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Wieviele Tage Arbeit am Stück?

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Pauldrei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite im Sicherheitsdienst und habe die letzten Monate immer tagsüber 11 Tage a 9 Stunden gearbeitet und danach 3 Tage für die Heimfahrt (450Kmh) freigemacht. Dies geschah auf meinen Wunsch! Nun möchte mein BR, dass ich höchstens 6 Tage am Stück arbeite und dann mindestens 1 Tag freimache. Da lohnt sich die Heimfahrt für mich nicht mehr. Mit Hinweis auf das Arbeitsgesetz besteht der BR aber auf diese Neuregelung und möchte notfalls die BG anrufen wegen Arbeitszeitgesetzverletzung. Kann das sein, wie gesagt, ich möchte das so und was kann ich tun? Danke vorab!

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Community-Antworten (7)

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Kriegsrat

14.03.2010 um 22:10 Uhr

laut tarifvertrag musst du pro woche mindestens 35 stunden zusammenhängende freizeit haben schau mal § 7 bundesrahmenmanteltarifvertrag http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/MRTVneu.pdf falls kein tarifvertrag gilt welche begründung aus dem arbeitszeitgesetz führt der BR an ?

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maximille

15.03.2010 um 11:46 Uhr

Ist der Sonntag bei euch ein Regelarbeitstag? Wenn nein, dann darf man hier auch nur 5 Sonntage im Jahr arbeiten.

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Kriegsrat

15.03.2010 um 12:25 Uhr

maximille

auf welche gesetzliche/tarifliche grundlage beziehst du deine aussage ?

W
Waschbär

15.03.2010 um 12:31 Uhr

@Pauldrei, leider ist es grade in deinem Brufszweig oft üblich, die Mitarbeiter dermassen zu überstrapezieren.

Wenn du keinen BR ander seite hast und keine rücksicherung Arbeitsrecht/Gewerkschaft, wird dir der AG bald soviele steine in den Weg legen, das du Freiwillig aufgibst .

is so.... Fand ich als ich es damals hörte auch komisch, grade Menschen die für Sicherheit sorgen, werden so ausgebeutet an Leib und Geist das es eigendlich unmöglich ist den Arbeitsauftrag zu erfüllen.

In was für einen Perxersen Land leben wir nur ?

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Pauldrei

15.03.2010 um 13:21 Uhr

@maximille@kriegsrat@waschbär erstmals danke! Der Sonntag ist Regelarbeitstag, wir haben das 365 Tage Jahr. Ich möchte diese 11 Tage am Stück arbeiten, nur so ist meine Heimfahrt sinnvoll möglich. Die Frage war, kann mir mein BR dies tatsächlich untersagen? Er handelt damit gegen meinen erklärten Willen. Mir machen diese 11 Tage nichts aus! Mein BR beruft sich auf das Arbeitszeitgesetz, wonach nach 60 Std./Woche 1 Tag freizunehmen wäre. Arbeitsplatz ist in Baden Württemberg.

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Petrus

15.03.2010 um 13:22 Uhr

@paul3: Erstmal vorab: "ich möchte das so" ist nicht notwendigerweise ein Grund. Tarifverträge und Gesetze sind trotzdem einzuhalten! Mit Hinweis auf welchen § behauptet der BR den Verstoß gegen das ArbZG? Denn wenn ich dort §11 lese, dürfte das Vorgehen: 11 Tage arbeiten / 3 Tage frei sogar zulässig sein (auch wenn man das nicht gut finden muss...)

H
Hannelore

15.03.2010 um 16:27 Uhr

@Waschbär mh, welchern ruf haben Waschbären im Sicherheitsdienst? Warte mal! stimmt bei Sichtung Schiessen.

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