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STVO umgehen

K
Kuddelmuddel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist es zulässig die STVO in einer eigene BV zu ändern? Folgendes: Wir haben ein geschlossenes Gelände in dem die STVO gilt und nun sollen wir ohne den ensprechenden Führerschein LKW´s bewegen. Eine Schulung soll ein langjähriger Kollege übernehmen. Die Berufsgenossenschaft gibt ihr OK. Was meint ihr dazu? Wie sieht ihr es mit der Sicherheit? Danke für eure hilfe

90803

Community-Antworten (3)

G
gironimo

18.06.2014 um 16:24 Uhr

Wie kommt es, dass in einem geschlossenem Gelände die STVO gilt?

(Ansonsten würde gelten: Der BR hat sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht mitzubestimmen..... - da gibt es aber eine (oder doch nicht?).....

Andererseits wenn die Berufsgenossenschaft (hoffentlich schriftlich) ihr ok gibt, ist ja schon einmal ein Stolperstein aus dem Weg geräumt.

Ob man es als BR für richtig und zweckmäßig hält und somit seine Zustimmung gibt, ist dann noch einmal eine ganz andere Geschichte.

P
Pjöööng

18.06.2014 um 16:58 Uhr

Natürlich könnt Ihr die StVO nicht durch eine BV ändern, das sollt Ihr aber auch gar nicht!

Ich vermute mal, dass an der Einfahrt zu Eurem Gelände ein Schild etwa in der Art steht "Auf dem Firmengelände gilt die StVO"? Sinn und Zweck dieser Schilder ist es, den Betrieber aus der Haftung zu nehmen, wenn dort ein Unfall passiert. Schafft er keine Regelung und es kommt auf einer Kreuzung auf dem Werksgelände zu einem Unfall, dann können sich beide Fahrer auf den Standpunkt stellen, dass sie nicht schuldig an dem Unfall ist, sondern der Betrieber des Geländes, weil er es versäumt hat, hier eine klare Vorfahrtsregelung zu erlassen. Dem beugt man dadurch vor, dass man erklärt, dass auf dem Gelände die Regeln der StVO gelten. Damit hat man dann nämlich eine Regelung geschaffen.

Wenn das Firmengelände vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist, also niemand unkontrolliert ein und ausfahren kann, dann benötigt man zum Bewegen der Kraftfahrzeuge dort in der Tat keinen Führerschein.

B
Bürokrat

18.06.2014 um 17:25 Uhr

Euer Firmengelände ist jetzt halt quasi ein Verkehrsübungsplatz. Auf dem aber doch sicher nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, oder?

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