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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es eine Definition für Überstunden

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donalfgapy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gibt es eine genaue Definition für Überstunden? In unserem Betrieb haben wir ein Arbeitsvolumen, welches unmöglich in der Regelarbeitszeit zu bewältigen ist. Wir werden zwar pauschal vergütet (8 Überstunden pro Woche sind im Gehalt enthalten) dennoch würde ich gerne wissen, ob das dann auch tatsächlich Überstunden sind. Ferner ist das auch erst während der Arbeitszeit azusehen, ob wieder Überstunden anfallen oder nicht.

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Community-Antworten (4)

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carrie

30.10.2008 um 09:01 Uhr

Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt diese gesetzliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich.
Überstunden oder Überarbeit liegt hingegen vor, wenn die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte tägliche Arbeitszeit überschritten wird. Überstunden sind dann Mehrarbeit im Sinne von § 124 SGB IX, wenn die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wird.

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RAKO

30.10.2008 um 09:59 Uhr

@donalfgapy

carrie hat mir ihrer Legaldefinition im ersten Satz nur einen Sonderfall (OT, Arbeitszeit wie im Gesetz definiert) beschrieben. Lies doch einfach im BR-Wiki (Arbeitszeit) unter Überstunden nach.

Eine ganz andere Frage ist die Frage nach der Legalität von "pauschal 8 Überstunden/Woche"! Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages ist eine derartige Vertragsklausel mit Sicherheit nur für außertarifliche Arbeitnehmer (i.d.R. mit Gehalt > höchste Gehaltsgruppe) oder leitende Angestellte zulässig. Auch ohne TV sind derartige Klauseln umstritten. Zunächst mal gilt: auch wenn Ihr pauschal für Mehrarbeit entlohnt werdet, ist es Mehrarbeit, also eine Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit - und die ist mitbestimmungsplichtig nach §87 BetrVG. Ihr müsst diese Stunden also nur leisten, wenn Euer Betriebsrat den Stunden zugestimmt hat. Bezahlen muss der Arbeitgeber hingegen immer, da er sich dazu verpflichtet hat. Das BetrVG umgehen kann er durch diese Klausel nicht - und den Betriebsrat zu seiner Zustimmung zwingen schon gar nicht.

Abgesehen davon verstehe ich Deine Frage nicht ganz - wo liegt Dein Problem ?

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donalfgapy

31.10.2008 um 08:35 Uhr

Hallo RAKO,

mein Problem besteht darin, dass wir weder Betriebsrat noch sonstige Unterstützung haben. Ich denke unser Betrieb nutzt das gnadenlos aus. Ferner werden wir auch nicht gefragt ob wir Überstunden machen wollen oder können, sonder wir müssen bleiben bis die Arbeit erledigt ist. Da dieser Zustand überhand nimmt, wollte ich mal einfach informieren, ob das rechtens ist, was unser Betrieb mit uns macht. Wir arbeiten im 2 Schichtbetrieb den wir momentan über 21 Stunden am Tag aufrechterhalten. Nicht täglich aber es kommt öfter vor. Mein Gefühl sagt mir, dass es nicht rechtens ist, was mit uns gemacht wird. Mal angenommen ich würde ein Werkstück produzieren. Die Maschiene die ich bediene schaft 1 Werkstück in der Stunde. Produzieren muss ich jedoch täglich 10-11. Das kann doch nicht innerhalb von 8 Stunden gehen. Bei uns ist das genauso. Unser Arbeitsvolumen ist in der Zeit nicht zu bewältigen.

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RAKO

31.10.2008 um 10:07 Uhr

Hallo donalfgapy,

wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, dann habt Ihr ein Problem!

Im deutschen Recht verkaufst Du deine gesamte Arbeitskraft mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Dein Arbeitgeber kann damit tun und lassen was er will, soweit nicht irgendeine Rechtsvorschrift ihn einschränkt.

Der Einleitungssatz des BetrVG lautet "In Betrieben [...] werden Betriebsräte gewählt.". Kein "können" oder "dürfen", sondern sie werden gewählt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies passiert. Wenn Belegschaften das nicht tun, dann sind sie selber schuld und das BetrVG gilt nur noch eingeschränkt. Entsprechend gibt es eine Rechtsvorschrift, die den Arbeitgeber einschränkt weniger. Tip: Wenn ihr was unternehmen wollt, dann setzt Euch zusammen, holt die zuständige Gewerkschaft an eine Tisch und wählt einen Betriebsrat.

Soweit ihr das nicht tut, ist der AG in Eurem Fall eigentlich nur noch durch das Arbeitszeitgesetz sowie das BGB beschränkt oder durch die Verträge die er mit Euch abgeschlossen hat.

Im Prinzip hat damit carrie zu 100% recht.

Die Einschränkungen sind eigentlich nur noch: Lt. ArbZG beträgt z.B. die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden, und das an 6 Arbeitstagen pro Woche, d.h max. 48 Stunden/Woche. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn Ihr nur an 5 Tagen arbeitet und dabei dauernd die 8 Stunden überschreitet, könnt ihr (theoretisch) den Arbeitgeber dazu zwingen, irgendwann die Arbeitszeit soweit zurückzufahren, dass ein Schnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Allerdings kann er auch verlangen, dass Ihr Samstags arbeitet. Dann gilt das eben für die 6 Tage-Woche. Theoretisch deshalb, weil Ihr das ohne Betriebsrat persönlich machen müsst, jeder für sich, und der Weg dazu führt über das Arbeitsgericht. Erfahrungsgemäß ist das praktisch quasi nicht realisierbar.

Lt. BGB ist Arbeitsleistung in Zweifelsfalle zu bezahlen. Eure pauschal 8 bezahlten Überstunden bedeuten nichts anderes, als dass ihr eine um 8 Stunden höhere regelmäßige Arbeitszeit als eigentlich vertraglich vereinbart habt. Also Vertrag 40 Stunden - Regelarbeitszeit bis zu 48 Stunden. Was darüber hinaus geht wäre wieder zu bezahlen.

In Eurem Fall gibt es wie ich Dich verstehe trotzdem zwei Rechtsverstöße.

  1. Ihr arbeitet regelmäßig mehr als 8 Stunden -> Durchschnitt nicht gewahrt.
  2. Ihr überschreitet regelmäßig die absolute Höchstarbeitszeit von 10 Stunden.
  3. Ihr müsst bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit mindestens 45 Minuten Pause machen, sonst wäre das auch ein Verstoß. Pause bedeutet: Die Arbeit ruht. Die Maschine kann zwar weiterlaufen, aber ihr ignoriert sie während der (im voraus zeitlich festgelegten (!)) Pausenzeit vollkommen, am besten die Pause findet weit weg statt. Wenn es während der Pause BUMM macht, dann macht es BUMM. Ihr habt Pause. Ist das nicht so und ihr müsst auf die Maschine aufpassen -> im rechtlichen Sinne keine Pause -> noch ein Verstoß. Während der Pause unterliegt ihr auch nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Was ihr während der Pause macht, geht ihn nichts an - soweit er nicht sein Hausrecht anwenden kann. Er kann Euch z.B. immer noch verbieten, die Pause innerhalb des Gebäudes/Werksgeländes an einem gewissen Ort zu machen. Er kann Euch nicht vorschreiben wo die Pause stattfindet. Bsp: Anweisung: Die Pause findet neben der Maschine statt! -> geht nicht. Anweisung: An allen Orten im Gebäude, ausser an der Maschine habt ihr nichts verloren -> geht, aber dann verlasst ihr halt das Werksgelände, das ist nicht mehr im Bereich seines Hausrechts. Die Frage ist ob sich Euer Chef das bieten lässt.

Gegen die angeordneten Stunden unternehmen könnt ihr ansonsten nichts - nur mit Betriebsrat oder eben individuell vor Gericht. Also: 3 Leute finden, die eine Betriebsversammlung ausrufen -> auf dieser Betriebsversammlung Wahl einleiten. Die Wahl in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

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