Hallo Leute,

unser Betriebsarzt ist so gut wie nie in unserem Betrieb. Häufig müssen Kollegen zu Pflichtuntersuchungen in die Praxis des Betriebsarztes.

Nun zu Frage:
1. Ist der Besuch beim Betriebsarzt in seiner Praxis inklusive Dienstweg als Arbeitszeit zu werten, wenn dies außerhalb der Arbeitszeit geschieht?
2. Ist der Besuch und der Dienstweg als Arbeitszeit zu werten, wenn er sich während der Arbeitszeit vollzieht?

Danke schonmal für eure Antworten und Hilfe.

Sonnigen Gruss
PaulBreitner