Teil.