Erstellt am 12.06.2014 um 20:14 Uhr von AlterMann
Hallo Katrin,
habt Ihr einen Tarifvertrag, in dem das geregelt ist?
Mir erscheint diese Regelung willkürlich. Nach mathematischen Regeln müsste aufgerundet werden.
Erstellt am 12.06.2014 um 20:47 Uhr von nicoline
*Es wird aber nur ein Nachtzuschlag bis 20.30 Uhr gezahlt.*
Wieso wird ein Nachtzuschlag für den Spätdienst gezahlt? Müßte es nicht heißen es wird Nachtzuschlag ab 20:30 Uhr bezahlt?
*Gilt hier das Gesetz der angebrochene Stunde*
In welchem Gesetzbuch steht das Gesetz der angebrochenen Stunde geschrieben?
*oder ist die 1/2 Stunde rechtens, da abgerundet wird.*
Wenn eine halbe Stunde Zuschlag gezahlt wird, ist es doch keine Abrundung des Zuschlages, er steht ja, nach Deiner Aussage, nur bis 20:30 Uhr zu!
Erstellt am 13.06.2014 um 13:26 Uhr von AlterMann
Hallo nicoline,
habe Katrin anders verstanden: Es gibt einen Anspruch auf Nachtzuschlag, z.B. ab 20 Uhr.
Dann müsste der AG bei einer Schicht bis 20:45 Uhr also eigentlich für eine Dreiviertelstunde Zuschläge zahlen. Er rundet sich aber den Anspruch schön und zahlt nur eine halbe Stunde.
Oder er hat in den Tarif geschaut und da steht sowas wie: Der Zuschlag wird für jede vollständig geleistete halbe Stunde gezahlt.
Das müsste Katrin klären.
Erstellt am 13.06.2014 um 16:17 Uhr von nicoline
*Das müsste Katrin klären.*
Richtig!