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Arbeitsvertrag schlechter als Tarifvertrag?

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Paxar74
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo Zusammen, in unserer Branche haben wir keinen Tarifvertrag so dass eine ähnliche Branche genommen wurde. Sowohl im Tarifvertrag als auch in unserem Arbeitsvertrag wurde ein Stundenkonto vereinbart wonach wir auch in die Minusstunden rutschen können.

Jedoch steht im Tarifvertrag max 30 Minusstunden und im Arbeitsvertrag 50 Minusstunden. Darf der AG einzelne Passagen aus dem Tarifvertrag ausschließen und eigene Regeln erstellen?

Wir haben übrigens erst seid einem Jahr einen BR und der Arbeitsvertrag wurde natürlich vorher noch abgeschlossen.

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Community-Antworten (7)

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Lutius Albutius

29.03.2026 um 21:31 Uhr

Mit Minusstunden werden Teilweise, bzw überwiegend Rechtsmissbrauch betrieben. Weit überwiegend kollidieren Minusstunden mit §615 BGB

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Challenger

29.03.2026 um 21:41 Uhr

Zitat Paxar74 : Jedoch steht im Tarifvertrag max 30 Minusstunden und im Arbeitsvertrag 50 Minusstunden. Darf der AG einzelne Passagen aus dem Tarifvertrag ausschließen und eigene Regeln erstellen?

Wenn der TV eine Öffnungsklausel enthält , wäre die denkbar. Aber, wie Lutius Albutius bereits geschrieben hat, werden mit Minusstunden standardmäßig überwiegend Rechtsmissbrauch betrieben

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LoraineD

29.03.2026 um 22:58 Uhr

Das ist Unsinn, solange der AG nicht das Gehalt kürzt, sind Minusstunden völlig ok, so auch im AV vereinbart.

Wenn es bei Euch keinen TV gibt, weshalb sollte der AG sich dann daran halten müssen? Ich gehe davon aus, dieser ist nicht allgemeinverbindlich.

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celestro

29.03.2026 um 23:12 Uhr

"Das ist Unsinn, solange der AG nicht das Gehalt kürzt, sind Minusstunden völlig ok, so auch im AV vereinbart."

Das ist so allgemein nicht zutreffend.

Ich stimme aber in soweit zu, als das ja vorher gesagt wurde: "es gibt bei uns keinen TV". Dann kann man schlecht hingehen und sagen: "aber diese Regel ist schlechter als im TV".

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XYZ68

30.03.2026 um 09:21 Uhr

Wenn für euch kein Tarifvertrag gilt und auch im Arbeitsvertrag kein Bezug zu einem Tarifvertrag hergestellt wird, dann gibt es kein "schlechter gestellt als Tarifvertrag". Dann benötigt viele Gewerkschaftsmitglieder um zusammen mit der Gewerkschaft für eine Tarifbindung zu kämpfen. Was der Betriebsrat machen kann, ist eine Betriebsvereinbarung über das Stundenkonto und die Verteilung der Arbeitszeit abzuschließen. Da kann er auch selbst mit starten. Er hat in diesem Bereich ein Initiativrecht. Sollten diese Regelungen dann günstiger sein, gelten diese auf jeden Fall, auch wenn die Arbeitsverträge älter sind.

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Paxar74

30.03.2026 um 22:26 Uhr

Erst einmal vielen Dank für die schnellen und netten Antworten.

Im Arbeitsvertrag steht als Vertragsgrundlage der Tarifvertrag mit Außnahme einzelner §. Also kann der AG dann diese Passagen ändern zu seinem Gunsten? Das ist natürlich ärgerlich.

Der AG hat ja überhaupt kein Interesse daran eine Betriebsvereinbarung mit uns auszuarbeiten wenn er sich dadurch schlechter stellt? Da haben wir ja auch keine rechtliche Grundlage für.

Gewerkschaft ist bei uns nicht.

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XYZ68

31.03.2026 um 09:27 Uhr

Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht für alle Angelegenheiten aus dem §87 BetrvG. Sollte der Arbeitgeber nicht verhandeln wollen oder aber die Verhandlungen nicht ernsthaft führen, besteht die Möglichkeit einer Einigungsstelle.

Hat der Betriebsrat sich denn zumindest schon schulen lassen? Bist du Mitglied im BR?

Hier habt also eine arbeitsvertragliche Regelung und lehnt euch somit an den Tarifvertrag an. Da von uns hier keiner einen Einblick in eure Verträge hat und wir hier auch keine Rechtsberatung geben können, können wir nur allgemein helfen. Bei jeglichen Vertragsklauseln kommt es immer sehr genau auf die Formulierungen an.

Übrigens, an der Aussage "Gewerkschaft ist bei uns nicht" kann man etwas ändern.

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