W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alkohol am Arbeitsplatz - was tun?

B
Bauzi
Jan 2018 bearbeitet

Mir als BRV ist bekannt geworden das ein AN Regelmäßig Alkoholisiert zur Arbeit erscheint. Es besteht der Verdacht auf Alkoholismus. Der AN kommt mit einen Mofa zur Arbeit. Wie soll ich mich Verhalten, da ich jetzt weiß das der AN somit gegen die StVo verstösst. Es gab auch schon ein Gespräch mit der Personal-Abteilung über Rest-Alkohol zum Arbeitsbeginn.

4.834013

Community-Antworten (13)

I
ISAAK

01.05.2006 um 02:41 Uhr

@Bauzi Versuche, ein vertrauliches Gespräch zu finden, bei dem unter vier Augen mal 15 min. ungestörte Zeit mitgebracht werden. Finde heraus , wie lange das so schon geht, ob es eine vorübergehende Phase ist; wenn länger, dann mache Ihm klar, dass wenn es Dir zugetragen wird, es wahrscheinlich schon überall hinter vorgehaltener Hand die Runde macht. Es geht -wenn das alles so stimmt- nicht mehr nur um die StVO, sondern es handelt sich dann um eine schleichende (anerkannte) Krankheit. Das Hauptproblem ist für den Betroffenen meistens, das selbst zu erkennen und die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen. Es gibt aber diese Hilfen in vielerlei Varianten, wie z.B. Suchtberatungsstellen im Telefonbuch, "Anonyme Alkoholiker" u.v.a.m., die als erste Anlaufstelle zur Beratung zur Verfügung stehen. Mache Ihm klar, dass er an seinem Arbeitsplatz auch den Co-Alkoholikern ausgeliefert ist; das sind die, denen er allein durch Ihr Wissen eben deswegen allzuoft gefällig ist, d.h. er ist durch Kollegen erpreßbar (z.B. "Kannste mal für mich länger machen" usw.) Diese helfen ihm nicht, sondern profitieren in irgendeiner Form für Ihr Schweigen. Setze mit ihm zusammen einen Termin fest, bis zu welchem er mit einer Anlaufstelle gesprochen haben muß, sonst schiebt er es auf St.Nimmerleins. Übe sanften, aber sehr bestimmten Druck auf ihn aus, da ohne Druck garnichts passieren wird. (Bin selbst seit 12 Jahren trocken und jetzt im BR) Da ist jetzt auch keine Zeit mehr zu verlieren, wenn er in der PA schon auf dem Kieker ist. Falls eine Therapie (Träger ist die BfA oder LVA) über längere Zeit (z.B. 4 Monate) nötig sein sollte, sollte er diese Chance auch wahrnehmen, denn er muß sein Leben verändern, so oder so. Gruß ISAAK

M
Mona-Lisa

01.05.2006 um 10:51 Uhr

@ISAAK, alle Achtung, dass du dich als trockenen Alkoholiker outest! du weisst in diesem Fall aber auch, dass solche 4 Augengespräche zuerst mal als "stimmt überhaupt nicht, ich bin doch keine Trinker!", entsetzt abgewiesen werden! Solche Gespräche aber dürfen nicht aufgeschoben werden, da geb ich dir vollkommen recht.

@Bauzi, mach ihm klar, dass er seinen Arbeitsplatz auf`s Spiel setzt, wenn er angetrunken oder mit Restalkohol an Maschinen arbeitet, und der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht ausüben wird und auch muss! Vielleicht kommst du so an ihn ran.

I
ISAAK

01.05.2006 um 11:47 Uhr

@Mona-Lisa/Bauzi, ist vollkommen klar, dass erst mal entrüstet geblockt wird, und diesen Schutzwall kann man auch nur durchbrechen, indem versucht wird, Druck und Vertrauen gleichermaßen aufzubauen, ihm klarzumachen, dass man es gut mit ihm meint, gerade, weil man ihm damit besonders lästig erscheint. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass die Wohlmeinenden dem Betroffenen als Angreifer auf die sich so mühsam zurechtgebaute "innere Festung" betrachtet werden und als unbequem aus dem Weg gegangen wird. Also wird vom Helfenden auch eine gewisse Beharrlichkeit abverlangt. Auch wenn es nicht gleich klappt, sollte man auf jeden Fall nicht die Türen zuschmeißen; es wird einen anderen Zeitpunkt geben, weil das Gespräch an dem Betroffenen nagt; er wird es nicht einfach vergessen. Er muß kapieren, dass Hilfe-Anzunehmen keine Schande ist.(Das ist der Knackpunkt) Gruß ISAAK

F
Fayence

01.05.2006 um 11:48 Uhr

@ Bauzi Dieses Thema wurde schon einmal ganz gut diskutiert. Vielleicht helfen Dir auch die Antworten weiter, einfach 15354 unter Suchen eingeben.

@ ISAAK Finde Deinen Beitrag ebenfalls sehr lobenswert und wirklich konstruktiv.

Vor allem Dein Hinweis, daß ohne Druck nichts passiert, muss aus meiner Sicht ganz deutlich unterstrichen werden!

A
Akira

01.05.2006 um 13:04 Uhr

Hallo Bauzi. Es ist Euch schon vieles bekannt. Bei der Sache mit dem Restalkohol, wurde die Sache gerochen oder gemessen? Bei einem Verdacht von Alkoholmissbrauch, bei Beginn/Aufnahme der Arbeit, Ihm dies direkt ohne Beschönigung an den Kopf knallen, (bitte ohne Publikum, diese Gaffer und Besserwisser kann man da nicht brauchen) Er wird sagen nein,habe nicht, ist noch von, und und Attacke: Bist Du mit einer Blutabnahme im Krankenhaus einverstanden?

Jetzt beginnt der helfende Teil: durch BR, BEG, wenn vorhanden Betriebsarzt, und und. Bei einer guten Begleitung der Helfer, brauch ER nur noch etwas gegen seine Sucht zu unternehmen, man muss wollen. Wie geschrieben bei einer guten Begleitung, nicht Tür auf Alki rein, Tür zu,habe fertig man hat diesen Menschen, schon etwas länger an der Backe,wenn nicht der AG eine Kündigung vollzieht. Aber zur Kündigung sei gesagt, man kann diese zu seiner Gesundung nutzen. zB. Herr/Frau xyz wird nach erfolgreicher Behandlung, ect, halbes Jahr Trocken regelmässige Teilnahme bei den Anonymen Alkoholikern wieder die Arbeit bei uns aufnehmen können. Somit hat dann der Rauschschmiss, etwas gutes.

Schönen 1. Mai

Akira

I
ISAAK

01.05.2006 um 13:44 Uhr

@Akira Du plädierst hier für Methoden aus dem 19. Jahrhundert.

..."man hat diesen Menschen, schon etwas länger an der Backe,wenn nicht der AG eine Kündigung vollzieht. Aber zur Kündigung sei gesagt, man kann diese zu seiner Gesundung nutzen." ...

Weisst Du überhaupt, von was Du da redest ??? Dieser MA ist vielleicht schon jahrelang in der Fa. und hat seinen Anteil am Erfolg der Fa. Möglicherweise ist ja auch ein firmenspezifischer Umstand schuldhaft an seiner Krankheit beteiligt (z.B.: Arbeitsklima, Mobbing etc.)

..."Somit hat dann der Rauschschmiss, etwas gutes." Hier setzt bei dieser anerkannten Krankheit die Fürsorgepflicht des AG ein und nicht ein "Rausschmiss", der den Betroffenen nur noch tiefer in den Schlamassel reißt, anstatt ihm zu helfen. Dein Beitrag mit dieser Bild-Zeitungsmeinung ist hier vollkommen fehl am Platze und zeigt nur dass Du das Obengeschriebene überhaupt nicht richtig gelesen hast. Si tacuisses philosophus mansisses...

K
Kölner

01.05.2006 um 14:12 Uhr

@Akira Da spricht wirklich sehr wenig Ahnung in diesem Fall. Bedauerlich für den Fragesteller, bedauerlich für Deinen Betrieb. Aber ich meine mich auch erinnern zu können, dass Du Dich in einer ähnlichen Diskussion ähnlich resistent gezeigt hast.

@Bauzi Von den 4-Augen-Gesprächen halte ich weniger als von den 6-Augen-Gesprächen; schon allein aus Gründen des Selbstschutzes.

@ISAAK Der "sanfte, aber sehr bestimmte Druck" ist insofern auch nur eine Variante, als dass die alkoholkranke Frau/Mann alles verlieren will - bloss nicht die Arbeit!

Ich würde diesen Fall zum Anlass nehmen, eine BV mit dem AG abzuschließen um für zukünftige Gespräche/Fälle auch als BR gerüstet zu sein. Alkoholabhängige Kollegen (seltener Kolleginnen) sind immer auch ein Job für den BR UND den AG!

I
ISAAK

01.05.2006 um 14:52 Uhr

@Kölner Du hast schon recht: 90-95 % des erfolgreichen Drucks sind der drohende Verlust der Arbeit oder des Lebenspartners. Mit sanft meinte ich halt ruhig und unaffektiert reden, trotzdem glasklar in der Beschreibung der möglichen Folgen. Was mich interessieren würde, wäre Dein Vorschlag einer BV. Was wären die wesentlichen Bestandteile ? Bin mangels gleichgeartetem Fall in unserer Fa. gedanklich noch nicht so tief in diese spezielle Materie eingetaucht. Gruß ISAAK

K
Kölner

01.05.2006 um 15:10 Uhr

Wenn Du mich kontaktierst, lasse ich Dir dazu was zukommen und schreibe auch noch was dazu :-)).

A
Akira

02.05.2006 um 00:22 Uhr

Na Ihr empfindsamen Seelen.

Meint ihr denn das ein AG soviel Beistand gibt, wie benötigt, in der heutigen Zeit? Er wird sich von solchen Mitarbeitern trennen. Was heisst denn hier Bildzeitungsmeinung,von wegen keine Ahnung. erkundigt euch doch einmal nach dem Fünf-Stufen-Plan bei zB.Berufsgenossenschaft/ Betriebsärzten. Bevor man hier das HB -Männchen macht, sage nur mitdenken Freude schenken. Ja, an der Backe hat man Ihn den Erkrankten, deshalb auch bei einer guten Begleitung (nicht Tür auf, Alki rein, Tür zu, habe fertig)

Hier etwas zur guten Begleitung.

Es ist schon Jahre her, da gab es noch die 4 Langen Samstage vor Weihnachten, man erinnert sich? Alle wussten es, ALLE Unser Metzgermeister, liebte auch die kleinen Klaren. Es war der letzte kurze Samstag, an den in diesem Jahr bis 14 Uhr gearbeitet wurde. Abends war unsere Vorweihnachtliche Betriebsfeier, bei Arbeitsende gingen die Zurufe hin und her, schüss bis heute Abend ,ja schö bis dann. Da man von einem Grossteil wusste , wer an der Feier teilnahm, wurde gewartet, auf Jupp, Otto, Billa Paula, wie man noch so heissen kann, auch auf den Metzger. Doch dieser kam nicht, man erzählte schon von einem Unfall, aber etwas genaues war nicht bekannt. Das Ergebniss seiner Liebe war: 1Toter hart war es für Ihn: Denn diese TOTE, war die Tochter eines Nachbarn, Mutter von 4 kleinen Kindern. Er wurde von unserem damaligen AG in alle Hinsicht unterstützt.

Von unserem jetzigem AG bin ich von solch einer Hilfe nicht überzeugt. Deshalb plädiere ich für den Fünf-Stufen-Plan, da geht es nun mal hin bis zur Kündigung, seine Ehe interessiert mich da weniger, die muss ich nicht retten das ist Sache des Alkisseine Sucht kann ja da her rühren,sie muss nicht arbeits bedingt sein. Bei Wunsch nach diesem Fünf-Stufen-Plan bin ich gerne bereit diesen zu faxen.

K
Kölner

02.05.2006 um 01:48 Uhr

@Akira Muss ich Dir sagen, dass ich genug "Ahnung von der Materie" habe? Nö, glaube ich nicht! Ich behaupte auch mal sagen zu können, dass die Version der BG durchaus Respekt verdient - aber auch nicht mehr! Betriebsärzte haben - ich weiss ja nicht ob Du es weisst - einen Auftraggeber!

A
Akira

02.05.2006 um 02:42 Uhr

@ Kölner Ich weiss von anderen Beiträgen, die Du hier geäussert hast, Du bist nicht unbeleckt, daher verstehe ich Deinen Starrsinn nicht ! Ich weiss das Betriebsärzte einen Auftraggeber haben.

Guten Morgen

K
Kölner

02.05.2006 um 02:44 Uhr

@Akira Na dann bin ich ja beruhigt! Gute Nacht!

Ihre Antwort