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Kostenerstattung

G
gerryp
Jan 2018 bearbeitet

Muß die Heimfahrt nach BR-Versammlung als Arbeitszeit ,z.B; 30 min ca.28 km bezahlt werden ? Beispiel : BR-Versammlung fand nach der Arbeit von 15-17.45 Uhr statt,Heimfahrt betrug 0,5 h also muß der AG die Zeit von 15-18.15 bezahlen ?

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Community-Antworten (3)

S
Schnitzel

29.01.2015 um 22:17 Uhr

Von wem bezahlt werden? Ich denke die Frage muss präzisiert werden. Wo findet die BR-Versammlung denn statt? Wenn die bei Dir im Betrieb stattfindet wo Du täglich auch arbeitest natürlich dann nicht (extra vom AG). Aber klar über Lohnsteuerjahrsausgleich KM Pauschale. Wenn Du aber z.B. einen Heimarbeitsplatz hast und extra zu einer Versammlung fahren must, dann kannst Du vom AG eine KM Pauschale verlangen (hin und rück).

D
Dezibel

30.01.2015 um 08:24 Uhr

... BR-Versammlung ... Um eine klare Aussage zu treffen musst Du den Begriff erläutern. Meinst Du Betriebsräte-Versammlung oder Betriebsratssitzung?

H
Hoppel

30.01.2015 um 09:19 Uhr

Ob nicht die Betriebsversammlung gemeint ist???

@ gerryp

Wenn Du sowieso in den Betrieb gefahren bist, weil Du an diesem Tag arbeiten musstest, müssen vom AG überhaupt KEINE Fahrtkosten erstattet werden.

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