Das nähere erfährst du von deiner BG. In der Regel nutzt man dessen Arbeitsmedizinischen Dienst, man kann aber auch einen externen Arbeitsmediziner zum Betriebsarzt machen. Was genau untersucht wird, hängt davon ab, wie du als AN im Betrieb eingesetzt wirst. Als kfm. Angestellter genügt meistens die allgemeine Untersuchung und die G 20, Bildschirmarbeitsplatz. Bei Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten die G 25, die ist schon etwas umfangreicher.
Eine Einstellungsuntersuchung ist von der BG meistens vorgeschrieben, eine Nachuntersuchung alle drei Jahre vorgesehen. In der Praxis ist es der BG aber egal, ob der AG dieser Pflicht auch nachkommt (sic!), kostet ja schließlich Geld und wenn der AG den AMD zahlt, aber nicht in Anspruch nimmt...
Und wie kulum schon sagte, der eigene Hausarzt kann nur arbeitsmedizinisch untersuchen, wenn er auch als Arbeitsmediziner tätig ist. Und wird sich das wahrscheinlich auch von dir selbst vergüten lassen!
Der Arbeitgeber erhält zu jeder Untersuchung einen Bericht, in dem nur drinnsteht, welche Untersuchung gemacht wurde (G 20, 25, 961...) und ob gegen die Tätigkeit im Unternehmen Bedenken bestehen. Oder Einschränkungen und Bemerkungen. Was natürlich gewisse Rückschlüsse zulässt.
So haben wir z. B. Arbeitnehmer, die an Kanälen arbeiten und daher gegen Hepatitis geeimpft sein sollten. Vor der Impfung wird per Blutuntersuchung nachgeschaut, ob vielleicht schon Antikörper vorhanden sind (Immunität). Heißt es danach bei den Bemerkungen es sei zu einer Grundimmunisierung zu raten, waren da keine, heißt es "Arbeitsmedizinische Beratung erfolgt", ist der Untersuchte immun und war womöglich als Kind mal infiziert.
Einschränkungen wären z. B. auch "geeignete Sehhilfen sind zu tragen" oder Gehörschutz.
Wie gesagt, Details erhält der AG nicht, Hinweise aus denen er gewisse Rückschlüsse über den Gesundheitszustand seiner AN ziehen kann zuhauf.