Erstellt am 30.08.2006 um 13:50 Uhr von Werner
Hallo Dana,
nein eine namentliche Nennung ist nicht nötig.
Erstellt am 30.08.2006 um 13:53 Uhr von Petra
Hallo Dana!
Ausführliches darüber findest du im Fitting unter § 34. Die Niederschrift muß auf jeden Fall den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst worden sind, enthalten. Zum Zwecke der Identifizierbarkeit ist ferner stets die Angabe des Sitzungsdatums erforderlich. Ist die Beschlussfassung durch eine förmliche Abstimmung erfolgt, ist auch das Stimmenverhältnis, mit dem ein Beschluss gefasst oder abgelehnt worden ist, in die Niederschrift aufzunehmen. Die Angabe wie jedes BRMitgl. abgestimmt hat, ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. Sie ist aber, wenn der BR namentliche Abstimmung beschlossen hat, erforderlich. .......Teilnehmer haben sich durch eigenhändige Unterschrift auf der Anwesenheitsliste einzutragen. Bei vorübergehender Anwesenheit sind Angaben über den Zeitraum der Teilnahme in der Niederschrift oder auf der Anwesenheitsliste festzuhalten.