Vorsorgeuntersuchungen - sind Pflichtuntersuchungen?
Hallo, ich bin BR und habe eine Liste mit Mitarbeitern von der Personal Abteilung zugestellt bekommen die mir aufzählt welche Mitarbeitern nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Dabei handelt es sich um die G-20, G-24, G-26 und G-37 Unteruchung mit dem Hinweis das es sich um gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen handelt. Meine Frage dazu wo kann ich nachlesen ob es sich tatsächlich um gesetzliche Untersuchungen handelt an der der Mitarbeiter teilnehmen muß ?
Community-Antworten (14)
17.01.2008 um 17:14 Uhr
hallo, schau da mal nach: http://www.gesundheit-und-arbeit.de/
17.01.2008 um 17:59 Uhr
@Atlan G20 "Lärm" , G24 "Hauterkrankungen" , G26 "Atemschutzgeräte" , G37 "Bildschirmarbeitsplatz... Heisst das jetzt die MA auf deiner Liste weigern sich diese Untersuchung machen zu lassen? Oder Was?
17.01.2008 um 18:31 Uhr
Freiwillige Vorsorge Untersuchung. Meine Meinung haben auch Probleme bei uns damit.
17.01.2008 um 18:36 Uhr
Hi, ja genau leider ist es so das sich die betreffenden MA weigern an diesen vom AG angebotenen Untersuchungen teilzunehmen. Mir liegt natürlich daran das ich die Kollegen nun vor represalien behüten möchte, da einige mir mehrere Ausdrucke aus dem I-Net präsentierten auf denen verschiedene Urteile zu Untersuchungen stehen die Aussagen es gäbe keine Pflicht daran teilzunehmen. Nun sagt die PA mir wenn diese Untersuchungen nicht gemacht werden müßten betreffende Personen von der Arbeit freigestellt werden. Ich muß nun was finden womit ich den Kollegen oder aber der PA mitteilen kann wer sich auf dem Holzweg befindet. Das ganze soll nicht bedeuten das ich die Kollegen unterstütze oder Ihr tun akzeptiere aber ich möchte schlimmeres verhindern bevor es eskaliert. Persönlich finde ich dieses Angebot gut und nehme auch selber daran teil wann hat man schon die Gelegenheit Gesundheitscheck finanziert zu bekommen sogar deren Teilnahme ist während der Arbeitszeit. Mir ist auch bekannt das es bestimmte Pflichtuntersuchungen gibt wie "Schweissrauche" aber welche sind es genau und welche nicht ? Auch wäre es gut eine aktuelle Übersicht über Untersuchungsinhalte zu haben unsere G-Untersuchungsübersicht ist schon etwas in die Jahre gekommen und unser AG zapft auch mal gerne Blut mit ab. Dazu wäre vielleicht ein Hinweis auf Gesetzliche pflichten die es da gibt ganz hilfreich für mich.
Gruß Atlan
17.01.2008 um 18:46 Uhr
@Atlan So wie ich das sehe haben beide Parteien Recht. Der AN kann die Untersuchung verweigern... muss dann aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, da der Ag nicht sicher sein kann , das der entsprechende AN noch für die Arbeit einzusetzen ist. Bei euch müssen scheinbar Atemschutzgeräte (G26) getragen werden... wenn der AN die Untersuchung verweigert,der AG setzt ihn weiter ein, und es passiert irgendetwas... Ich verstehe aber auch die Ablehnung der AN nicht. Diee Vorschriften sind zu ihrem Schutz, werden vom AG bezahlt und belasten das Gesundheitssystem nicht.
17.01.2008 um 19:00 Uhr
Ja diese Untersuchungen sollten Ihrem Schutz dienen aber wie manche Kollegen sind reizen Sie mal alles aus was so geht. Nun stehe ich vor dem Problem einer möglichen Freistellung und weis noch nicht wie ich die Kollegen eines besseren Überzeugen kann bis es zum äußersten kommt. Vor allen Dingen wie kurzfristig dann eine Untersuchung durchgeführt werden kann wenn Sie Freigestellt wurden.
17.01.2008 um 19:18 Uhr
G20,24,37 keine Teilnahme von der Arbeit freigestellt? Was ist das denn????? Habe ich was verpasst? Bitte um Aufklärung.
17.01.2008 um 20:10 Uhr
Der AG beruft sich in auf seine Führsorgepflicht und ist der Meinung die betreffende Kollegen nicht mehr arbeiten lassen zu können wenn gewisse Untersuchungen nicht durchgeführt und nachgewiesen sind. Mein Problem wie weiter oben beschrieben, was ist Gesetz was nicht und was sind Pflicht Untersuchungen ? Kann der AG eine Beschäftigung veweigern wenn diese Untersuchungen nicht erbracht sind ?
17.01.2008 um 20:58 Uhr
@Atlan nehme meine Aussage von vorhin teilweise zurück. Also Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, scheinen Anhänge zu haben , wann es sich um Pflichtuntersuchungen handelt. Untersuchungen bei Bildschirmarbeitsplätzen scheinen Angebotsuntersuchungen zu sein. Mann, hier lernt man was...
17.01.2008 um 21:17 Uhr
Jippie:-) Für jeden Arbeitsplatz muss es eine Gefährdungsbeurteilung geben, um diese zu erstellen gibt es von der Berufsgenossenschaft , "Auswahlkriterien für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen". Die heisen "BGI 504". Ich denke euer AG muss mal ein paar Unterlagen rausrücken.
http://www.uni-marburg.de/sicherheit/umsetzungsanleitung hier steht G20 Pflicht, G24 Pflicht, G26 Pflicht
18.01.2008 um 01:28 Uhr
Schau mal hier:
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/amed/fragen/index.html
http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/amed/bg_grund/index.html
siehe auch BGV A4 ( vormals VBG 100)
verstehe den Leichtsinn nicht, da gibt es Vorsorge für umme und man nimmt diese nicht war. Wie sieht die Sache aus wenn eine Berufskrankheit vorliegt? Ohne Vorsorgekartei schwierig die durch zubekommen.
18.01.2008 um 02:06 Uhr
Wusste doch das ich es mal gelesen habe:
Hier: Quelle:BGZ Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und gesundheit Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt? Eine Pflicht zur Duldung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besteht nicht. Da der Unternehmer den Versicherten ohne fristgerechte Untersuchung jedoch nicht gefährdend weiterbeschäftigen darf, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, insbesondere dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann. Der Versicherte kann dann seine Arbeitsleistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen. Die Mitwirkung des Betroffenen, für dessen Schutz die spezielle Vorsorgeuntersuchung gerade geschaffen wurde, liegt aber in dessen eigenen Interesse und sollte daher auch vorausgesetzt werden.
18.01.2008 um 08:59 Uhr
Hi, danke erstmal für die ganzen Hinweise und Verweise weitere Info's sind natürlich gewünscht. Ich schau mir das ganze mal an und such mir raus was es da alles gibt. Als Zusatz zu meinem Beitrag vielleicht noch das wir ein Stahl produzierender Bereich sind. Was mich auch Interessiert ist wie steht es mit Bluttests ??
Gruß Atlan
18.01.2008 um 11:01 Uhr
Guten Morgen Schaul hier und melde Dich dort an.
http://komnet.nrw.de/callcenter/cgi-bin/KS_WIN.pl?Sparte=CALLCENTER&USERID=&PASSWORD=&start=Starten%21&CALLERID=NRW&Startmodus=normal&BEREICH=BAS&SEARCH1=[setcat:9/8/1%20advanced:on]&SEARCH2=& klicke Verzeichnisbaum an scrol bis Gesundheit und öffne dann die einzelnen Berichte, hier findest Du auch Quellen. Gruß Akira
Verwandte Themen
Pflichtuntersuchungen Arbeitszeit
ÄlterHallo Leute, unser Betriebsarzt ist so gut wie nie in unserem Betrieb. Häufig müssen Kollegen zu Pflichtuntersuchungen in die Praxis des Betriebsarztes. Nun zu Frage: Ist der Besuch beim Be
Vorsorgeuntersuchung für Müllwerker - gibt es dazu schon Betriebsvereinbarungen ?
ÄlterHat jemand hier Erfahrung mit Vorsorgeuntersuchungen für Müllwerker. Wir möchten mit unserem AG eine BV Vorsorgeuntersuchungen abschliessen. Da wir der Berufsgenossenschaft Fahrzeughaltungen angehören
Nachtarbeit und Vorsorgeuntersuchungen
ÄlterMoin, laut dem ArbZtG haben Nachtarbeiter ein Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen. Weißt jemand welcher Arzt diese Untersuchungen durchführen kann? Muss es der "Firmenarzt" sein, oder kann die Mitar
Routineuntersuchungen
ÄlterHallo liebe Forum- Teilnehmer. Wer kennt sich im Gesetz zur Pflichtuntersuchungen in der Firma aus? Wer darf untersuchen? Muss ich den Betriebsarzt akzeptieren, oder kann das auch der Hausarzt? Was
Arbeitsmedizinischen Vorsorge Pflicht - Fahrtkosten sowie aufgebrachte Zeit sind Privatsache?
ÄlterHallo, einige MA haben heute eine Schriftliche Aufforderung bekommen in dem Festgelegt ist wann der jeweilige MA zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (Sehtest/Gesichtsfeldprüfung) ,zu erscheinen hat