Hallo donalfgapy,
wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, dann habt Ihr ein Problem!
Im deutschen Recht verkaufst Du deine gesamte Arbeitskraft mit Abschluss eines Arbeitsvertrages. Dein Arbeitgeber kann damit tun und lassen was er will, soweit nicht irgendeine Rechtsvorschrift ihn einschränkt.
Der Einleitungssatz des BetrVG lautet "In Betrieben [...] werden Betriebsräte gewählt.". Kein "können" oder "dürfen", sondern sie werden gewählt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies passiert. Wenn Belegschaften das nicht tun, dann sind sie selber schuld und das BetrVG gilt nur noch eingeschränkt. Entsprechend gibt es eine Rechtsvorschrift, die den Arbeitgeber einschränkt weniger. Tip: Wenn ihr was unternehmen wollt, dann setzt Euch zusammen, holt die zuständige Gewerkschaft an eine Tisch und wählt einen Betriebsrat.
Soweit ihr das nicht tut, ist der AG in Eurem Fall eigentlich nur noch durch das Arbeitszeitgesetz sowie das BGB beschränkt oder durch die Verträge die er mit Euch abgeschlossen hat.
Im Prinzip hat damit carrie zu 100% recht.
Die Einschränkungen sind eigentlich nur noch:
Lt. ArbZG beträgt z.B. die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden, und das an 6 Arbeitstagen pro Woche, d.h max. 48 Stunden/Woche. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn Ihr nur an 5 Tagen arbeitet und dabei dauernd die 8 Stunden überschreitet, könnt ihr (theoretisch) den Arbeitgeber dazu zwingen, irgendwann die Arbeitszeit soweit zurückzufahren, dass ein Schnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Allerdings kann er auch verlangen, dass Ihr Samstags arbeitet. Dann gilt das eben für die 6 Tage-Woche. Theoretisch deshalb, weil Ihr das ohne Betriebsrat persönlich machen müsst, jeder für sich, und der Weg dazu führt über das Arbeitsgericht. Erfahrungsgemäß ist das praktisch quasi nicht realisierbar.
Lt. BGB ist Arbeitsleistung in Zweifelsfalle zu bezahlen. Eure pauschal 8 bezahlten Überstunden bedeuten nichts anderes, als dass ihr eine um 8 Stunden höhere regelmäßige Arbeitszeit als eigentlich vertraglich vereinbart habt. Also Vertrag 40 Stunden - Regelarbeitszeit bis zu 48 Stunden. Was darüber hinaus geht wäre wieder zu bezahlen.
In Eurem Fall gibt es wie ich Dich verstehe trotzdem zwei Rechtsverstöße.
1. Ihr arbeitet regelmäßig mehr als 8 Stunden -> Durchschnitt nicht gewahrt.
2. Ihr überschreitet regelmäßig die absolute Höchstarbeitszeit von 10 Stunden.
3. Ihr müsst bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit mindestens 45 Minuten Pause machen, sonst wäre das auch ein Verstoß. Pause bedeutet: Die Arbeit ruht. Die Maschine kann zwar weiterlaufen, aber ihr ignoriert sie während der (im voraus zeitlich festgelegten (!)) Pausenzeit vollkommen, am besten die Pause findet weit weg statt. Wenn es während der Pause BUMM macht, dann macht es BUMM. Ihr habt Pause. Ist das nicht so und ihr müsst auf die Maschine aufpassen -> im rechtlichen Sinne keine Pause -> noch ein Verstoß. Während der Pause unterliegt ihr auch nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Was ihr während der Pause macht, geht ihn nichts an - soweit er nicht sein Hausrecht anwenden kann. Er kann Euch z.B. immer noch verbieten, die Pause innerhalb des Gebäudes/Werksgeländes an einem gewissen Ort zu machen. Er kann Euch nicht vorschreiben wo die Pause stattfindet. Bsp: Anweisung: Die Pause findet neben der Maschine statt! -> geht nicht. Anweisung: An allen Orten im Gebäude, ausser an der Maschine habt ihr nichts verloren -> geht, aber dann verlasst ihr halt das Werksgelände, das ist nicht mehr im Bereich seines Hausrechts. Die Frage ist ob sich Euer Chef das bieten lässt.
Gegen die angeordneten Stunden unternehmen könnt ihr ansonsten nichts - nur mit Betriebsrat oder eben individuell vor Gericht. Also: 3 Leute finden, die eine Betriebsversammlung ausrufen -> auf dieser Betriebsversammlung Wahl einleiten. Die Wahl in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.