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Arbeitszeitmodell kontra Überstunden

N
napplach
Jan 2018 bearbeitet

ich habe eine betriebsvereinbarung zum arbeitszeitmodell mit 120 plusstunden,kann ich trotzdem als betriebsrat überstunden mit beschluss verweigern,es geht um gesundheits- schutz bei jetzt ca 60 -80 überstunden geleistet in ca 8-10 wochen,da schwere körperliche arbeit. anzumerken ist,daß wir auch im erheblichen maße leasingmitarbeiter haben.nach vielleicht ca 1 monat erholungspause könnte man dann der belegschaft signalisieren,daß man weitere Überstunden im vertäglichen sinne macht. das arbeitszeitmodell war gedacht für 3 jahre. wir baben aber die stunden bereits nach 10 wochen geleistet.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.02.2011 um 21:33 Uhr

@napplach Wenn dem so wäre und Du die so wie angedacht handeln könntest, was für einen Sinn macht dann noch eine BV?

T
Tanzbär

28.02.2011 um 07:38 Uhr

Das hättet ihr aber VORHER in die BV mit einbringen müssen.

L
Lotte

28.02.2011 um 08:51 Uhr

Ergänzend zu Tanzbär: Habt ihr nur gedacht, dass die Zeitspanne des Aufbaus der Ü-Stunden sich über 3 Jahre erstrecken soll oder steht das auch so in der BV?

Falls es dort nicht steht, solltet Ihr die BV kündigen und neu verhandeln.

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