Erstellt am 28.12.2010 um 10:25 Uhr von zyklus
Hi,
können nicht, aber scheint ihn nicht zu jucken.
Wenn er gern neue Grundsätze festlegen möchte, ihr dazu aber schon eine BV habt, sollte er diese BV kündigen und mit Euch in neue Verhandlungen eintreten. Sollte....
Zum anderem müsste sich der AG nach den Wünschen der AN richten, wenn dem keine betrieblichen Belange entgegenstehen.
Gibt es denn einen besonderen Grund für die Änderung der Urlaubsgrundsätze?
zyklus
Erstellt am 28.12.2010 um 11:05 Uhr von wölfchen
. . . tjaaa, wenn es den AG nicht juckt, dann müsst Ihr dafür sorgen, dass es ihn juckt! Nach § 87 BetrVG ist für den Fall, dass man sich nicht einigen kann, die Einigungsstelle vorgesehen. Und die kann man hübsch teuer werden lassen, z.B. indem man als Vorsitzenden einen Richter vom BAG auswählt und einen eigenen Anwalt als Beisitzer, vielleicht noch einen Gewerkschaftsvertreter dazu. Nur Großbetriebe und Konzerne lächeln über diese Kosten müde. Aber die würden sich wegen Urlaubsgrundsätzen meist auch nicht streiten. GF von Klein- und Mittelbetrieben springen bei einer Summe von 10 T€ schon mal ein bisschen auf und ab.
Aber bitte vorher nochmal die vertrauensvolle Zusammenarbeit bemühen und die GF fragen, ob es wirklich lohnt, darüber für eine solche Summe zu streiten . . .
Erstellt am 28.12.2010 um 11:10 Uhr von Kölner
@wölfchen
Habe ich da was falsch verstanden oder existiert da eine BV...?
@untouchable
Ich würde auf Durchsetzung der BV plädieren. Im Zweifel durch ein Gericht.
Erstellt am 28.12.2010 um 11:46 Uhr von wölfchen
. . . oh jemine, das sind wahrscheinlich noch die Feiertagsnachwehen, dass die Klüsen noch nicht richtig offen sind ;-)