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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtzuschlag für 45 Minuten

K
Katrin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Frage von einer Kollegin, die auf der Pflege arbeitet: Die Arbeitszeit der Spätschicht ist bis 20.45 Uhr vorgesehen. Es wird aber nur ein Nachtzuschlag bis 20.30 Uhr gezahlt. Wie ist die Regelung? Gilt hier das Gesetz der angebrochene Stunde oder ist die 1/2 Stunde rechtens, da abgerundet wird.

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Community-Antworten (4)

A
AlterMann

12.06.2014 um 22:14 Uhr

Hallo Katrin, habt Ihr einen Tarifvertrag, in dem das geregelt ist? Mir erscheint diese Regelung willkürlich. Nach mathematischen Regeln müsste aufgerundet werden.

N
nicoline

12.06.2014 um 22:47 Uhr

Es wird aber nur ein Nachtzuschlag bis 20.30 Uhr gezahlt. Wieso wird ein Nachtzuschlag für den Spätdienst gezahlt? Müßte es nicht heißen es wird Nachtzuschlag ab 20:30 Uhr bezahlt?

Gilt hier das Gesetz der angebrochene Stunde In welchem Gesetzbuch steht das Gesetz der angebrochenen Stunde geschrieben?

oder ist die 1/2 Stunde rechtens, da abgerundet wird. Wenn eine halbe Stunde Zuschlag gezahlt wird, ist es doch keine Abrundung des Zuschlages, er steht ja, nach Deiner Aussage, nur bis 20:30 Uhr zu!

A
AlterMann

13.06.2014 um 15:26 Uhr

Hallo nicoline, habe Katrin anders verstanden: Es gibt einen Anspruch auf Nachtzuschlag, z.B. ab 20 Uhr. Dann müsste der AG bei einer Schicht bis 20:45 Uhr also eigentlich für eine Dreiviertelstunde Zuschläge zahlen. Er rundet sich aber den Anspruch schön und zahlt nur eine halbe Stunde. Oder er hat in den Tarif geschaut und da steht sowas wie: Der Zuschlag wird für jede vollständig geleistete halbe Stunde gezahlt. Das müsste Katrin klären.

N
nicoline

13.06.2014 um 18:17 Uhr

Das müsste Katrin klären. Richtig!

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