Erstellt am 17.01.2008 um 16:14 Uhr von kobi
hallo, schau da mal nach:
http://www.gesundheit-und-arbeit.de/
Erstellt am 17.01.2008 um 16:59 Uhr von Immie
@Atlan
G20 "Lärm" , G24 "Hauterkrankungen" , G26 "Atemschutzgeräte" ,
G37 "Bildschirmarbeitsplatz...
Heisst das jetzt die MA auf deiner Liste weigern sich diese Untersuchung machen zu lassen? Oder Was?
Erstellt am 17.01.2008 um 17:31 Uhr von Pilli
Freiwillige Vorsorge Untersuchung.
Meine Meinung haben auch Probleme bei uns damit.
Erstellt am 17.01.2008 um 17:36 Uhr von Atlan
Hi,
ja genau leider ist es so das sich die betreffenden MA weigern an diesen vom AG angebotenen Untersuchungen teilzunehmen. Mir liegt natürlich daran das ich die Kollegen nun vor represalien behüten möchte, da einige mir mehrere Ausdrucke aus dem I-Net präsentierten auf denen verschiedene Urteile zu Untersuchungen stehen die Aussagen es gäbe keine Pflicht daran teilzunehmen. Nun sagt die PA mir wenn diese Untersuchungen nicht gemacht werden müßten betreffende Personen von der Arbeit freigestellt werden. Ich muß nun was finden womit ich den Kollegen oder aber der PA mitteilen kann wer sich auf dem Holzweg befindet. Das ganze soll nicht bedeuten das ich die Kollegen unterstütze oder Ihr tun akzeptiere aber ich möchte schlimmeres verhindern bevor es eskaliert. Persönlich finde ich dieses Angebot gut und nehme auch selber daran teil wann hat man schon die Gelegenheit Gesundheitscheck finanziert zu bekommen sogar deren Teilnahme ist während der Arbeitszeit. Mir ist auch bekannt das es bestimmte Pflichtuntersuchungen gibt wie "Schweissrauche" aber welche sind es genau und welche nicht ?
Auch wäre es gut eine aktuelle Übersicht über Untersuchungsinhalte zu haben unsere G-Untersuchungsübersicht ist schon etwas in die Jahre gekommen und unser AG zapft auch mal gerne Blut mit ab.
Dazu wäre vielleicht ein Hinweis auf Gesetzliche pflichten die es da gibt ganz hilfreich für mich.
Gruß Atlan
Erstellt am 17.01.2008 um 17:46 Uhr von Immie
@Atlan
So wie ich das sehe haben beide Parteien Recht.
Der AN kann die Untersuchung verweigern...
muss dann aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen,
da der Ag nicht sicher sein kann , das der entsprechende AN noch für die Arbeit einzusetzen ist.
Bei euch müssen scheinbar Atemschutzgeräte (G26) getragen werden...
wenn der AN die Untersuchung verweigert,der AG setzt ihn weiter ein, und es passiert irgendetwas...
Ich verstehe aber auch die Ablehnung der AN nicht.
Diee Vorschriften sind zu ihrem Schutz, werden vom AG bezahlt und belasten das Gesundheitssystem nicht.
Erstellt am 17.01.2008 um 18:00 Uhr von Atlan
Ja diese Untersuchungen sollten Ihrem Schutz dienen aber wie manche Kollegen sind reizen Sie mal alles aus was so geht. Nun stehe ich vor dem Problem einer möglichen Freistellung und weis noch nicht wie ich die Kollegen eines besseren Überzeugen kann bis es zum äußersten kommt. Vor allen Dingen wie kurzfristig dann eine Untersuchung durchgeführt werden kann wenn Sie Freigestellt wurden.
Erstellt am 17.01.2008 um 18:18 Uhr von Pilli
G20,24,37 keine Teilnahme von der Arbeit freigestellt?
Was ist das denn?????
Habe ich was verpasst?
Bitte um Aufklärung.
Erstellt am 17.01.2008 um 19:10 Uhr von Atlan
Der AG beruft sich in auf seine Führsorgepflicht und ist der Meinung die betreffende Kollegen nicht mehr arbeiten lassen zu können wenn gewisse Untersuchungen nicht durchgeführt und nachgewiesen sind.
Mein Problem wie weiter oben beschrieben, was ist Gesetz was nicht und was sind Pflicht Untersuchungen ?
Kann der AG eine Beschäftigung veweigern wenn diese Untersuchungen nicht erbracht sind ?
Erstellt am 17.01.2008 um 19:58 Uhr von Immie
@Atlan
nehme meine Aussage von vorhin teilweise zurück.
Also Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, scheinen Anhänge zu haben ,
wann es sich um Pflichtuntersuchungen handelt.
Untersuchungen bei Bildschirmarbeitsplätzen scheinen Angebotsuntersuchungen
zu sein.
Mann, hier lernt man was...
Erstellt am 17.01.2008 um 20:17 Uhr von Immie
Jippie:-)
Für jeden Arbeitsplatz muss es eine Gefährdungsbeurteilung geben,
um diese zu erstellen gibt es von der Berufsgenossenschaft ,
"Auswahlkriterien für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen".
Die heisen "BGI 504".
Ich denke euer AG muss mal ein paar Unterlagen rausrücken.
http://www.uni-marburg.de/sicherheit/umsetzungsanleitung
hier steht G20 Pflicht, G24 Pflicht, G26 Pflicht
Erstellt am 18.01.2008 um 00:28 Uhr von Akira
Schau mal hier:
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/amed/fragen/index.html
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/amed/bg_grund/index.html
siehe auch BGV A4 ( vormals VBG 100)
verstehe den Leichtsinn nicht,
da gibt es Vorsorge für umme und man nimmt diese nicht war.
Wie sieht die Sache aus wenn eine Berufskrankheit vorliegt? Ohne Vorsorgekartei schwierig die durch zubekommen.
Erstellt am 18.01.2008 um 01:06 Uhr von Akira
Wusste doch das ich es mal gelesen habe:
Hier:
Quelle:BGZ Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und gesundheit
Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt?
Eine Pflicht zur Duldung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besteht nicht. Da der Unternehmer den Versicherten ohne fristgerechte Untersuchung jedoch nicht gefährdend weiterbeschäftigen darf, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, insbesondere dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann.
Der Versicherte kann dann seine Arbeitsleistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen. Die Mitwirkung des Betroffenen, für dessen Schutz die spezielle Vorsorgeuntersuchung gerade geschaffen wurde, liegt aber in dessen eigenen Interesse und sollte daher auch vorausgesetzt werden.
Erstellt am 18.01.2008 um 07:59 Uhr von Atlan
Hi,
danke erstmal für die ganzen Hinweise und Verweise weitere Info's sind natürlich gewünscht. Ich schau mir das ganze mal an und such mir raus was es da alles gibt. Als Zusatz zu meinem Beitrag vielleicht noch das wir ein Stahl produzierender Bereich sind.
Was mich auch Interessiert ist wie steht es mit Bluttests ??
Gruß Atlan
Erstellt am 18.01.2008 um 10:01 Uhr von Akira
Guten Morgen
Schaul hier und melde Dich dort an.
http://komnet.nrw.de/callcenter/cgi-bin/KS_WIN.pl?Sparte=CALLCENTER&USERID=&PASSWORD=&start=Starten%21&CALLERID=NRW&Startmodus=normal&BEREICH=BAS&SEARCH1=[setcat:9/8/1%20advanced:on]&SEARCH2=&
klicke Verzeichnisbaum an
scrol bis Gesundheit und öffne dann die einzelnen Berichte, hier findest Du auch Quellen.
Gruß Akira