Routineuntersuchungen
Hallo liebe Forum- Teilnehmer. Wer kennt sich im Gesetz zur Pflichtuntersuchungen in der Firma aus? Wer darf untersuchen? Muss ich den Betriebsarzt akzeptieren, oder kann das auch der Hausarzt? Was wird untersucht? Wer bekommt das Ergebnis bzw. was ist mit der ärztlichen Verschwiegenheit? Kann mir hier einer helfen? Oder mir einen Tip geben wo ich das entsprechende Gesetz finde? Danke im Voraus.
Community-Antworten (4)
12.03.2013 um 15:44 Uhr
Hallo,
ich kann nicht verstehen warum viele hier nicht googlen!!
Gibt man Pflichtuntersuchungen ein , ist gleich der erste Link interessant.
12.03.2013 um 15:47 Uhr
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/titel.htm
da findest Du eine Reihe von Informationen.
Natürlich besteht in Deutschland freie Arztwahl und alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Für den AG gibt es lediglich Informationen über die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz oder ggf. notwendige Maßnahmen, die der AG ergreifen muss.
12.03.2013 um 15:55 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbmedvv/gesamt.pdf
Da das Gesetz. Untersuchen darf jeder Arbeitsmediziner. Wer dem Betriebsarzt nicht vertraut kann auch zu einem anderen. Wenn der eigene Hausarzt ebenfalls als Arbeitsmediziner tätig ist geht auch der. Falls er allerdings höhere Kosten berechnet als der Betriebsarzt, zahlst du die Differenz selber. Was untersucht wird hängt davon ab, was genau du tust auf Arbeit und evtl. welcher Branche ihr angehört. Das "Ergebnis" bekommt der AG. Allerdings nicht deine Leberwerte, Dioptrien, Lungenvolumen etc.pp sondern nur ob tauglich und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
12.03.2013 um 16:41 Uhr
Das nähere erfährst du von deiner BG. In der Regel nutzt man dessen Arbeitsmedizinischen Dienst, man kann aber auch einen externen Arbeitsmediziner zum Betriebsarzt machen. Was genau untersucht wird, hängt davon ab, wie du als AN im Betrieb eingesetzt wirst. Als kfm. Angestellter genügt meistens die allgemeine Untersuchung und die G 20, Bildschirmarbeitsplatz. Bei Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten die G 25, die ist schon etwas umfangreicher. Eine Einstellungsuntersuchung ist von der BG meistens vorgeschrieben, eine Nachuntersuchung alle drei Jahre vorgesehen. In der Praxis ist es der BG aber egal, ob der AG dieser Pflicht auch nachkommt (sic!), kostet ja schließlich Geld und wenn der AG den AMD zahlt, aber nicht in Anspruch nimmt... Und wie kulum schon sagte, der eigene Hausarzt kann nur arbeitsmedizinisch untersuchen, wenn er auch als Arbeitsmediziner tätig ist. Und wird sich das wahrscheinlich auch von dir selbst vergüten lassen! Der Arbeitgeber erhält zu jeder Untersuchung einen Bericht, in dem nur drinnsteht, welche Untersuchung gemacht wurde (G 20, 25, 961...) und ob gegen die Tätigkeit im Unternehmen Bedenken bestehen. Oder Einschränkungen und Bemerkungen. Was natürlich gewisse Rückschlüsse zulässt. So haben wir z. B. Arbeitnehmer, die an Kanälen arbeiten und daher gegen Hepatitis geeimpft sein sollten. Vor der Impfung wird per Blutuntersuchung nachgeschaut, ob vielleicht schon Antikörper vorhanden sind (Immunität). Heißt es danach bei den Bemerkungen es sei zu einer Grundimmunisierung zu raten, waren da keine, heißt es "Arbeitsmedizinische Beratung erfolgt", ist der Untersuchte immun und war womöglich als Kind mal infiziert. Einschränkungen wären z. B. auch "geeignete Sehhilfen sind zu tragen" oder Gehörschutz. Wie gesagt, Details erhält der AG nicht, Hinweise aus denen er gewisse Rückschlüsse über den Gesundheitszustand seiner AN ziehen kann zuhauf.