Neues oder abgeändertes Arbeitszeitmodell. Vorgehensweise BR??
Hallo,
bin neu als BR, in einem 7er Gremium. Das Gremium besteht auch erst seit 2 Monaten.
Ich habe eine Frage, vieleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Vor einigen Jahren hat der AG eine Firma beauftragt ein Gleitzeitmodell auszuarbeiten (da gab es noch keinen BR). Dies geschah dann auch, nur, dass das Arbeitszeitmodell zum Vorteil des AG & nicht für die Belegschaft ausgearbeitet wurde. Hier einige Beispiele: der Gleitzeitrahmen wurde über die Jahre immer weiter nach oben gesetzt (erst 25 Std, dann 50 Std, dann 80 Std); Samstagsarbeit wird erst dann mit einem 25%igen Zuschlag bezahlt, wenn der Arbeitnehmer unter der Woche mindestens 10 Überstunden erarbeitet hat; die Gleitzeitkonten laufen bei ca. 80 % der Belegschaft über; wenn das Gleitzeitkonto eines AN über die Magische Zahl von 80 Stunden geht, bekommt er ohne Zuschlag auf 55 Stunden ausbezahlt. Unser Vorsitzender ist der Meinung, der BR sollte einfach die Überstunden nicht mehr genehmigen, ich finde dies ist der Falsche Weg, denn man sollte den AG bei der Ausarbeitung einer BV über eine neues oder abgeändertes Arbeitszeitmodell von Anfang an mit ins Boot holen.
Was kann unser BR machen? Wie würdet Ihr vorgehen?
Viele Grüße, wiesel
Community-Antworten (4)
15.03.2008 um 17:31 Uhr
Ich würden folgendes vorschlagen: Möglichst zeitnah mit dem AG in Verhandlungen treten, eine BV (rechtssichere Vorlagen gibt es im Web bzw. hier bei der WAF) ausarbeiten und dem AG vorlegen. Falls der AG nicht darauf eingehen will, dem Vorschlag eures BRV folgen! Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren !
15.03.2008 um 17:56 Uhr
@wiesel ergänzend zu BRV4U ... wir haben auch eine BV mit dem Ampel- und Flexi-Konto + 50/ und - 30 Std. funktioniert auch ganz gut! Womit ich allerdings ein Problem hätte, wäre der Samstagszuschlag bei euch, mit dieser Einschränkung. Habt ihr einen TV? Denn ob es Zuschläge gibt, hängt von dem – auf dein Arbeitsverhältnis gegebenenfalls anwendbaren – Tarifvertrag ab.
15.03.2008 um 20:26 Uhr
Hallo zusammmen,
@pirat: einen TV haben wir nicht.
@BRV4U: für mich wäre erstmal wichtig den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bekommen & nicht gleich die Überstunden verbieten. Unser AG hatte dem BR vor einiger Zeit auch vorgeschlagen ein neues Arbeitszeitmodell in einer art Gruppenarbeit/Teamarbeit mit einigen Personen aus dem BR & einigen Personen der Geschäftsleitung & der Belegschaft auszuarbeiten. Mein BR wollte dies nicht, was ich bis heute nicht verstehe!! Somit hätte man ja den AG soweit gehabt. Und das mit einer BV ausarbeiten ist so ne Sache bei uns im Gremium, hier ein Beispiel damit du verstehst was ich meine: in unserer Firma sollte ne BV in einer anderen Sache eingeführt werden, was macht unser Vorsitzender, er lässt sich vom Datenschutzbeauftragten unseres Konzerns eine BV geben, nur weil er meines Erachtens nicht in der Lage ist eine solchige auszuarbeiten & dies vor dem Gremium nicht eingestehen wollte. Im Gremium verkauft er es so, das der Grund dafür Zeitmangel gewesen wäre. Ich hatte im Gremium angesprochen dass ich das nicht gut finde, denn keine BV ist sogut wie eine dich man selbst ausgearbeitet hat! Bei uns im Gremium läuft so einiges schief, klar wir sind neu aber man könnte trotz allem etwas professioneller vorgehen .... Deshalb wäre ich über weitere Tipps & Anregungen in Sachen Arbeitszeitmodell dankbar, z.B. mit welchen Gesetzen aus dem BetrVG kann man beim AG argumentieren?
Gruß, wiesel
15.03.2008 um 21:54 Uhr
@wiesel gesetzliche Grundlage... erzwingbares MBR nach § 87 Abs. 1, Ziffer 2 BetrVG
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