Kostenerstattung
Muß die Heimfahrt nach BR-Versammlung als Arbeitszeit ,z.B; 30 min ca.28 km bezahlt werden ? Beispiel : BR-Versammlung fand nach der Arbeit von 15-17.45 Uhr statt,Heimfahrt betrug 0,5 h also muß der AG die Zeit von 15-18.15 bezahlen ?
Community-Antworten (3)
29.01.2015 um 22:17 Uhr
Von wem bezahlt werden? Ich denke die Frage muss präzisiert werden. Wo findet die BR-Versammlung denn statt? Wenn die bei Dir im Betrieb stattfindet wo Du täglich auch arbeitest natürlich dann nicht (extra vom AG). Aber klar über Lohnsteuerjahrsausgleich KM Pauschale. Wenn Du aber z.B. einen Heimarbeitsplatz hast und extra zu einer Versammlung fahren must, dann kannst Du vom AG eine KM Pauschale verlangen (hin und rück).
30.01.2015 um 08:24 Uhr
... BR-Versammlung ... Um eine klare Aussage zu treffen musst Du den Begriff erläutern. Meinst Du Betriebsräte-Versammlung oder Betriebsratssitzung?
30.01.2015 um 09:19 Uhr
Ob nicht die Betriebsversammlung gemeint ist???
@ gerryp
Wenn Du sowieso in den Betrieb gefahren bist, weil Du an diesem Tag arbeiten musstest, müssen vom AG überhaupt KEINE Fahrtkosten erstattet werden.
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