ich habe eine betriebsvereinbarung zum arbeitszeitmodell mit 120 plusstunden,kann ich
trotzdem als betriebsrat überstunden mit beschluss verweigern,es geht um gesundheits-
schutz bei jetzt ca 60 -80 überstunden geleistet in ca 8-10 wochen,da schwere körperliche
arbeit. anzumerken ist,daß wir auch im erheblichen maße leasingmitarbeiter haben.nach
vielleicht ca 1 monat erholungspause könnte man dann der belegschaft signalisieren,daß man weitere Überstunden im vertäglichen sinne macht. das arbeitszeitmodell war gedacht
für 3 jahre. wir baben aber die stunden bereits nach 10 wochen geleistet.