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Definition Überstunden

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NickNeu
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumteilnehmerInnen, in unserer Firma haben wir eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden, in der Regel (es gibt mit dem BR besprochene Ausnahmen) verteilt auf 5 Tage von Montag bis Freitag. Wenn ein Arbeitnehmer also genau diese Anforderungen erfüllt hat und anschließend in der selben Woche am Samstag und Sonntag zusätzlich arbeiten muss, stellt sich mir bzw. frage ich Euch: Sind dies Überstunden oder sticht die 48 Stunden Regelung des Arbeitszeitgesetzes? Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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nicoline

16.06.2014 um 20:50 Uhr

Hallo NickNeu, Sind dies Überstunden das kommt darauf an, was zu diesem Thema im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist!

oder sticht die 48 Stunden Regelung des Arbeitszeitgesetzes Das Arbeitszeitgesetz trägt zur Definition der Überstunde eigentlich gar nichts bei, es schreibt nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit fest und selbst davon gibt es etliche Ausnahmen, siehe § 7 ArbZG.

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gironimo

16.06.2014 um 21:25 Uhr

Anders ausgedrückt. Die Tatsache, dass hier (möglicher Weise) gegen das Gesetz verstoßen wurde, heißt nicht, dass geleistete Arbeitszeit auch vergütet werden muss. Die Arbeit hat ja stattgefunden.

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