Reglementiereung, wieviele Arbeitnehmer zeitgleich Urlaub nehmen dürfen.
Hallo, wir sind ein Call Center mit 7 Mitarbeitern (6 Teilzeit mit 4 Stunden 1 Vollzeit). Wir haben montags bis freitags von 8-20 Uhr Telefonbetrieb. Bezüglich der Urlaubplanung gibt es immer etwas unmut. Im November müssen wir unsere Urlaubsplanung für das Folgejahr vorlegen. Seitens des Arbeitsgebers gibt es die Vorgabe das immer nur eine Person Urlaub haben kann und nicht zwei Personen zeitgleich ( wenn überhaupt nur an einzelnen Tagen wie Brückentagen zeitgleich). Ist die Vollzeitkraft (zählt wie zwei Teilzeitkräfte) im Urlaub kann auch an einzelnen Tagen keine zweite Person Urlaub nehmen. Die Begründung liegt darin, dass mit "eventuellem" Krankenstand von 1 oder 2 Personen gerechnet werden muss und dann bei zwei Personen im Urlaub eine Unterbesetzung wäre. Ist das so zulässig! kann der Arbeitgeber in diesem Fall festlegen, dass nur eine Person in Urlaub gehen kann? Gerade in der Sommerzeit wollen gerne alle Urlaub haben und hier kommt es dann schonmal zu Unmut. Vielen Dank
NACHTRAG: erstmal vielen Dank für die Antworten. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass wir nur eine Abteilung einem Unternhemen mit ca. 110 Mitarbeitern sind und es einen BR gibt. Für alle anderen Abteilungen gibt es Betriebsvereinbarung wie z.B. Gleitzeitregelung, allerdings wird das Call Center hier ausgeschlossen.
Community-Antworten (5)
25.06.2014 um 11:09 Uhr
Na auf jeden Fall ist es erst einmal mitbestimmungspflichtig (falls Du als BR fragst). Allgemeine Urlaubsgrundsätze § 87 BetrVG: Einigungsstellenfähig.
Bei der Frage des Urlaubs sind in erster Linie erst einmal die Bedürfnisse der AN zu berücksichtigen. Die betrieblichen Hinderungsgründe kommen dann.
Die Regelung der Geschäftsleitung ist kurzsichtig. Was geschieht wohl, wenn ein AN im Urlaub ist und ein zweiter benötigt aus dringenden persönlichen Gründen dann auch zwei oder drei Tage? Im wird übel.....
Euer Ansatzpunkt muss natürlich schon bei der Personalplanung beginnen (§ 92 BetrVG). Außerdem solltet Ihr den AG an das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie erinnern.
25.06.2014 um 11:26 Uhr
Zitat (gironimo): "Die Regelung der Geschäftsleitung ist kurzsichtig. Was geschieht wohl, wenn ein AN im Urlaub ist und ein zweiter benötigt aus dringenden persönlichen Gründen dann auch zwei oder drei Tage? Im wird übel....."
Das ist doch genau der Fall den der Arbeitgeber dabei im Kopf hat.
Sicherlich bewegen wir uns hier im Rahmen der Mitbestimmung, aber nur bezüglich dessen, wie die möglichen Konflikte aufgelöst werden. Die Personalplanung selber obliegt dem Arbeitgeber. Insofern habt Ihr kein (echtes) Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber sagt "Es müssen immer n-1 AN im Einsatzplan verplant sein, deshalb kann immer nur einer gleichzeitig im Urlaub sein.". Ihr könnt dann im Grunde nur mitbestimmen, wie geklärt wird, wer Urlaub nehmen darf wenn Konflikte auftreten.
25.06.2014 um 13:18 Uhr
Na ja - da hat man doch ein ziemliches Pfund in der Hand. E-Stelle bei strittigen Einzelfällen - ob es das dem AG lieb und teuer ist. Und selbst die Aussage: Es darf immer nur einer, wäre ja ein Urlaubsgrundsatz der mitzubestimmen wäre ....
So gesehen siehst Du es hier aus meiner Sicht etwas zu pessimistisch, was die Möglichkeiten angehen. Selbst wenn der BR keine echte Mitbestimmung bei der Personalplanung hat - der AG muss aber genügend Personal vorhalten, um den AN zumutbar Urlaub zu ermöglichen.
Keine Frage, als BR würde ich hier in die Offensive gehen und mit dem AG Verhandlungen über die Urlaubsgrundsätze beginnen (natürlich gut vorbereitet mit konkreten Vorschlägen).
25.06.2014 um 21:24 Uhr
Als Arbeitgeber würde ich vermutlich jedem BR auf Knien danken der gut vorbereitet mit konkreten Vorschlägen Verhandlungen über Urlaubsgrundsätze mit mir aufnimmt.
25.06.2014 um 22:31 Uhr
7 Mitarbeiter und davon auch noch 6 in Teilzeit!!!!
Da dürfte wohl nicht viel zu diskutieren sein. Zwei sind dann ja schon über 25 Prozent.
Nach dem BetrVG handelt es sich hier zwar noch um einen Kleinbetrieb, wenn man die Stunden der Teilzeitler aber zusammenrechnet, sind wir zumindest aus wirtschaftlicher Sicht, schnell bei einem Kleinstbetrieb.
Da dürfte jetzt auch ein BR, den es hier wahrscheinlich auch nicht gibt, etwas hingebogen bekommen. Mit Personalplanung ist dann auch kein Staat zu machen.
Und Einigungsstelle? Wer sollte die einberufen? Und das bei dieser unüberschaubaren Masse an Personal.
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Protokoll - Beschlussfassung - was muss alles im Protokoll festgehalten sein?
ÄlterHallo, wenn in der BR-Sitzung z.B. Personalanträge beschlossen werden, muss doch im Protokoll stehen, wieviele Teilnehmer dabei waren, wieviele von denen Stimmberechtigt sind, wieviele für JA wievi
Urlaubsplanung/ Neue Regelung durch AG einseitig möglich ?
ÄlterHallo Zusammen, unser AG hat überraschend mitgeteilt dass er die Regeln für die Urlaubsplanung -( wann dürfen wieviele Kollegen jeweils Urlaub nehmen ) ändert. Es gibt jetzt 3 Saisonzeiten ( hi