Hallo zusammen,

bei uns wird nun nach langer Zeit ERA eingeführt.

Nun haben wir in unser Logistik bisher Kollegen gehabt, die auf dem Werksgelände
( Werksgelände ist umzäunt, das Werkstor ist von 5:00 Uhr bis 17:00 Uhr immer offen)
mit einem gültigen Führerschein gefahren sind um die nötigen Einheiten zum Verladen in die Ladegrube rangiert haben.

Nun sagt uns der AG, da es ja bei ERA um Qualifikation geht, dass diese keinen Führerschein brauchen, da es ja das Werksgelände ist und damit Privatgrundstück und auf dem Privatgrundstück ist fahren ohne Führerschein erlaubt.

Auf das Werksgelände, kann jeder drauf fahren, wie z.B. Fremd Speditionen, Besucher, UPS, TNT und Fußgänger.

Ich bin der Meinung, da in der VwV - StVO zu §1 Abs. 2 steht,

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle
Verkehrsarten gesperrt sind.

Gilt auf dem Gelände die StVO und somit darf dort nur mit einem gültigen Führerschein die LKW ´s gefahren werden.


Hat jemand schon solch ein Fall erlebt oder kennt jemand dazu Rechtssprechungen, habe schon gegoggelt, aber bisher nichts brauchbares gefunden.

Würde mich über Antworten freuen.


Danke und Gruß Heinrich