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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

betriebliches Eingliederungsmanagement

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin macht seit Wochen ein betriebliches Eingliederungsmanagement in der Firma. Frage: Kann die Mitarbeiterin wenn Sie erhebliche Schmerzen hat, früher nach Hause gehen und welche Mitteilungspflichten muss Sie beachten.

Wenn die Mitarbeiterin wegen der Schmerzen ein Tag aussetzt beim betriebliches Eingliederungsmanagement, geht das einfach ?

Muss ja nicht zum Arzt, da Sie ja krank geschrieben ist. Langt ein Anruf beim Arbeitgeber ?

Danke

1.35702

Community-Antworten (2)

I
ickederdicke

08.06.2016 um 12:44 Uhr

Bei akuten Schmerzen wie betriebsüblich abmelden, zum Arzt und erst mal gut. Falls es einen Zusammenhang der Schmerzen mit der Tätigkeit gibt, sollte sie auf jeden Fall in Abstimmung mit dem BEM Team, mgl. kurzfristig, im Rahmen BEM hierzu eine Regelung/Lösung zu finden.

M
Moreno

08.06.2016 um 14:15 Uhr

Na ich vermute sie macht eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oder? Hier ist eine Aussetzung der Arbeit von bis zu 7Tagen möglich danach gilt die Wiedereingliederung als abgebrochen. Und sie braucht nur Bescheid sagen, dass sie Schmerzen hat und nach Hause geht.

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