TV Produktion - längere Heimfahrt nach 8-10 Stunden Arbeit
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen. Es geht um Heimfahrten nach Produktionen.
Beispiel - die Produktion dauert 8 Stunden und im Anschluss fährt man mit dem Auto zurück nach Hause. Fahrtzeiten bis zu 6:30 Uhr Stunden.
a) darf man das überhaupt? b) in der Regel wird bei alles über 4,5 Stunden ein Stopp gemacht und am nächsten Tag weitergefahren - bis wie lange darf man maximal fahren und somit arbeiten, nach der eigentlichen Arbeit? c) im Falle eines Unfalls wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Besteht der, wird der eingeschränkt, entfällt dieser? d) so viel ich weiß, mussten sich in dem Fall der Produktionsverantwortliche und die Geschäftführung vor Gericht rechtfertigen und können rechtlich belangt werden. Ist dem so? e) wenn die Firma eine Übernachtung anbietet und bucht, der AN (fest oder frei) doch selbstständig weiterfährt, wie schildert sich die Situation dann?
Ich denke es zu wissen, was richtig ist - will es dennoch überprüfen. Danke für die Beteiligung!
Liebe Grüße
Community-Antworten (2)
20.09.2022 um 11:33 Uhr
Wow. Du stellst sehr spezielle Fragen, mit denen sich nicht ohne Grund schon viele Gerichte auseinandergesetzt haben.
Meine erste Frage wäre: Gibt es eine BV, in der explizite Regelungen für alle verbindliche getroffen wurden? Denn irgendwo muss ja auch die Regelung mit dem Stopp nach 4,5 Stunden niedergeschrieben sein. Vielleicht kann eine BV schon die eine oder andere Frage beantworten.
Ansonsten gibt es gerade beim Thema Wegezeiten / Reisezeiten viel zu differenzieren, so dass man kaum allgemein gültige Regelungen aufstellen kann.
Gehört der Einsatzort zum Betrieb, oder ist das eine auswärtige Tätigkeit? Fährt man mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Arbeitet man im Zug, oder nutzt man die Fahrt als Ruhezeit?
Ich gehe mal davon aus, dass die Produktion als auswärtige Tätigkeit anzusehen ist und die Fahrt mit dem selbst gesteuerten PKW vom AG so angeordnet wurde.
dann müsste
a) Fahrzeit grundsätzlich Arbeitszeit sein und auch erlaubt sein, allerdings nur b) wenn sie inkl. Arbeitszeit 10 Stunden am Tag nicht überschreitet c) Gute Frage - die mir bekannten Einschränkungen beziehen sich lediglich auf privat begründete Umwege. d) kann ich leider nicht beantworten e) das ist sehr speziell. Wenn eine Hotelübernachtung angeboten (angeboten oder angeordnet?) wird, kann es sein dass jedes abweichende Verhalten als Privatvergnügen ausgelegt wird und dann der Versicherungsschutz entfällt. Das ist aber nur mein persönliches Empfinden.
Aber wie gesagt, da sich nach langer Recherche auch die Quellen teilweise widersprechen, will ich mich nicht mit weiteren Aussagen aus dem Fenster lehnen.
Hier ist noch ein wenig Lesestoff, wo z.T. auch versicherungsrelevante Themen mit aufgeführt sind. Das würde jetzt im Forum den Rahmen sprengen.
https://buchhaltungslexikon.de/lexikon/dienstreise/ https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/versicherungsschutz/dienstreisen https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreise-als-arbeitszeit/
Die Liste der Quellen ließe sich endlos fortführen. Hier ist halt nur spannend, dass sowohl auf Arbeitszeit als auch auf den Versicherungsschutz eingegangen wird.
20.09.2022 um 12:00 Uhr
Gesetzlich ist dies nicht genau definiert. Hier aber mal ein Artikel wo eine Richtlinie in etwa festgehalten ist.
https://www.arbeitsvertrag.org/zumutbarer-arbeitsweg/
Meine Meinung hierzu ist das eure Wegezeit unverhältnismäßig ist zur Arbeitszeit. Hier kommt es aber auch darauf an was in euren Arbeitsverträgen oder evtl. Betriebsvereinbarungen steht. Werden unterwegs Unterkünfte vom AG angeboten damit man sich ausschlafen kann und der AN nutzt sie nicht und baut einen Unfall wird eine Versicherung dem AN wohl ein Eigenverschulden anlasten. Wer übermüdet fährt handelt grob Fahrlässig (sage ich jetzt mal als Fernfahrer a.D.). Frage noch, warum Pause nach 4,5 Std., seit ihr mit LKW oder PKW unterwegs? Habt ihr noch Equipment im Fahrzeug das ihr von der Produktionsstätte mit nehmen und wo anders ausladen müsst?
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