Urlaubssperre
Nach dem Feiertag am Do. hat der BR mit der GL lt. Aushang einen Brückentag am Jahresanfang vereinbart. Allerdings steht im letzten Satz, dass alle Fertigungsbereiche bei Bedarf zu einem reibungslosen Ablauf verpflichtet sind. Vor ein paar Tagen gab nun die GL bekannt, dass an diesem Brückentag eine Urlaubssperre verhängt wird. Ist diese Vorgehensweise ohne die Zustimmung des BR i. O.?
Community-Antworten (1)
18.06.2014 um 00:16 Uhr
Eine Urlaubssperre ist absolut mitbestimmungspflichtig
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