Hallo, wir sind ein Call Center mit 7 Mitarbeitern (6 Teilzeit mit 4 Stunden 1 Vollzeit). Wir haben montags bis freitags von 8-20 Uhr Telefonbetrieb. Bezüglich der Urlaubplanung gibt es immer etwas unmut. Im November müssen wir unsere Urlaubsplanung für das Folgejahr vorlegen. Seitens des Arbeitsgebers gibt es die Vorgabe das immer nur eine Person Urlaub haben kann und nicht zwei Personen zeitgleich ( wenn überhaupt nur an einzelnen Tagen wie Brückentagen zeitgleich). Ist die Vollzeitkraft (zählt wie zwei Teilzeitkräfte) im Urlaub kann auch an einzelnen Tagen keine zweite Person Urlaub nehmen. Die Begründung liegt darin, dass mit "eventuellem" Krankenstand von 1 oder 2 Personen gerechnet werden muss und dann bei zwei Personen im Urlaub eine Unterbesetzung wäre. Ist das so zulässig! kann der Arbeitgeber in diesem Fall festlegen, dass nur eine Person in Urlaub gehen kann? Gerade in der Sommerzeit wollen gerne alle Urlaub haben und hier kommt es dann schonmal zu Unmut. Vielen Dank

NACHTRAG:
erstmal vielen Dank für die Antworten. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass wir nur eine Abteilung einem Unternhemen mit ca. 110 Mitarbeitern sind und es einen BR gibt. Für alle anderen Abteilungen gibt es Betriebsvereinbarung wie z.B. Gleitzeitregelung, allerdings wird das Call Center hier ausgeschlossen.