Hallo, eine Frage von einer Kollegin, die auf der Pflege arbeitet:
Die Arbeitszeit der Spätschicht ist bis 20.45 Uhr vorgesehen.
Es wird aber nur ein Nachtzuschlag bis 20.30 Uhr gezahlt. Wie ist die Regelung?
Gilt hier das Gesetz der angebrochene Stunde oder ist die 1/2 Stunde rechtens, da abgerundet wird.